Am Donnerstag, den 07.12.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 48. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Nachwahl von Ausschussmitgliedern für Ausschüsse der Ortsgemeinde Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner
Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus
Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen. Das Bürgerrecht Ratsmitglied
bzw. Ausschussmitglied zu sein erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde.
Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des
Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern
und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im
Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).
Durch das Ausscheiden von Martin Bordt sind einige Ausschusssitze unbesetzt.
Der Vorsitzende erteilt dem Vertreter der FWG-Fraktion, Kronebach, das Wort. Dieser begründet das Ausscheiden von Herrn Bordt als Ratsmitglied.
Herr Bordt war für die FWG Fraktion Mitglied in folgenden Gremien des
Ortsgemeinderates Gensingen:
Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der FWG Fraktion das Vorschlagsrecht für die frei
gewordenen Ausschusssitze zu.
Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist,
bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.
Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.
Beschluss:
| Auf Vorschlag der FWG Fraktion wählt der Ortsgemeinderat Gensingen | |
| 1. | Frau Corinna Brendel für den ausgeschiedenen Martin Bordt als Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss. |
| 2. | Herrn Hans Werner Kreuzner als |
| - Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und |
| - als Vertretung von Frau Corinna Gundlich im Planungs- und Bauausschuss |
| 3. | Herrn Hans Werner Kreuzner als Vertretung von Frau Corinna Brendel im Haupt- und Finanzausschuss |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Antrag der FWG-Fraktion vom 20.11.2023 zur Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von 20.000 Euro für das Produkt 36613 - Spielplätze
Beigeordneter Leclerc erläutert den Antrag der FWG-Fraktion vom 20.11.2023 zur Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von 20.000 Euro für Spielplätze. Der Vorsitzende ergänzt, dass dieser Ansatz bereits im Haushalt eingestellt sei. Seitens des Rates wird vorgeschlagen, den Betrag in dieser Höhe nur unter der Bedingung in den Haushalt aufzunehmen, wenn das Spielplatz-Konzept zumindest zu 50% gefördert werde. Das Schreiben ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt den Haushaltsansatz von 20.000 € für die Beschaffung von Spielgeräten und der Bedingung einer Förderung von 50%.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 der Ortsgemeinde Gensingen wurden den Ratsmitgliedern vorab zugleitet.
Hinweis: Der Antrag der FWG wurde in der Vorlage bereits berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024 in der vorgelegten Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Nach Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 918.681 €. Diese kann die Ortsgemeinde Gensingen ohne weiteres aus den ihr zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln finanzieren.
Verlauf der Beratung:
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden sieht die Haushaltssatzung folgende Festsetzungen vor:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.857.845 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -10.814.805 € |
| Jahresüberschuss (E23) | 43.040 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F27) auf | 882.869 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) auf | 3.158.550 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) auf | -4.960.100€ |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) | - 1.801.550€ |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (F40) | - 918.681 € |
| Voraussichtliche Einnahmen: | |
| Grundsteuer A | 27.580 € |
| Grundsteuer B | 821.520 € |
| Gewerbesteuer | 2.133.000 € |
| Gemeindeanteil an Lohn- und ESt | 2,34 Mio € |
| Gemeindeanteil an USt | 435.200 € |
| Voraussichtliche Aufwendungen: | |
| Gewerbesteuerumlage | 196.500 € |
| Kreisumlage | 1.990.450 € |
| VG-Umlage | 2.241.100 € |
Herr Dupré, Haushaltssachbearbeiter der VG, nimmt zum Haushalt Stellung. Er erläutert finanzielle Übertragungsmöglichkeiten vom Haushalt 2023 auf den aktuellen Haushalt.
Ortsbürgermeister Brendel resümiert einen positiven, ausgeglichenen Haushalt. Dennoch kritisiert er den Kreis, der von den Kommunen finanziell immer mehr abverlange und schlägt vor, sich der Klage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gegen das Vorgehen des Kreises anzuschließen; ein Vorgehen, das allerdings nicht von allen Ratsmitgliedern geteilt wird. Es besteht ein Einwand zur Klage gegen den Kreis; dieser sei nicht der richtige Adressat: Der Kreis vollstrecke lediglich die Anordnungen des Landes.
Deshalb wird getrennt über Haushalt und einer Beteiligung einer Klageabsicht der Ortsgemeinde Gau-Algesheim abgestimmt.
Die Fraktionen signalisieren Zustimmung zum Haushalt und bedanken sich bei der Finanzverwaltung für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr 2023.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2024 in der vorgelegten Fassung. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 2. | Der Ortsgemeinde Gensingen beauftragt Herrn Ortsbürgermeister Brendel, sich gegen die Festsetzung der Kreisverwaltung, die Kreisumlage um 1,75% zu erhöhen, der Klageabsicht der Ortsgemeinde Gau-Algesheim anzuschließen. Die Klagebegründung soll dem Ortsgemeinderat vorgelegt werden. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | 11 |
| Nein-Stimmen | 4 |
| Enthaltungen | 2 |
TOP 5: Anbindung des Radwegs an die L242 am Nahedeich
Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Nahedeichertüchtigung wird beabsichtigt einen Rad- und Fußweg entlang des Deichverteidigungsweges zu errichten. Seitens der SGD Süd wird dem zugestimmt, wenn hierzu eine vertragliche Regelung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht seitens der Ortsgemeinde getroffen wird.
Des Weiteren ist auch die Querung der L242 im Bereich der Nahebrücke im Gespräch.
Gemäß Pkt. 5.2 des Planfeststellungsbeschlusses soll im Zuge der derzeitigen Ausführungsplanung das Thema „Anbindung Radweg an die L 242“ mit dem LBM Worms und der Nahelandtouristik GmbH erfolgen.
Das Planungsbüro Dr. Pecher AG hat mit beiden Institutionen bereits Kontakt aufgenommen. Als Vorläufer für einen anzuberaumenden Termin ist laut LBM eine Erklärung der Ortsgemeinde in Form eines Ratsbeschlusses erforderlich, die besagt, dass diese einen Rad- und Fußweg mit Anbindung an die L 242 befürwortet wird und die erforderlichen Abstimmungen und Planungsarbeiten in Angriff genommen werden sollen.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende führt aus und erklärt, er sei gespannt auf die Gestaltung des Lückenschlusses zum Kreuznacher Radweg Richtung Ippesheim. Die Baumaßnahme soll in 2 bis 2,5 Jahren abgeschlossen sein.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die Errichtung bzw. die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht des Rad- und Fußwegs entlang des Deichverteidigungswegs, sowie die Anbindung des Rad- und Fußwegs an die L 242 und die damit verbundenen Abstimmungs- und Planungsarbeiten.
Finanzielle Auswirkung:
Die Planung und Ausführung des Rad- und Fußwegs entlang des Deichverteidigungswegs und die Anbindung an die L242 werden seitens des Landes durchgeführt und finanziert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Beteiligungsangelegenheiten;
Verschmelzung der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG mit der UrStrom eG
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Gensingen ist 2013 der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG beigetreten. Sie ist mit 50 Geschäftsanteilen á 100 € beteiligt.
Mit Schreiben vom 12.10.2023 informiert die Vorsitzende des Vorstands der Bürgergenossenschaft bezugnehmend auf eine Mitteilung in der diesjährigen Generalversammlung, dass geplant sei, die Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG zum 01.01.2024 mit der UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eG (kurz: UrStrom eG) zu verschmelzen. Wie sich aus dem als nichtöffentliche Anlage beigefügten Schreiben ergibt, bedeutet dies, dass die Genossenschaftsanteile der Bürgergenossenschaft eG auf die UrStrom eG übertragen werden und die Mitglieder der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG nach der Eintragung der Verschmelzung Mitglieder der UrStrom eG sein werden.
Für die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen in Privatrechtsform enthält die Gemeindeordnung (GemO) in den §§ 87 und 88 besondere Vorschriften.
Der Erwerb einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen (Genossenschaft) durch die Verschmelzung und die damit verbundene Änderung der rechtlichen Verhältnisse aufgrund der zukünftigen Geltung der Satzung der UrStrom eG sowie ggf. auch finanzielle Auswirkungen bedingen gem. § 88 Abs. 5 GemO eine Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat bzw. gilt bei Unternehmen der Energieversorgung, dass die Vertreter der Ortsgemeinde in der Genossenschaft den Ortsgemeinderat zu unterrichten haben und dieser innerhalb von zwei Wochen nach seiner Unterrichtung einen Beschluss über die Angelegenheit herbeiführen kann. Die Vertreter der Gemeinde sind an die Beschlüsse gebunden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.
Weiterhin ist gem. § 92 Abs. 2 Nr. 2 und 4 GemO jede Entscheidung der Gemeinde im Bereich der Energieversorgung über die gänzliche oder teilweise Veräußerung (…) der Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie die Änderung (…) der Satzung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, (…) an dem die Gemeinde beteiligt ist, spätestens vier Wochen vor ihrem Vollzug der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
In finanzieller Hinsicht würden durch die Verschmelzung der Genossenschaften die bisher 50 Geschäfts-anteile á 100 € an der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG in 20 Geschäftsanteile á 250 € an der UrStrom eG umgewandelt.
Der Ortsgemeinderat hat nun darüber zu beraten und zu beschließen, ob die Ortsgemeinde Gensingen im Wege der Verschmelzung Mitglied der UrStrom eG werden möchte und/oder Geschäftsanteile abgeben oder ggf. weitere Geschäftsanteile erwerben möchte
Die Satzungen den beiden Genossenschaften sind dieser Sitzungsvorlage als nichtöffentliche Anlagen beigefügt. Weitere Informationen enthalten die Homepages der beiden Genossenschaften:
Die geplante Verschmelzung der Genossenschaften wurde der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Fristwahrung vorsorglich angezeigt.
Verlauf der Beratung:
Dieser Punkt wird unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Priesel geführt. Ortsbürgermeister Brendel und Ratsfrau Alice Schmitt sind gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab. Die Diskussion wird kontrovers geführt. Einige Ratsmitglieder sehen keinen unmittelbaren Vorteil durch die Verschmelzung; deshalb sollten die Anteile ausgezahlt werden. Die regionale Verbindung sei allerdings weiterhin gegeben. Andererseits verfüge eine größere Gesellschaft auch über mehr Handlungsspielraum und das Risiko für die Ortsgemeinde sei gering.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Verschmelzung der Bürgergenossenschaft Rheinhessen e.V. mit der UrStrom eG, Mainz, zu und überträgt ihre Anteile auf die UrStrom eG.
Finanzielle Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | : 11 |
| Nein-Stimmen | : 2 |
| Enthaltungen | : 2 |
Nach der Abstimmung nehmen die beiden Befangenen wieder unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters am Ratstisch Platz.
TOP 7: Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsgemeinde hat eine Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens aufgelegt (siehe Anlage). Diese galt auch für das Jahr 2023. Die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen betreiben in Kooperation die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges öffentliches Bibliothekssystem für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufzubauen und ein starker Bildungspartner für Schulen, Kitas und sonstige Bildungsträger zu sein. Zwecks Antragstellung ist ein entsprechender Ratsbeschuss notwendig. Die Anträge wurden bereits fristgerecht gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, einen entsprechenden Förderantrag (15.000,00 €) zu stellen, bzw. stimmt nachträglich dem bereits gestellten Förderantrag für das Jahr 2023 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Mitteilungen und Anfragen
TOP 8.1: Kommunalwahl 2024; Information des Ministeriums des
Innern vom 16.11.2023
Das rheinland-pfälzische Ministeriums des Innern informiert zu den Konstituierenden Sitzungen im Anschluss an die Kommunalwahl 2024. Das Schreiben ist zur Kenntnis als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Ergänzend teilt der Vorsitzende mit:
Für die Wahl in Gensingen sind 4 Wahllokale geplant: die Goldberghalle, das Azurit, die Grundschule und das Rathaus. Die Konstituierende Sitzung in Gensingen ist für den 30.08.2024 terminiert.
TOP 8.2: Verbesserung des Erscheinungsbildes des Bahnhofes Gensingen-Horrweiler
Der Zweckverbandes ÖPNV hat die Ortsgemeinde über Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Bahnhofs Gensingen-Horrweiler informiert. Das Schreiben ist als
Anlage im Ratsinfosystem zur Kenntnis beigefügt.
TOP 8.3: Wiesbachverband
Der Vorsitzende informiert über einen Wechsel in der Geschäftsführung des Wiesbachverbands.
TOP 8.4: Hunde auf verbotenem Terrain
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Tätigwerden der Kreisverwaltung eine Räumung des illegalen Hundesportplatzes auf dem Kieselberg erfolgt sei.
TOP 8.5: Information zum Ausbau der Gemeindestraßen
Der Vorsitzende berichtet im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gemeindestraßen über Probleme bei der Verlegung von Glasfaserkabel für den Breitbandausbau. Die sich unter Vertrag befindende Firma hat sich mit der bauausführenden Firma überworfen, so dass letztere „nichts mehr machen“ will. Angeblich würde im August 2024 (!) die Glasfaserverlegung mit einer anderen Firma neu gestartet. Der Ortsgemeinde hat daher den bauausführenden Unternehmen den Auftrag erteilt, im Straßenverlauf Leerrohre zu legen, damit nicht die frisch hergestellte Straße wieder aufgerissen werden muss.
TOP 8.6: Vertretung Sportplatzpflege
Die beiden Hausmeister des Sportplatzes am Matzgraben sind in den Ruhestand verabschiedet worden. Vorübergehend übernimmt der Bauhof die Pflege des Platzes.
TOP 8.7: Pflege der Sanitäreinrichtungen auf Sportplatz
Der Vorsitzende teilt mit, dass die SG Gensingen-Grolsheim die Reinigung von den Sanitäreinrichtungen auf dem Sportplatz am Matzgraben übernehmen soll. Dafür soll sie 100 Euro monatlich erhalten. Herr Brendel hofft auf eine Win-Win-Situation für Sportgemeinschaft und Ortsgemeinde. Allerdings wird die Ortsgemeinde den Pflegestatus regelmäßig überprüfen.
TOP 8.8: Kassierer gesucht
Ortsbürgermeister Brendel bittet um Rückmeldung für das Amt des Kassierers für den Fastnachtsumzug.
Möglicherweise übernimmt das Amt ein Vereinsmitglied vom Angelsportverein.
TOP 8.9: WohnPunkt RLP
Ortsbürgermeister Brendel informiert darüber, dass der Antrag bzgl. Beteiligung am WohnPunkt RLP bald in eine entscheidende Phase tritt.
Das Land unterstützt mit „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teilhabe“ kleine ländliche Gemeinden beim Aufbau wohnortnaher Wohn-Pflege-Projekte für ältere Menschen.
TOP 8.10: Konzessionsabgabe
Im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe für Strom regt Ratsmitglied Wilde an, Balkonkraftwerke auf Bundesebene zu diskutieren. Er erwartet deutliche Auswirkungen auf die Konzessionsabgabe.
TOP 8.11: Unterschlagung
Im Zusammenhang mit dem Unterschlagungsfall in der VG Wöllstein (OG Gumbsheim) informiert der Vorsitzende über einen Hinweis des Kassenleiters der VG.
TOP 8.12: Rechtswidrig?
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Festsetzungen der Kreis- bzw. Verbandsgemeindeumlage gemäß Feststellungen der Kommunalberatung möglicherweise rechtswidrig sind. Ortsbürgermeister Brendel hat seinen Widerspruch fristgerecht eingereicht. Er wird dem Rat das entsprechende Ergebnis mitteilen.
TOP 8.13: Sitzungstermine
Ortsbürgermeister Brendel teilt folgende Sitzungstermine mit: Am 17.01. findet die Sitzung des Ältestenrates und am 25.01.2024 die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
TOP 8.14: Hinweis zu fehlendem Verkehrsschild
Ratsmitglied Hein weist darauf hin, dass an der L 416 Richtung Bahnhof in der Kurve ein Hinweisschild zum Parkverbot auf dem Gehweg fehle. Ratsmitglied Immesberger erklärt, es handele sich um einen teilweise gepflasterten kombinierten Fuß- und Radweg, auf dem auch ohne Hinweisschild dort nicht geparkt werden dürfe.
TOP 8.15: Hinweis auf starke Verschmutzung
Weiter weist Ratsmitglied Hein auf die starke Verschmutzung der Unterführung zwischen der Ortslage und dem Gewerbegebiet Gensingen hin. Der Vorsitzende wird den Bauhof bitten, bei passender Gelegenheit dort zu streichen.