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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, den 16.01.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 39. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen im Rathaus der Ortsgemeinde Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es sind keine Einwohner anwesend.

TOP 2: Austausch / Einbau von Türen und Fenstern. Abweichung von der Gestaltungssatzung. (24002)

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag ist am 27.12.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monate nach Eingang verweigert wurde.

Die Antragsteller beabsichtigen den Austausch / Einbau von Türen und Fenstern.

Abweichungsantrag, Lageplan und Pläne des beantragten Vorhabens hat der Ortsgemeinderat als nichtöffentliche Anlage erhalten.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und in der Gestaltungssatzung.

1. Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

2. Von den Örtlichen Bauvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde nach § 69 LBauO eine Abweichung zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderungen und unter Würdigung der nachbarrechtlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, soweit in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetztes erlassenen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.

Die Ortsgemeinde ist gemäß § 88 Abs. 7 LBauO vor der Zulassung von Abweichungen zu hören.

Der Ortsgemeinderat entscheidet über das Einvernehmen und über die Abweichung.

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Volker Boos bezieht sich auf die Gestaltungssatzung, in deren Geltungsbereich das betreffende Grundstück liegt, schildert die Ausführung der Fenster auf den Nachbargrundstücken und spricht sich dafür aus, das erforderliche Einvernehmen mit der Auflage des Einbaus von Oberlichtern in den Fenstern zu erteilen. Ratsmitglied Dr. David Starke schließt sich diesen Ausführungen an.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB und stimmt der Abweichung zu unter der Bedingung, dass durch den Einbau von Oberlichtern in den Fenstern der Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Rechnung getragen wird.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

: 16

Nein-Stimmen

: 1

TOP 3: Errichtung einer Temporären Basisstation bis 31.10.2025. (24003)

Sach- und Rechtslage:

Der Antrag ist am 27.12.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragsteller beabsichtigt, eine temporäre Basisstation zu errichten.

Lageplan, Grundriss und Ansichten des beantragten Vorhabens hat der Ortsgemeinderat als nichtöffentliche Anlage erhalten.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst; auch befindet es sich nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.

Das Grundstück ist daher dem Außenbereich zuzurechnen und das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Als öffentliche Belange, die diesem nach § 35 Abs.1 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstehen können, sind allgemein anerkannt:

1.

Plan als öffentlicher Belang (Ziele der Raumordnung und Landesplanung / Planungsbedürftigkeit)

2.

Umweltbeeinträchtigungen (Gebot der Rücksichtnahme),

3.

Unwirtschaftliche (Erschließungs-) Aufwendungen,

4.

Wasserwirtschaft,

5.

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes,

6.

Orts- und Landschaftsbild,

7.

Denkmalschutz,

8.

Natürliche Eigenart der Landschaft, Aufgabe als Erholungsgebiet,

9.

Splittersiedlung,

10.

Agrarstruktur.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen

: 17

TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1: Offene Markierungsarbeiten

Inhalt der Mitteilung:

Stellungnahme zu Ihrer Anfrage vom 05.12.2023:

Aufgrund von Problemen mit der Markierungsfirma hat sich die Ausführung der Aufträge massiv verzögert. Abgesprochene Termine wurden nicht eingehalten und beauftragte Markierungen nicht ausgeführt.

Benötigte Verkehrszeichen, welche teilweise vor den Markierungsarbeiten angebracht werden mussten, wurden nur schleppend geliefert. Laut den Lieferanten war die Corona Krise und der Ukraine Krieg ursächlich für die Materialknappheit.

Leider konnten wir seit Anfang letzten Jahres die Markierungsfirma nicht mehr erreichen, sodass wir gezwungen waren bei anderen Firmen anzufragen.

Seit Sommer 2023 haben wir nun ein anderes Unternehmen mit den Markierungsarbeiten (auch in anderen Ortsgemeinden) beauftragt, wurden jedoch auch hier aufgrund erhöhter Auftragslage darüber informiert, dass mit Verzögerungen zu rechnen ist. Darüber hinaus fanden dieses Jahr die Glasfaserarbeiten statt, sodass in den angesprochenen Straßen ohnehin keine Markierungen vor Abschluss der Tiefbauarbeiten stattfinden konnten.

Es wurde eine Zusage für Oktober 2023 erteilt, welche aufgrund des schlechten Wetters nicht eingehalten werden konnte. Herr Ortsbürgermeister Bucher wurde über die Verzögerungen in Kenntnis gesetzt.

Das Markierungsunternehmen teilte uns danach auf Anfrage mit, dass fachgerechte Markierungen erst Anfang dieses Jahres erfolgen können, sobald das Wetter beständiger wird.

Wir informieren den Herrn Ortsbürgermeister Bucher sobald ein verbindlicher Markierungstermin zustande kommt.

TOP 4.2: Mitteilung zu TOP 6 der Sitzung am 05.12.2023

Inhalt der Mitteilung:

In der Ortsgemeinderatssitzung am 05.12.2023 wurde zu dem Tagesordnungspunkt 6: Bauleitplanverfahren ''Erweiterung Am Karlzehnten'' der folgende Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinde Sprendlingen beschließt, die Beschlussfassung über die Bauleitplanung „Am Karlszehnten“ zurückzustellen. Zunächst soll die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten werden, ob die Formulierung im Hinweis so zulässig ist; ferner solle sie feststellen, ob nicht eine Stellungnahme der SGD Süd mit in die Bewertung des Grundstückes hätte mit einfließen müssen, weil sich die Ortsgemeinde aktuell in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sieht.

Die Verbandsgemeinde ist, mit dem in der Vorlage gegebenen Hinweis, ihrer Beratungspflicht gemäß § 70 Abs. 2 GemO nachgekommen. Der Ortsgemeinderat kann sich über die Beschlussvorschläge der Verbandsgemeindeverwaltung hinwegsetzen und diese abändern. Die vorgetragenen Bedenken der Verbandsgemeindeverwaltung können nicht durch die Kommunalaufsicht aufgehoben werden. Die Planungshoheit im Bebauungsplanverfahren liegt bei der Ortsgemeinde, daher muss die Kommunalaufsicht nicht angehört werden.

TOP 4.3: Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Ortsbürgermeister Bucher informiert, dass die Vorbereitungen für die Durchführung der Europa- und der Kommunalwahlen am 09.06.2024 seitens der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung angelaufen sind. Im Ältestenrat sei bereits darüber beraten worden, von der Möglichkeit, in der Ortsgemeinde Sprendlingen 2 Urnenwahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke einzurichten, keinen Gebrauch zu machen. Wie gewohnt wird die Briefwahl in den Urnenwahlbezirken mit ausgezählt.

Die Ortsgemeinde richtet insgesamt 4 Stimmbezirke ein: je einen in der ehemaligen Synagoge und dem Vereinsheim des Männergesangvereins und zwei in der Gymnastikhalle der Grundschule.

Auf den Wahlbenachrichtigungen wird neben der Nummer des Stimmbezirks auch der Ort des Wahlraums angegeben.

Die Fraktionen wurden von Ortsbürgermeister Bucher um Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände und der Wahlausschüsse gebeten.