Anlage 1
(1) Für alle in § 2 genannten Arbeiten werden folgende Einheitspreise (brutto) vereinbart
| 1.0 | Herstellen von Gräbern | |
| 1.1 | Herstellung eines Normalgrabes für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) | 650,00 € |
| 1.2 | Herstellung eines Normalgrabes für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (maschinelle Grabherstellung) | 1.190,00 € |
| 1.3 | Herstellung eines unter 1.2 genannten Grabes per Handarbeit (diese Arbeiten kommen jedoch nur zur Berechnung, wenn die Grabherstellung aufgrund der räumlichen Verhältnisse auf dem Friedhof nicht mit dem Grabbagger erfolgen kann. Die Handarbeit wird nicht berechnet, wenn ein Baggereinsatz aus Gründen, die der Auftraggeber nicht vertreten hat, nicht erfolgt). | 1.890,00 € |
| 1.4 | Herstellung eines Normalgrabes mit Vertiefung für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (maschinelle Grabherstellung) | 1.330,00 € |
| 1.5 | Herstellung eines unter 1.4 genannten Grabes mit Vertiefung per Handarbeit (diese Arbeiten kommen jedoch nur zur Berechnung, wenn die Grabherstellung aufgrund der räumlichen Verhältnisse auf dem Friedhof nicht mit dem Grabbagger erfolgen kann. Die Handarbeit wird nicht berechnet, wenn ein Baggereinsatz aus Gründen, die der Auftraggeber nicht vertreten hat, nicht erfolgt). | 2.200,00 € |
| 1.6 | Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Entfernung alter Fundamente, Öffnung von Grüften etc., werden anhand eines Rapportzettels im Stundenlohn abgerechnet. Hierzu zählt nicht die Entfernung von Wurzelwerk mit einem Durchmesser bis 5,0 cm. |
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| Stundenlohn für Mitarbeiter | 54,98 € |
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| Stundenlohn für den Maschineneinsatz inkl. Fahrer (z.B. Bagger) | 94,61 € |