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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Der Weg zum Deutschen Pass

Wer schon seit einigen Jahren in Deutschland lebt und arbeitet, kann den deutschen Pass beantragen. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann man in der Regel zusätzlich zur aktuellen Staatsangehörigkeit erhalten.

Die deutsche Staatsangehörigkeit bietet einige Vorteile:

  • Größere Reisefreiheit (aktuell visumsfrei in ca. 170 Länder der Welt)
  • EU-Bürgerschaft (mit der Möglichkeit überall in Europa zu wohnen und arbeiten)
  • Keine weiteren Termine bei der Ausländerbehörde oder dem Konsulat
  • Schutz durch Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten
  • Teilnahme an Wahlen (mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann man nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden)
  • Zugang zu allen Berufen (insbesondere auch im staatlichen Dienst)

Informationen über die allgemeinen Voraussetzungen der Einbürgerung und den Prozess:

Voraussetzung 1

Man lebt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Deutschland.

Voraussetzung 2

Man darf sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten

Voraussetzung 3

Man besitzt einen biometrischen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto aus dem Herkunftsland.

Voraussetzung 4

Man kann finanziell für sich und die Familie sorgen. In der Regel dürfen keine Sozialhilfeleistungen und kein Bürgergeld bezogen werden.

Voraussetzung 5

Man kann Deutschkenntnisse mindestens mit einem Sprachzertifikat der Stufe TELC B 1 nachweisen oder hat einen deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschluss.

Voraussetzung 6

Man kennt die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung. Man hat den Einbürgerungstest bestanden oder einen allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss.

Voraussetzung 7

Man ist nicht wegen einer Straftat verurteilt.

Voraussetzung 8

Man bekennt sich zu Freiheit und Demokratie und versichert, der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden.

Voraussetzung 9

Man bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.

Voraussetzung 10

Man darf nicht Mitglied einer extremistischen Gruppierung sein oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten.

Nur wenn man alle Voraussetzungen erfüllt, hat man einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Dann kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

Der Prozess zur Einbürgerung:

Man stellt einen Antrag in der Stadt oder dem Landkreis, wo man wohnt.

Wie das genau erfolgen muss, ist in Rheinland-Pfalz nicht einheitlich geregelt.

Im Landkreis Mainz-Bingen ist die Kreisverwaltung in Ingelheim zuständig. Der Antrag wird von dort nur nach einer telefonischen Erstberatung gesendet.

Zur Unterstützung stehen den Antragstellern Kolleg*innen des Beratungsnetzwerkes Pass[t] genau zur Verfügung. Weitere Informationen: www.passtgenau-bzi.de oder Kontakt: team-rlp@passtgenau-bzi.de. Die Einbürgerungslotsinnen Martina Maramba und Lale Scherer unterstützen und beraten zu allen Fragen der Einbürgerung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Weitere Informationen auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: www.einbuergerung.de

Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert zurzeit ca. 18-24 Monate.

Vorbereitungen zur Einbürgerung:

Auch wenn man noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, weil man zum Beispiel noch keine 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland lebt, kann man sich bereits auf die Einbürgerung vorbereiten.

Bei Nachweis der Deutschkenntnisse durch ein Sprachzertifikat und nach Absolvierung des Einbürgerungstests ist man bereit, den Antrag auf Einbürgerung so früh wie möglich zu stellen.

Auch hierzu bietet das Beratungsnetzwerkes Pass[t] genau Unterstützung bei Fragen an.

Ein Projekt des BZI | Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,

Flüchtlinge und Integration c/o AGARP

Frauenlobstr. 15-19| 55118 Mainz

Telefon: 0177 7570824

www.passtgenau-bzi.de

www.einbürgerung.de