Am Dienstag, dem 17.01.2023 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer
die 15. öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß § Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:
| TOP 1: | Vorstellung der Planungen und der Kostenberechnung für das Feuerwehrgerätehaus Aspisheim-Horrweiler durch den beauftragten Architekten und Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat |
Sach- und Rechtslage:
In dieser Sitzung stellt der beauftragte Architekt vom Architekturbüro Feth die Planungen und die Kostenberechnung für das neu zu errichtende Feuerwehrgerätehaus für die Einheiten Aspisheim und Horrweiler in Horrweiler vor und steht für Fragen zur Verfügung.
Als Anlage ist der Planentwurf (Anlage 1) sowie die Kostenberechnung (nichtöffentliche Anlage 2) vorab beigefügt.
Im Anschluss an die Vorstellung und Beantwortung der Fragen müsste eine Empfehlung vom Ausschuss für den Verbandsgemeinderat beschlossen werden.
Erst nachdem die positive Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat erfolgt ist, sowie die entsprechenden Mittel im Haushalt veranschlagt und freigegeben wurden, kann der entsprechende Zuwendungsantrag beim Land gestellt werden.
Verlauf der Beratung:
Bürgermeister Scherer informiert die Ratsmitglieder, dass das bisherige Gerätehaus der Feuerwehr Aspisheim und Horrweiler aufgrund von Platzmangel nicht mehr geeignet ist und daher eine neue Lösung gefunden werden müsste. Im Anschluss an diese Beratung soll daher ein Empfehlungsbeschluss für den Verbandsgemeinderat beschlossen werden.
Herr Feth von der FETH Architektur& Brandschutz Generalplanungsgesellschaft mbH stellt zunächst die Planung & Kostenberechnungen vor.
Herr Feth informiert die Ratsmitglieder über den aktuellen Kostenstand des Feuerwehrgerätehauses Horrweiler-Aspisheim und weist klar darauf hin, dass die Einrichtungskosten wie z.B. Stühle oder Tische, nicht in der Kostenberechnung berücksichtig wurden.
Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Freigabe der Planungen sowie der Kostenberechnung.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 eingeplant.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 2: | Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Los 2: Landschaftsplan Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe |
Sach- und Rechtslage:
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Los 2 (Landschaftsplan) wurde im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VGV europaweit ausgeschrieben.
Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb wurden am 04.05.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de eingestellt.
Die Auftragsbekanntmachung für das europaweite Vergabeverfahren wurde am 04.05.2022 an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abgesandt.
Zusätzlich wurde die Auftragsbekanntmachung auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht sowie bei
| - | www-bund.de |
| - | bi Medien GmbH |
| - | Submissions-Anzeiger Verlag GmbH und |
| - | Subreport Verlag Schawe GmbH. |
Während der Teilnahmefrist haben sich 5 Interessenten für den Wettbewerb freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 07.06.2022, 11.20 Uhr, waren 4 Teilnahmeanträge elektronisch auf der Vergabeplattform eingegangen.
Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge wurden alle Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Aufforderung zur Verhandlung wurde am 11.10.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz eingestellt. Zum Eröffnungstermin am 08.11.2022, 11.00 Uhr, hatten 3 Bieter ihre Angebote form- und fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Gefordert war das Honorarangebot mit Benennung des Projektleiters und des stv. Projektleiters sowie eine Einverständniserklärung zu dem von der VG-Verwaltung vorgegebenen Vertragsentwurf. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Vergabestelle, liegen die abgegebenen Angebote zwischen 355.000,00 € bis 170.000,00 €. Alle Bieter wurden zu einem Bietergespräch am 16.11.2022 eingeladen. Das Bewertungsgremium setzt sich aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und Mitarbeiter*innen der VG-Verwaltung zusammen. Die Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die Ergebnisse können Sie der nichtöffentlichen Anlage entnehmen.
Die Honorarermittlung umfasst alle Grundleistungen nach HOAI für Landschaftspläne sowie Besondere Leistungen. Als problematisch in allen Angeboten erwies sich die Pos. „Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen“, für die ein Pauschalhonorar anzubieten war.
Diese Leistung ist in Teil B des Vertragsentwurfs wie folgt beschrieben: „Kartierung der Biotop- und Nutzungsstrukturen auf einer Fläche von ca. 5.600 ha gemäß der zum Zeitpunkt der Kartierung aktuellen Kartieranleitung des Landes Rheinland-Pfalz sowie Biotoptypenbewertung gem. Anlage 7.1 des Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz 2021, Anzahl der Kartiergänge: 3 (Frühjahr, Sommer, Herbst), Maßstabsniveau 1:5000; Pauschalhonorar“
Das Bewertungsgremium stellte fest, dass die Forderung eines Pauschalhonorars für die Biotoptypenkartierung nicht zu vergleichbaren Angeboten führt und somit für die Summe der Besonderen Leistungen, Punkt 3.2 der Bewertungsmatrix, keine Bewertung vorgenommen werden kann.
Da jedoch die Besonderen Leistungen ein wesentlicher Bestandteil des Planungshonorars für den Landschaftsplan sind und für dieses Kriterium mit 20 % der gesamten Bewertung gewichtet wird, wurde entschieden, die Beschreibung der Leistung. „Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen“ nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch einmal neu zu fassen und anschließend die Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufzufordern. Das Honorar könnte nach ha oder nach Zeitaufwand bemessen werden.
Diese Vorgehensweise entspricht § 17 Abs. 10 VgV, wonach der öffentliche Auftraggeber mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, verhandelt, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vertragsunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.
Weitere Verfahrensregeln und Vergabegrundsätze enthalten die Absätze 12 und 13 des § 17 VgV.
Die Bieter wurden zunächst am 18.11.2022 mit einer Zwischennachricht darüber informiert, dass alle Bieter zur Einreichung endgültiger Angebote aufgefordert werden und dazu vorab die Besondere Leistung "Kartierung von Biotoptypen, floristischen und faunistischen Arten oder Artentypen gem. Anlage 9 Nr. 6 h der HOAI" neu beschrieben und anstelle der Pauschale eine andere Bemessungsgrundlage für das Honorar vorsehen wird.
Gleichzeitig wurde die Bieter gebeten mitzuteilen, ob aus ihrer Sicht für die Erstellung des endgültigen Angebots eine Frist von 10 Kalendertagen ausreichen wird. Dies wurde von allen Bietern bestätigt.
Die Aufforderung zur Einreichung endgültiger Angebote wurde am 06.12.2022 auf die Vergabeplattform eingestellt. Zum Eröffnungstermin am 16.12.2022, 10.40 Uhr, hatten 2 Bieter Angebote eingereicht, die von der Vergabestelle ausgewertet wurden.
Die Ergebnisse der Bewertung sind in der Bewertungsmatrix vom 16.12.2022 detailliert dargestellt.
Zusammenfassend empfiehlt die Vergabestelle, den Auftrag für die Erstellung des Landschaftsplans im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen an den Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktezahl, zu erteilen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist förderfähig. Vor der Auftragsvergabe muss der Bewilligungsbescheid abgewartet werden. Der Förderantrag wurde bereits an die Kreisverwaltung mit der Bitte um Stellungnahme versandt.
Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss des Verbandsgemeinderates beschließt, den Auftrag für Los 2 der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, bestehend aus dem Landschaftsplan an den Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Die benötigten Mittel für diese Planungsleistung stehen im Haushalt zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3.1: | Weitere Gebäudeuntersuchungen in der Verbandsgemeinde |
Bürgermeister Scherer informiert die Ratsmitglieder über weitere Untersuchungen in der Verbandsgemeinde. Herr Feth untersuchte zum einen die Bausubstanz des Gerätehauses in Sprendlingen und den Brandschutz im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde.
| TOP 3.2: | Neubau Bürger-Rathaus |
Herr Scherer teilt den Ratsmitgliedern mit, dass zunächst keine intensive Weiterverfolgung des Neubaus vorgesehen ist.
Ferner müssten sich nun Gedanken über die Situation der Grundschule Sprendlingen gemacht werden, da die Zahl der Schüler steigt und somit mehr Lehrräume zur Verfügung gestellt werden müssen. Diesbezüglich wird zunächst ein Gespräch mit der ADD und der Schulaufsichtsbehörde Ende Januar stattfinden.