Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Menschen, die sich in besonderem Maße freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft engagieren. Sie wird vom Land Rheinland-Pfalz ausgegeben und bietet zahlreiche Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen, Kommunen und Partnern im gesamten Bundesland. Die Karte ist kostenlos und zwei Jahre gültig – danach kann sie erneut beantragt werden.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Personen ab 14 Jahren
- Mindestens 5 Stunden ehrenamtliches Engagement pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Die Tätigkeit muss über mindestens ein Jahr ausgeübt worden sein
- Keine pauschale Vergütung für die Tätigkeit (Ausnahme: Erstattung tatsächlicher Kosten)
- Das Engagement muss in einer teilnehmenden Kommune erfolgen
Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?
- Freiwilliges, gemeinwohlorientiertes Engagement ohne Gewinnabsicht
- In Vereinen, Verbänden, Kirchen, Initiativen, Freiwilligendiensten, Selbsthilfegruppen usw.
- Politische Beteiligung und Übernahme öffentlicher Funktionen
- Nicht berücksichtigt werden reine Mitgliedschaften oder reine Bereitschaftszeiten
Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt?
- Antrag ausfüllen und vom Verein bzw. der Organisation bestätigen lassen
- Abgabe bei der Kommunalverwaltung, die ihn weiterleitet
- Auch Sammelanträge durch Organisationen sind möglich
Welche Vergünstigungen gibt es?
- Ermäßigungen bei kulturellen, sportlichen und freizeitbezogenen Einrichtungen
- Angebote von teilnehmenden Kommunen und privaten Partnern
- Teilnehmende Einrichtungen und Unternehmen sind mit einem Aufkleber am Eingang zu erkennen.
- Eine Übersicht aller Vergünstigungen findet sich online (z. B. unter www.wir-tun-was.rlp.de)
Kontakt und weitere Informationen:
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Telefon: 06131 / 16-5720
E-Mail: ehrenamtskarte@stk.rlp.de
oder
Verbandsgemeine Eich
Hauptstraße 26, 67575 Eich
Tel. 06246/69-0, E-Mail: poststelle@vg-eich.de