| 1. | Benutzungsgebühren pro Tag: |
| örtl. Vereine VHS | ortsansässige Personen | nichtörtliche Vereine / Personen | |
| Saal + Küche+ Hof + WC | € 0.- | € 175,- | € 350,- |
| Küche + Hof+ WC | € 0.- | € 120,- | € 240,- |
| Hof + WC | € 0.- | € 100,- | € 200,- |
| Ratssaal + WC | € 0,- | € 50,- | € 100,- |
| ÜbungsstundeSaal /Ratssaal | € 0.- | € 6,-/ Std. | € 6,-/ Std. |
| 2. | Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € an den Bevollmächtigten der Ortsgemeinde zu übergeben. Hiervon ausgenommen sind alle ortsansässigen Vereine, die VHS und nicht örtliche Vereine (nur für Übungsstunden). Bei der Schlüsselausgabe unterschreibt der Empfänger den Erhalt und die Kenntnisnahme der Haftung bei Verlust des Schlüssels. |
| 3. | Die Zahlung der Gebühren erfolgt entweder direkt an die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen per SEPA-Überweisung oder in bar an den Bevollmächtigten der Ortsgemeinde. |
| 4. | Die Entgelte schließen die Benutzung der Einrichtungen und evtl. der Bestuhlung entsprechend der obigen Tabelle ein. Die Benutzung beginnt ab 17 Uhr am Vortag, bzw. vor dem 1. Tag und endet um 12.00 Uhr am Folgetag, bzw. nach dem letzten Tag. |
| 5. | Die Endreinigung wird mit 100,00 € berechnet, mit Ausnahme für Übungsstunden. Dies schließt die Reinigung aller benutzten Räume sowie die Toiletten ein. Auf Wunsch kann die Reinigung in Eigenregie durchgeführt werden. Alle benutzten Räume müssen aufgeräumt und der Boden geputzt sein. Die Tische, sofern benutzt, müssen feucht abgewischt werden. Der Hof muss besenrein übergeben werden. Die Abnahme erfolgt durch den Beauftragten der Ortsgemeinde bei der Schlüsselrückgabe. Sollte die Abnahme gravierende Mängel zeigen, wird die Reinigungsgebühr in Höhe von 100,00 € von der Kaution einbehalten. |
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| Sonstige Leistungen der Ortsgemeinde werden nach Arbeitsaufwand abgerechnet, insbesondere die Beseitigung von ungewöhnlichen Verunreinigungen. |
| 6. | Zahlungspflichtig ist der jeweilige Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. |
Diese Benutzungsgebührenordnung tritt am 01.03.2023 in Kraft.