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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 9/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 15.02.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 41. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Zur Tagesordnung bestehen keine Änderungswünsche, so dass diese wie folgt abgehandelt wird.

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Errichtung einer Kaltlagerhalle (24004)

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Der Antrag ist am 29.12.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Kaltlagerhalle.

Ein Lageplan und Pläne des Bauvorhabens sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.

Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

U.E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat – allerdings mit dem Hinweis, dass über diesen Punkt schon hätte in der vergangenen Sitzung gesprochen werden können.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 3.1:

Eilentscheidung gem. § 48 GemO über die Installation einer neuen Gas-Brennwert-Anlage für das Jugendhaus

Der Ortsbürgermeister kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis

zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann,

im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rats oder des Ausschusses entscheiden.

Der Rat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner Sitzung die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters

aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (§ 48 GemO)

Ortsbürgermeister Siegfried führt dazu aus, dass die Heizung im November 2023 ausgefallen ist; ein Reparaturversuch an der Anlage von 1999 scheiterte. Es wurde an den günstigsten Bieter vergeben.

Die Eilentscheidung und das erforderliche Benehmen der Beigeordneten ist als Anlage beigefügt.

TOP 3.2:

Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Horrweiler

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat mit Schreiben vom 19.01.2024 mitgeteilt, dass gegen die am 30.11.2023 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Horrweiler keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen bestehen.

Nicht genehmigt wurde der unter § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse, da die Ortsgemeinde über genügend Eigenmittel verfügt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Horrweiler sind somit genehmigt.

TOP 3.3:

Heizung eingebaut

Ortsbürgermeister Siegfried teilt mit, dass die Heizung (Gas-Brennwert-Therme) im Jugendhaus am 05.02.2024 eingebaut worden ist und in Kürze abgenommen wird.

TOP 3.4:

Machbarkeitsstudie

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Ing.-Büro Karst den Zuschlag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Erschließungsstraße zum Sonnenhof erhalten.

TOP 3.5:

Hochwasserschutzkonzept

Bezüglich der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes hat ein Treffen mit Vertretern der VG-Verwaltung stattgefunden. Sobald das Konzept fertig ist, wird es in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt. Der Anfrage aus dem Rat, ob es einen Workshop dazu geben wird, geht der Vorsitzende gerne nach und informiert entsprechend.

TOP 3.6:

Grenzpunkte markiert

Ortsbürgermeister Siegfried informiert darüber, dass Herr Christoph Kern die Grenzpunkte im Neubaugebiet

„Zu Gehren“ neu markiert hat. Nun können die Eigentümer informiert und der verbleibende Grünstreifen gemulcht werden. In der nächsten Ratssitzung soll die Ausschreibung für die Bearbeitung der Begrünung für die Ausgleichsflächen beschlossen werden.

TOP 3.7:

Anfrage nach Verkehrsspiegel

Ratsmitglied Klein regt an, zur besseren Verkehrssicherheit an der Binger Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen, um einen direkten Einblick in die Weedstraße zu bekommen. Der Vorsitzende wird das Ordnungsamt verständigen. Allerdings werden seitens des Rates Bedenken zum Spiegel geäußert; sollte er vereisen oder beschlagen, verfehle er seine Wirkung.

TOP 3.8:

Bäume bereinigen

Ratsmitglied Espenschied regt an, die Bäume am Wirtschaftsweg Richtung Welgesheim auf der rechten Seite von Totholz zu befreien.

TOP 3.9:

Rückschnitt

Ratsfrau Christ erinnert daran, die Linde auf dem Kita-Gelände zurückzuschneiden. Die Bauverwaltung wird entsprechend informiert werden.

TOP 3.10:

Anfrage zu Einsatz Brunnebuzzer

Am 17.02.2024 werden sich die „Brunnebuzzer“ treffen, um die Beete in der Ortslage zu pflegen, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsfrau Christ.