Sitzungsdatum: 10.03.2025
Öffentlicher Teil
TOP: 1 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Neufassung der Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Eich veranlasst in regelmäßigen Abständen die Kalkulation der Friedhofsgebühren der einzelnen Gemeinden.
Die derzeit gültige Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung wurden zuletzt im Juli 2012 neu festgesetzt und durch die neue Grabart „Baumreihengräber“ im Juni 2019 geändert. Eine zweite Änderung der Satzung wurde im Oktober 2024, aufgrund der neuen Fremdvergabe für das Ausheben und Schließen der Gräber bei Erdbestattungen, vorgenommen. Aufgrund von rechtlichen Anpassungen, aktuellen Gegebenheiten und gestiegenen Kosten, wurde die Kommunalberatung, Mainz mit der Durchführung der Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Ortsgemeinde Alsheim, im Auftrag und auf Kosten der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, beauftragt.
Durch die Verbandsgemeindeverwaltung Eich sowie die Verantwortlichen der Ortsgemeinde Alsheim wurden alle angeforderten Zahlen und Sachverhalte aus den Buchwerken der Jahre 2021 - 2023 bereitgestellt.
Alle Daten wurden im Rahmen der Vollkostenrechnung verursachungsgerecht zugeordnet. Aus den Ergebnissen dieser Zuordnung wurden ein Anteil für die Deckung des Aufwandes zur Unterhaltung des Friedhofs (Grabnutzungsentgelt) und ein weiterer Anteil für die Deckung des Aufwandes der Bestattungen bzw. der verbundenen Inanspruchnahme von Leistungen laut Friedhofsgebührensatzung (Benutzungsgebühren) ermittelt.
Die Kostenverteilung wurde einmal nach der Äquivalenzziffermethode und einmal nach der Kölner Methode durchgeführt. Nach der Äquivalenzziffermethode werden größere Grabstätten stärker belastet, während die Kölner Methode einen weitgehend flächenbedarfsunabhängigen Gebührenansatz verfolgt.
In Absprache mit der Ortsgemeindeverwaltung (Bürgermeister Andreas Schimmel / Beigeordnete Suela Schwarz) soll eine moderate Erhöhung von 25 %, errechnet aus dem Differenzbetrag zwischen den alten und neu kalkulierten Gebührensätzen, nach dem Kölner Modell erfolgen.
Aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie bitte das Ergebnis einer 25%igen Erhöhung der Gebührensätze:
| Grabart | -alt- Kölner Modell | -neu- Kölner Modell | 25%ige Erhöhung KM |
| 1. Reihengrab | 540 EUR | 1247 EUR | 720 EUR |
| 2. Urnengrab | 278 EUR | 747 EUR | 400 EUR |
| 3. Nische UW Einzel | 480 EUR | 1223 EUR | 670 EUR |
| 4. Nische UW 1. Urne | 480 EUR | 1223 EUR | 670 EUR |
| 5. Nische UW 2. Urne | 270 EUR | 1223 EUR | 510 EUR |
| 6. Baumgrabstätte | 1270 EUR | 1700 EUR | 1380 EUR |
| 7. 2er Wahlgrab | 758 EUR | 2494 EUR | 1190 EUR |
| 8. 3er Wahlgrab | 854 EUR | 3740 EUR | 1580 EUR |
| 9. 4er Wahlgrab | 1121 EUR | 4987 EUR | 2090 EUR |
Im Übrigen verweisen wir auf die beiliegende Gebührenkalkulation der Kommunalberatung, Mainz.
Im Allgemeinen ist die Kostenstelle Friedhof bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend zu betreiben. In der Anlage erhalten Sie die Jahresergebnisse der vergangenen Jahre zur gefälligen Kenntnisnahme.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Gebührenkalkulation der Kommunalberatung, Mainz zur Kenntnis und stimmt der Neufassung der vorliegenden Friedhofsgebührensatzung, mit einer Anpassung der Gebührensätze i.H.v. 25 %, sowie der Neufassung der vorliegenden Friedhofssatzung zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 2 "Hiwwel-Tour" Alsheimer HohlwegeBeratung und Beschlussfassung über die Übernahme der laufenden Kosten Wegemanagement und Marketing durch die Verbandsgemeinde Eich
Die sog. „Hiwwel-Tour“ besteht aus zwei Schleifen (Nord und Süd), ausgehend vom Start und Zielpunkt Bürgerhaus mit einer Gesamtlänge von ca. 15k m. Ca. 80% der bestehenden „Wein.Wind.Stille-Wanderwege“ werden von der neuen Route abgedeckt. Die Wegeführung geht fast ausschließlich über kommunale Wirtschaftswege die (wie auch bisher) von der Ortsgemeinde zu pflegen und erhalten sind. Somit ist kein Mehraufwand durch die „Hiwwel-Tour“ zu erwarten.
Für die Planung, Errichtung, Beschilderung und Möblierung der Hiwwel-Tour entstehen nach Abzug der Förderung (75%) für die OG Alsheim 17.047,36 €. Der Tourismusverein der Verbandsgemeinde Eich hat hierzu einen einmaligen Zuschuss von 8.000.- € zugesagt. Nach Berücksichtigung der Kosten für die Erstzertifizierung durch den deutschen Wanderverband verbleiben für die OG Alsheim einmalige Gesamtkosten von 10.832,46.
Die jährlichen Kosten für Marketing und Wegemanagement betragen 3.570.- € p.a.. Zusätzlich erfolgt alle drei Jahre eine Erneuerung der Zertifizierung. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.800.- €.
Es wird nunmehr beantragt, dass die Kosten für Marketing und Wegemanagement sowie die wiederkehrende Zertifizierung durch die Verbandsgemeinde Eich übernommen werden.
Der Kostenanteil der Ortsgemeinde Alsheim ist im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2026 berücksichtigt.
Der Ortsgemeinderat bestätigt die Kostenaufstellung und beauftragt den Ortsbürgermeister die dauerhafte Übernahme der laufenden Kosten (Marketing und Wegemanagement sowie regelmäßige Erneuerung der Zertifizierung) bei der Verbandsgemeinde Eich zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 2 Enthaltungen
TOP: 3 Energiebeschaffung Strom 2026-2028; Teilnahme an der Bündelausschreibung
Der Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und dem derzeitigen Energieversorgungsunternehmen zur Lieferung von Strom für die kommunalen Liegenschaften läuft zum 31.12.2025 aus. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt sich an dieser Bündelausschreibung zu beteiligen.
Es erfolgt eine sog. strukturierte Beschaffung, welches dem bisherigen Beschaffungsmodell entspricht. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit ihrem Dienstleistungspartner switch. on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Kosten für die Ausschreibung, Beauftragung und Durchführung der Energiebeschaffung Strom 2026-2028 stehen im Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde bereit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 4 Energiebeschaffung Gas 2026-2028; Teilnahme an der Bündelausschreibung
Der Vertrag zwischen der Ortsgemeinde und dem derzeitigen Energieversorgungsunternehmen zur Lieferung von Gas für die kommunalen Liegenschaften läuft zum 31.12.2025 aus. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Erdgaslieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt sich an dieser Bündelausschreibung zu beteiligen.
Es erfolgt eine sog. strukturierte Beschaffung, welches dem bisherigen Beschaffungsmodell entspricht, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus den Krisenjahren 2022/23. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Ist also das Erdgas seit der Ausschreibung günstiger geworden, sinkt auch der Arbeitspreis, und umgekehrt. Dies dient dem fairen Interessenausgleich zwischen Lieferanten und Abnehmern. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit ihrem Dienstleistungspartner switch. on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Gasliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Kosten für die Ausschreibung, Beauftragung und Durchführung der Energiebeschaffung Gas 2026-2028 stehen im Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde bereit.
| 1. | Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas 2026-2028 und der Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zu. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Alsheim ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Erdgas, an denen die Ortsgemeinde Alsheim teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde Alsheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Der Ortsgemeinderat spricht sich für eine Beschaffung von Erdgas (ohne Biogasanteil) für alle Abnahmestellen im Rahmen einer strukturierten Beschaffung aus. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Becker bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und beendet um 20:26 Uhr die heutige Sitzung.