Sitzungsdatum: 03.02.2025
Öffentlicher Teil
TOP 01 Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Die Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.
Während die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegen; entscheidet der Gemeinderat über die eigentliche Annahme derartiger Leistungen. Ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 9 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kommen vorgenannte gesetzliche Verfahrensbestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall oder die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr die Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Die Ortsgemeinde Alsheim hat die in der Anlage aufgeführten Spenden erhalten.
Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben. Wegen Einzelheiten hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Verpflichtung aus § 94 Abs. 3 GemO auch im Interesse des Schutzes des/der kommunalen Wahlbeamten erfüllt wird.
Gemäß § 32 Abs. 1 GemO i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Alsheim vom 19.08.2019 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall. Dabei erfolgt die Entscheidung über die Annahme vorgenannter Leistungen im Falle von Kleinbeträgen bis 1.000 € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen Beschluss.
Die Beschlussfassung kann alternativ auch durch den Ortsgemeinderat erfolgen.
Nachdem die Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass gegen die Annahme der Spende keine Bedenken bestehen, ist über deren endgültige Annahme formal zu entscheiden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ortsgemeinderat Alsheim, die Annahme der vorliegenden Spenden zu beschließen. Über die Annahme ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Hierbei unterliegen die persönlichen Daten des Zuwendungsgebers jedoch dem Datenschutz. Falls erforderlich ist hierüber gesondert in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten.
„Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt die Annahme der erhaltenen Geldspende i.H.v. insgesamt 1.000,00 €.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 02 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss für das Jahr 2022
| a) | Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 112 Abs. 7 i.V.m § 113 GemO |
| b) | Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO |
| c) | Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO |
Die Prüfung des von der Verwaltung vorgelegten Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Ortsgemeinde Alsheim hat am 21.10.2024 stattgefunden. Näheres hierzu ist aus der Sitzungsniederschrift ersichtlich.
Der Ortsgemeinderat ist durch den Vorsitzenden des RPA, Herrn Patrick Diederich, über die Rechnungsprüfung sowie über das Ergebnis derselben zu unterrichten.
Anschließend hat der Ortsgemeinderat unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des RPA über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Weiterhin entscheidet er in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der im Vertretungsfall mit der Amtsführung beauftragten Beigeordneten, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich und der im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten.
Die Gemeinden sind gemäß § 18 GemHVO verpflichtet, den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Nach Abs. 2 vorgenannter Norm ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn
| 1. | die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist und |
| 2. | in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und |
| 3. | in der Bilanz kein negatives Eigenkapital ausgewiesen ist. |
Die Voraussetzungen nach o.a. Ziffern sind erfüllt, der Haushaltsausgleich für das Rechnungsjahr 2022 konnte erreicht werden.
Die Verwaltung legt den zuvor durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2022 in der Dokumentation vom 16.09.2024 vor und bittet den Ortsgemeinderat, unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss förmlich festzustellen und dem Ortsbürgermeister mit den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich mit den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
| 1. | „Der Ortsgemeinderat stellt keine Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 fest und beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gemäß der Dokumentation vom 16.09.2024. |
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| Über und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§100 GemO).“ |
| 2. | „Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Alsheim, Herrn Robert Kolig und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten Herrn Ernst-Wilhelm Becker, Frau Suela Schwarz und Herrn Stefan Weber, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich, Herrn Maximilian Abstein und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Oliver Ernst, Frau Jaqueline Rehn und Frau Heike Reuper wird für die Haushaltsführung im Jahr 2022 Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilt.“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Schimmel bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und beendet um 20:30 Uhr die heutige Sitzung.