Am Mittwoch, dem 27.11.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim statt.
Von der Fraktion der Wolfsheimer Wählergemeinschaft wird der Tausch der Tagesordnungspunkte 3 und vier beantragt. Dem stimmt der Rat einstimmig zu. Änderungen der letzten Niederschrift werden nicht beantragt.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
| TOP 1: | Fragen der Einwohner |
Einwohner sind nicht anwesend.
| TOP 2: | Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wolfsheim |
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinden haben nach § 25 GemO eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat Anfang März d. J. eine aktualisierte Fassung der Muster-Hauptsatzung vorgelegt, die der Verbandsgemeindeverwaltung als Grundlage zur Überprüfung der geltenden Hauptsatzung der Ortsgemeinde Wolfsheim vom 02.09.2019 diente.
Aufgrund dieser Überprüfung wird vorgeschlagen, in § 10 „Sonstige Aufwandsentschädigungen“ einen neuen Abs. 3 einzufügen:
„Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt.“
Aus der Muster-Hauptsatzung nicht übernommen wurden die Formulierungsvorschläge zu Ton- und Bildübertragung sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen Ortsgemeinderates und seiner Ausschüsse einschl. der Möglichkeit zur Durchführung sog. hybrider Sitzungen. Diese werden, insbes. ohne festen Sitzungsraum, als technisch zu aufwändig beurteilt.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 08.07.2024 wurde in der Hauptsatzung der VG ergänzt, dass die Mitglieder der Ausschüsse zukünftig mehr als einen Stellvertreter haben. Durch eine Festlegung der Reihenfolge könnte mehr Kontinuität im Rahmen der Vertretung erreicht werden. Dies soll auch für die Ortsgemeinden übernommen werden. § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung soll daher zukünftig wie folgt lauten:
„(1) Die unter Nr. 1-4 genannten Ausschüsse haben fünf Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter. Der Ausschuss für Kultur, Dorfverschönerung und Tourismus sowie der Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt haben sechs Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter.“
Der Ausschuss für Jugend und Soziales soll künftig in Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt umbenannt werden. Die Umbenennung des Ausschusses erfordert eine Änderung des § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung.
„(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| 1. | Rechnungsprüfungsausschuss |
| 2. | Ausschuss für Bau- und Infrastruktur |
| 3. | Landwirtschafts- und Wegeausschuss |
| 4. | Friedhofsausschuss |
| 5. | Ausschuss für Kultur, Dorfverschönerung und Tourismus |
| 6. | Ausschuss für Jugend, Soziales und Umwelt „ |
Der Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die geänderten bzw. neu eingefügten Passagen sind in Großschrift hervorgehoben und dargestellt.
Verlauf der Beratung:
Dem Rat lag eine ausführliche Sachdarstellung der Verwaltung vor. Der Entwurf der Hauptsatzung war den Beratungsunterlagen ebenfalls beigefügt.
Der Gemeinde- und Städtebund hat im März dieses Jahres eine aktualisierte Fassung der Muster-Hauptsatzung vorgelegt. Nach Überprüfung der geltenden Hauptsatzung der Wolfsheim vom 02.09.2019 wurden mehrere Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat die Neufassung der Hauptsatzung in der zur Sitzung vorgelegten Fassung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der zur Sitzung vorgelegten Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten durch den neuen § 9 Abs. 3 werden geringe zusätzliche Kosten erwartet, die durch die Haushaltsansätze für die Gremienarbeit gedeckt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3: | Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten |
Sach- und Rechtslage der ursprünglichen Vorlage:
Die mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragte EWR Netz GmbH gibt mit direkt an die Ortsgemeinden gerichteten Schreiben vom 26.06.2024 folgende Informationen:
anbei erhalten Sie unser Angebot zu Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten in der Ortsgemeinde … auf vertraglicher Grundlage zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.
Im Laufe der Jahre kann es durch Bodenfeuchtigkeit, Luftverschmutzung, Streuströme, Hundeurin, Streusalz oder ähnliches zu Korrosionsschäden an Stahl- und Aluminiummasten kommen, wodurch die Standsicherheit verringert werden kann.
Standsicherheitsprüfungen sind dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen Zweifel an der Standsicherheit (z.B. Alter der Masten) entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen die stichprobenartige Durchführung von Standsicherheitsprüfungen für Lichtmasten aus Stahl und Aluminium die beispielsweise älter als 20 Jahre sind und für die kein Prüfbericht vorliegt.
Und unterbreitet Angebote zur Durchführung entsprechender Prüfungen:
| Ortsgemeinde | empfohlene Prüfungen 2024 | beauftragte Prüfungen 2024 | Leuchten- bestand am 30.06.2024 |
| Aspisheim | 40 | ? | 116 |
| Badenheim | 50 | 50 | 96 |
| Gensingen | 230 | ? | 711 |
| Grolsheim | 50 | 50 | 237 |
| Horrweiler | 20 | ? | 137 |
| Sankt Johann | 130 | ? | 142 |
| Sprendlingen | 250 | ? | 701 |
| Welgesheim | 30 | ? | 104 |
| Wolfsheim | 50 | ? | 149 |
| Zotzenheim | 30 | ? | 106 |
| gesamt | 880 | 100 | 2.499 |
Leistungsbeschreibung:
Bei dem zerstörungsfreien Prüfverfahren wird der Korrosionsgrad von Stahlrohrmasten durch vergleichende Verformungsmessungen des Mastquerschnittes überprüft. Aus der Art der vergleichenden Verformungsmessungen an Mastquerschnitten lassen sich die Tragsicherheitsbedingungen gemäß Prüfbefund eindeutig ablesen.
Die von EWR beauftragten Fachfirmen sind gemäß „Deutscher Akkreditierungsrat DAR“ zertifiziert und übernehmen für die verbleibende Standzeit der geprüften Stahlrohrmasten eine - am Zustand der Maste orientierte - Gewährleistung. Für jeden Mast wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt.
EWR benachrichtigt umgehend die Kommune, falls die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet und eine Sofortmaßnahme anzuordnen ist.
Die angebotene Stückzahl ist eine Annahme unter Berücksichtigung von Baujahr, Typ und Standort der zu prüfenden Lichtmasten. Das Mengengerüst kann mit Ihrem schriftlichen Auftrag und Rechnung um ca. ± 20% nach den tatsächlichen Erfordernissen abweichen.
Der Preis pro Prüfung beträgt zurzeit 39,70 €.
Die Ortsgemeinden Badenheim + Grolsheim haben die angebotenen Prüfungen beauftragt.
Spezielle Verpflichtungen zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt es nicht. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nach den Bewertungen aller Beteiligter nicht; vor dem Hintergrund der generell von den Ortsgemeinden zu gewährleistenden Verkehrssicherung von Straßen empfiehlt die Verwaltung die jährlich empfohlenen Prüfungen durchführen zu lassen.
Stellungnahme des EWR zu den Fragen aus der Sitzung vom 19.09.2024:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim stellt die Beschlussfassung zu diesem Punkt zurück. Zuerst solle geklärt werden,
- welche Leistung, einschließlich Gewährleistung, zu erwarten ist
Antwort des EWR:
Die Materialprüfung wird gemäß den Spezifikationen des City-Technologie-Verfahrens mit dem europäischen Patent-Nr. EP1503201 durchgeführt. Die Überprüfung der Tragsicherheit von Lichtmasten erfolgt ohne Aufgrabung. Durch vergleichende Verformungsmessungen an zwei unterschiedlichen Bereichen des Mastquerschnittes werden flächige Abrostungen und Verrottungen erkannt. Die Referenzwertbestimmung erfolgt an einem intakten Bereich des Mastquerschnittes, die Prüfwertbestimmung im Risikobereich (Erdübergang) des Mastquerschnittes. Eine Auswertung erfolgt anschließend durch Vergleich von Prüf- und Referenzwertbestimmung. Die Klassifizierung der Prüfergebnisse erfolgt in den Kategorien standsicher (Code A), eingeschränkt standsicher (Code B) und nicht standsicher (Code C). Für Lichtmasten, welche die Prüfspezifikation der Tragsicherheitsprüfung erfüllt haben ist für die Standsicherheit der Lichtmasten eine Gewährleistung von 5 Jahren von unserem Dienstleister garantiert. Danach wird eine Wiederholungsprüfung empfohlen. Für Tragsysteme, welche eingeschränkt bzw. als nicht standsicher bewertet sind wird empfohlen, die Lichtmasten innerhalb eines Jahres bzw. spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres auszutauschen. Bei Umbruchgefahr werden umgehend Erstsicherungsmaßnahmen eingeleitet und der Lichtmast demontiert. Zur Info folgt beispielhaft eine Statistik über die geprüften Lichtmasten mit Befundverteilung in einer Kommune als Auszug aus einem Prüfbericht.
Zur Erklärung:
Code A (grün): standsicher, Gewährleistung auf Standsicherheit der Lichtmasten von 5 Jahren
Code B (gelb): eingeschränkt standsicher, Austausch von Lichtmasten binnen eines Jahres wird empfohlen
Code C (rot): nicht standsicher, Austausch von Lichtmasten sofort, jedoch spätestens innerhalb eines halben Jahres wird empfohlen
- für wie viele Leuchten Prüfungsbedarf besteht
Antwort des EWR:
Im Datenbestand zur Ortsgemeinde Wolfsheim sind aktuell 156 Lichtmasten registriert. EWR empfiehlt eine Standsicherheitsprüfung von ca. 50 Lichtmasten, bevorzugt aus den Baujahren 1974 - 94 zu denen kein Befundbericht vorliegt. Nach Auswertung der Prüfergebnisse unter Einbeziehung des allgemeinen Zustands der Lichtmasten auf beispielsweise Korrosion, Unfallschaden etc. durch Sichtprüfung und Altersverteilung mit Einbaujahr kann der jährliche Prüfungsumfang auf 5-10% des Datenbestands individuell reduziert werden.
Ergänzende Informationen der Verwaltung:
Masten wurden in Wolfsheim bislang nicht auf ihre Standsicherheit überprüft! Der größte Teil der Straßenbeleuchtungsanlagen wurde in dem Zusammenhang mit dem Straßenausbau in der Altortslage im Jahr 1989 erneuert. Die Beleuchtungsanlagen in den Baugebieten „Am ehemaligen Sportplatz“, Am ehemaligen Sportplatz - Erweiterung“, „Erweiterung Gewerbegebiet Oberer Böhlacker“ + „Am Wittum“ sind noch keine 20 Jahre alt. Auch werden weder in der Vorlage noch in dem Schreiben des EWR jährliche Prüfungen empfohlen!
Auch wenn es keine Verpflichtungen zur Durchführungen von fachlichen Prüfungen gibt, muss von der Ortsgemeinde Wolfsheim in jedem einzelnen Fall die Verkehrssicherheit gewährleistet werden; bei Schadensereignissen (Sachschäden / Personenschäden) kann sich die Ortsgemeinde Wolfsheim dann bezüglich privatrechtlichen Schadensersatz- /Schmerzensgeldforderungen + in evtl. Strafverfahren auf die durchgeführten Prüfungen berufen.
Beschlussvorschlag:
Aus Gründen der, der Ortsgemeinde obliegenden Verkehrssicherungspflicht beschließt der Rat ab dem Jahr 2025 die jeweils empfohlenen Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt.
Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführenden Prüfungen abzugeben.
Die Ortsbürgermeisterinnen / die Ortsbürgermeister werden ermächtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen den Auftrag zu erteilen.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt
Verlauf der Beratung:
Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Rates am 19.09.2024 beraten und eine Beschlussfassung bis zur Klärung welche Leistungen, einschließlich der Gewährleistung die Prüfung beinhaltet. Zu der Sitzung lag nun eine ausführliche Darstellung des anbietenden Unternehmens vor. Demzufolge werden die Masten vergleichende Verformungsvermessungen in verschiedenen Bereichen in 3 verschiedene Kategorien eingeordnet. Diese sind
| 1. | standsicher, Gewährleistung auf Standsicherheit der Lichtmasten von 5 Jahren |
| 2. | eingeschränkt standsicher, Austausch der Lichtmasten binnen eines Jahres wird empfohlen |
| 3. | nicht standsicher, Austausch der Lichtmasten sofort bzw. binnen eines halben Jahres |
Es wird der Ortsgemeinde empfohlen eine Sicherheitsüberprüfung von ca. 50 Lichtmasten, bevorzugt aus den Baujahren 1974 bis 1994 zu denen kein Befundbericht vorliegt, zu prüfen. Der Preis pro Prüfung beträgt 39,70 €.
Zu diesen Ausführungen waren in der Vorlage weitere ergänzende Information der Verwaltung dargestellt.
Beschluss.
Aus Gründen der der Ortsgemeinde obliegenden Verkehrssicherungspflicht beschließt der Rat im Jahr 2025 die jeweils empfohlene Standsicherheitsprüfung an Lichtmasten durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel werden hierfür im Haushalt 2025 bereitgestellt.
Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführende Prüfung im Rahmen von maximal 25 Lichtmasten abzugeben.
Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen den Auftrag zu erteilen oder zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 4: | Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wolfsheim für das Jahr 2025 |
Sach- und Rechtslage:
Der Vorlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Wolfsheim für 2025 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wolfsheim für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Schaffung der Auftrags- und Ausgabeermächtigung 2025.
Verlauf der Beratung:
Dem Ortsgemeinderat lag der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Ortsgemeinde Wolfsheim für das Jahr 2025 vor.
Im Anschluss stellte die Vorsitzende den Haushaltsplan der Ortsgemeinde im Einzelnen vor. Neben den laufenden Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Liegenschaften und der Straßen und Wege erläuterte sie die im Jahr 2025 vorgesehenen Investitionen. Für die vom Rat beschlossene Prüfung der Lichtmasten werden zusätzlich 1.500 € eingestellt. Damit ändert sich das Jahresergebnis entsprechend.
Die Ortsbürgermeisterin stellt fest, dass sowohl der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 6.945 € als auch der Finanzhaushalt mit 78.245 € ausgeglichen werden kann. Nach Verrechnung der Investitionsmaßnahmen kann den liquiden Mitteln sogar noch ein Betrag von 15.745 € zugeführt werden.
Die im Jahr 2025 um 2,5 %-Punkte gestiegene Kreisumlage durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen A und B kompensiert werden.
Seitens aller im Rat vertretenen Fraktionen wurde der positive Haushalt begrüßt und der Ortsbürgermeisterin als auch dem FB Finanzen für die Erstellung gedankt. Außerdem wurde die Vorarbeit und Beratung aller Fraktionen im Vorfeld der Planerstellung positiv bewertet.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wolfsheim für das Jahr 2025 in der geänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 5: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 5.1: | Dankeschön an den Helferring |
Der Helferring hat am 23. November 2024 den am Regenrückhaltebecken gelagerten Grünschnitt geschreddert. Des Weiteren wurden Hecken zurückgeschnitten und das Laub auf dem Kinderspielplatz in der Richard-Wagner-Straße sowie im Außengelände der KITA zusammengemacht und abtransportiert.
Dafür ein herzliches Dankeschön an Thomas Barlen, Bodo Bechtolsheimer, Ralf Bernhard, Reiner Bieser, Steffen Blaß, Gunter Fleischmann, Edwin Gemünde, Michéll Konrath, Heiko Walldorf, Justus und Ralph Wies.
| TOP 5.2: | Dankeschön für Aufstellen des Weihnachtsbaumes |
Der Tannenbaum an der Evangelischen Kirche wurde von Familie Siegrun und Gunter Fleischmann gespendet.
Der Tannenbaum wurde geschlagen, aufgestellt und geschmückt von Bodo Bechtolsheimer, Gunter Fleischmann, Edwin Gemünde und Siegbert Walldorf. Allen dafür ein herzliches Dankeschön.
| TOP 5.3: | Anfrage des Ratsmitgliedes Michael H. Kuhn |
Wie lange muss das Wasser von Verbandsgemeindewerke noch gechlort werden und wo erhält man dazu nähere Informationen?
Dazu wurde von der Ortsbürgermeisterin mitgeteilt, dass das Wasser solange gechlort wird, bis die Ursache gefunden wurde. Informationen können auf der Internetseite der Verbandsgemeindewerke abgerufen werden