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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Sprendlingen für das Gebiet

„Südlich der St. Johanner Straße 1. Änderung und Erweiterung“

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich der St. Johanner Straße 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.

Vom Bebauungsplan werden folgende Parzellen in der Gemarkung Sprendlingen ganz oder teilweise erfasst:

Flur 10, Flurstücke: teilw. 158/3, teilw. 168, 169/1, 169/6, teilw. 264/1, teilw. 166/2, teilw. 166/3, teilw. 166/4, teilw. 162/4, teilw. 167, teilw. 263/1, 183/1, teilw. 161, teilw. 162/2, teilw. 162/3, teilw. 173, teilw. 174, teilw. 197, teilw. 198, teilw. 199 und teilw. 268. Flur 11, Flurstücke: teilw. 345/3 und teilw. 16/16.

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 06.02.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

Freitag, den 01 März 2024 bis einschließlich

Montag, den 01 April 2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

1. Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:

Im Rahmen des Umweltberichtes und landschaftspflegerischen Begleitplan:

  • Historische Nutzung
  • Geländegestaltung / Boden /Geologie
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Flora und Fauna
  • Landschaftsbild und Erholung
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Mensch

Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen

  • Umweltbericht – Büro lf-Plan von Oktober 2023
  • Faunistische Kartierung – Büro lf-Plan von Oktober 2023
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 31.08.2023 mit Hinweisen zum Einfluss der Ausgleichsmaßnahmen auf die Landwirtschaft.
  • Stellungnahme des Forstamt Rheinhessen vom 06.09.2023 mit Hinweis zu den Ersatzaufforstungen.
  • Stellungnahme der SGD Süd vom 11.09.2023 mit Hinweisen zum Umgang und der Dokumentation von Altlastenstandorten im Plangebiet.
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 01.09.2023 mit Hinweis zur Darstellung der Ausgleichmaßnahmen und Altlastenstandorte.

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

2. Änderungen

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Einarbeiten mehrerer Hinweise zu den Altlasten in der Begründung und im Umweltbericht.
  • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen in der Planzeichnung.
  • Einarbeiten von Hinweisen zu archäologischen Fundstücken und Denkmalschutz.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.

Ortsgemeinde Sprendlingen
Manfred Bucher
Ortsbürgermeister