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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Vom Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen

Am Montag, dem 03.02.2025 fand die 5. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Ergänzung um TOP 8 (Beteiligungsangelegenheit) und TOP 9 (Vergabeangelegenheit). Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung wird in geänderter Form wie folgt abgehandelt:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

§ 50 GemO RLP - Vertretung Bürgermeister Manfred Scherer; Regelungen

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund einer Erkrankung fällt Herr Bürgermeister Manfred Scherer voraussichtlich für mindestens sechs Monate aus. Nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung ist der Erste Beigeordnete der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters im Verhinderungsfall.

Wegen des zu erwartenden langfristigen Ausfalls hat der Erste Beigeordnete nun bei seinem Arbeitgeber, dem Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, eine Freistellung von 80 Prozent der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit beantragt

Darüber hinaus besteht für die Zeit der Vertretung Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Der Vorsitzende, Herr Wernersbach, ist gemäß § 22 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

Verlauf der Beratung:

Herr Wernersbach rückt aufgrund von Befangenheit vom Beratungstisch ab, Herr Bergmann übernimmt als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz und übergibt das Wort an Herrn Hilger, der kurz den Sachstand der Vorlage vorstellt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist ein Verzicht auf Teile der Aufwandsentschädigung aus rechtlichen Gründen nichtmöglich, weshalb die volle Aufwandsentschädigung i.H.v. 3.915,90 Euro durch die Verbandsgemeinde zu leisten ist. Da seitens des Rates keine Fragen gestellt werden, gibt Herr Bergmann den Beschlussvorschlag zur Abstimmung

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt von der genannten Vorgehensweise Kenntnis und trägt diese mit.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Nachwahl eines Ausschussmitgliedes

Sach- und Rechtslage:

Herr Pascal Leclerc hat zum 31.12.2024 sein Mandat als Ausschussmitglied niedergelegt.

Er war für die FWG Fraktion Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der FWG Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu. Von Herrn Kirch wird als neues Mitglied Herr Thomas Dory vorgeschlagen.

Ratsmitglied Immesberger beantragt die Abstimmung per Akklamation. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der FWG Fraktion ist für Herrn Pascal Leclerc als Mitglied im Landwirtschaftsausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen Herrn Thomas Dory gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Kommunale Wärmeplanung

Sach- und Rechtslage:

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) in Kraft getreten. Die Bundesländer werden dazu verpflichtet, die Erstellung von Wärmeplänen auf ihrem Hoheitsgebiet sicherzustellen. Diese Verpflichtung kann auf die Gemeinden übertragen werden, in Rheinland-Pfalz wird die kommunale Wärmeplanung voraussichtlich in 2025 für die Kommunen verpflichtend.

Verlauf der Beratung

Vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes entscheidet der Rat über die Teilnahme der Referenten Herrn Bein, Herrn Hinnerks und Herrn Frohnhöfer. Die EWR Climate Connection GmbH informiert den Verbandsgemeinderat in einer Präsentation über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die geplante Vorgehensweise. Die Präsentation wird den Ratsmitgliedern im Anschluss zur Verfügung gestellt.

TOP 5:

Hochwasser- und Starkregenkonzept der Verbandsgemeinde

Beschluss des Nachtragsangebots

Information zum Sachstand und weitere Vorgehensweise

Sach- und Rechtslage:

Mit Durchführung von Ortsbegehungen startete im Januar 2024 der Prozess zur Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. In der Folge wurden unter anderem Bürgerworkshops angeboten, um den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Beteiligung an dem Erstellungsprozess zu eröffnen.

Im Laufe des Februars 2025 erhalten die Ortsgemeinderäte vorab einen erarbeiteten Maßnahmenkatalog zur Information. Im Anschluss sind die weiteren Bürgerworkshops sowie die Beteiligung der Landwirte und Winzer geplant.

Auf Wunsch der SGD Süd soll die Landwirtschaft in Form eines eigenen Workshops, entsprechend des Leitfadens für das Netzwerk Erosionsvorsorge, in das Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept eingebunden werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat zur Begleitung dieser Workshops ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wirtschaftlichster Bieter war Ipr Consult zum Angebotspreis von 6.322,47 Euro. (inkl. Umsatzsteuer)

Verlauf der Beratung:

Seitens des Rates bestehen keine Fragen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag an das Büro Ipr Consult aus Neustadt zum Angebotspreis von 6.322,47 Euro zu vergeben und ermächtigt den 1. Beigeordneten den Auftrag zu erteilen.

Finanzielle Auswirkung:

Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die entsprechenden Fördermittel wurden beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Beschaffung Strom und Erdgas für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für die Lieferjahre 2026 - 2028;

Teilnahme an den Bündelausschreibung des GStB Rheinland-Pfalz

Sach- und Rechtslage:

Die laufenden Lieferverträge der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für die Liegenschaften, die Strom und/oder Erdgas aus dem Netz beziehen, enden am 31.12.2025 (Strom) und am 01.01.2026 (Erdgas). Aufgrund des Auftragsvolumens und der mehrjährigen Laufzeit der Verträge erfolgt die Beschaffung regelmäßig durch gemeinsame europaweite Ausschreibungen mit allen Ortsgemeinden. Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat in den letzten rd. 15 Jahren diese Ausschreibungen sowohl in Eigenregie als auch durch Teilnahme an sog. Bündelausschreibungen, die vom GStB Rheinland-Pfalz angeboten werden, durchgeführt.

Die Verwaltung empfiehlt, sich für den neuen Bezugszeitraum der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzuschließen.

Verlauf der Beratung:

Es wird sich dafür ausgesprochen der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und folgende Eckdaten für den Bezug von Strom und Gas festzulegen.

Strom

-

Bezug von 100 % Ökostrom

-

Neuanlagenquote 33 %

-

Strukturierte Beschaffung mit 12 Beschaffungsterminen

-

Erteilung einer Vollmacht an den GStB oder die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH für die Erteilung des Zuschlags

Erdgas

-

Bezug von Erdgas mit 10 % Beimischung von Biogas

-

Erteilung einer Vollmacht an den GStB oder die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH für die Erteilung des Zuschlags

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der Teilnahme an den Bündelausschreibungen des GStB Rheinland-Pfalz für die Lieferung von Strom- und Erdgas für die Jahre 2026 bis 2028 zu und bestätigt die empfohlenen Eckdaten für die Strom und Gaszusammensetzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1:

Sitzungstermine VG-Gremien 2025

Inhalt der Mitteilung:

Folgende Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates, des Ältestenrates der Verbandsgemeinde und des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde sind für das Jahr 2025 vorgemerkt:

Bitte beachten Sie, dass dieser Terminplan im Hinblick auf die Regelungen der §§ 64, 34 Abs. 1 GemO unverbindlich ist. Abweichungen sind möglich, die Einberufung erfolgt nach Bedarf.

TOP 7.2:

Briefwahl

Herr Wernersbach informiert die Ratsmitglieder über die Zahl der Briefwahlanträge. Ab dem 10.02. werden die Stimmzettel erwartet, sodass der Versand erfolgen kann. Zudem wird eine barrierefreie Wahloption in der Verbandsgemeinde eingerichtet. Eine spezielle Mitteilung im Amtsblatt wird bis zu den Wahlen erscheinen, die darauf hinweist, dass Briefwahlunterlagen auch am Wahltag im Wahllokal abgegeben werden können.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen im öffentlichen Teil vor.