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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Neue Fördersätze 2024

Ersatz funktionierender Ölheizungen

Geschwindigkeitsbonus

oder 20a alten Gas-/Biomasseheizung

+ 20 %

Wärmepumpen mit natürlichem Kälte-

Effizienzbonus

Grundförderung: 30 %

mittel oder Nutzung Erdwärme, Wasser

+ 5 %

(max. förderfähig: 30.000 €)

Einkommensbonus

Bei zu versteuerndem Haushalts-

+ 30 % Jahreseinkommen bis 40.000 €

Höchstfördersatz: 70 %

(bis 21.000 € Förderung für die 1. Wohneinheit)

+ Pauschalförderung für + Ergänzungskredit bis:

Voraussetzung:

120.000 € pro WE

Biomasseanlage: 2.500 € Staubemissionen von max. 2,5 mg/m³

Förderfähige Anlagen: Wärmepumpen, Biomasseheizung, Solarthermie,

Wärmenetz-Anschluss, Brennstoffzelle.

Antragstellung bei der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/

Wichtig: Förderungen sind zu beantragen, bevor Aufträge vergeben werden!

Kontakt: Energieagentur Sprendlingen-Gensingen, k.dahn@vg-sg.de, 06701 201 420

Sanierungsmanagement gefördert durch: