Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 22.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.05.2022 bis einschließlich dem 14.06.2022. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.
Zur Fortführung des Flächennutzungsplanverfahrens hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 12.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Dachgeschoss Zimmer 45 zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. In diesem Auslegungszeitraum kann der Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Planbegründung mit integriertem Umweltbericht inklusive Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden
| montags bis donnerstags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, |
| freitags | von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und |
| Donnerstag nachmittags | von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| und an jedem 1. Donnerstag im Monat bis 19:00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Weiterhin kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich unter der Adresse www.vg-eich.de unter Verwaltung und Politik, Bauen und Umwelt „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des Landes unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| • | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“, „Tiere, einschließlich artenschutzrechtlicher Belange“, „Pflanzen“, „Biologische Vielfalt“, „Boden und Fläche“, „Wasser“, „Klima/Luft“, „Landschaft“ sowie „kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“, NATURA 2000 |
| • | Faunistische Erhebungen (Teilbereich Nord und Teilbereich Süd) |
| • | Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen |
| • | Abstand der Sonderbauflächen zu Siedlungsgebieten mit Wohnfunktion, zu gewerblichen Bauflächen und zu dem vorhandenen Modellflugplatz |
| • | Überstreifen der Außengrenzen der Sondergebiete durch die Rotoren von Windenergieanlagen |
| • | Geschützte Biotope |
| • | Regionaler Grünzug gemäß dem regionalen Raumordnungsplan |
| • | Artenschutz, insb. Vögel |
| • | Archäologische Fundstellen |
| • | Sachgüter: Beregnungsbrunnen, nebenamtliche Wetterstation, Ferngasleitung |
Ziel und Zweck der Planung
Die Verbandsgemeinde Eich beabsichtigt die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie, um dem Ausbau der Windenergienutzung Rechnung zu tragen und diese in ihrem Gemeindegebiet zu steuern. Im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens wird untersucht, ob geeignete Potenzialflächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet vorhanden sind. Die geeigneten Potenzialflächen werden im Flächennutzungsplan als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationszone Windenergie“ dargestellt.
Mit der Darstellung der Sonderbauflächen wird gemäß § 245 e Abs. 1 Satz 1 BauGB eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB für Windenergieanlagen an anderer Stelle in der Verbandsgemeinde erzielt, wenn der Flächennutzungsplan bis zum 01.02.2024 wirksam geworden ist. Gemäß § 245 e Abs. 1 Satz 2 BauGB entfällt die Ausschlusswirkung, soweit für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans das Erreichen des Flächenbeitragswerts oder eines daraus abgeleiteten Teilflächenziels gemäß § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) festgestellt wird, spätestens aber mit Ablauf des 31.12.2027.
Gegenstand des räumlichen Geltungsbereichs des vorliegenden sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie ist der gesamte Außenbereich der Verbandsgemeinde Eich gemäß § 35 BauGB. Gebiete innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 BauGB oder innerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne gemäß § 30 BauGB bleiben von dem Teilflächennutzungsplan unberührt.
Der Geltungsbereich inkl. der plangegenständlichen Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationszone Windenergie“ ergeben sich zudem aus nachfolgender Karte (Abbildung unmaßstäblich):
Hinweise:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.