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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 20/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift über die 6. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 28. April 2025, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich (auszugsweise)

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 21:07 Uhr

TOP: 1 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Eich "Wohnbauflächen Hamm";

1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Trägerbeteiligung, abschließende Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB)

2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Verbandsgemeinderat Eich hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung erfolgten in der Zeit vom 17.01. bis 17.02.2025.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind einzelne Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten vorgebracht worden. Die Abwägung der Stellungnahmen hat zu keinen Änderungen der Darstellungen des Flächennutzungsplan-Entwurfes geführt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

BM Abstein verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und übergibt das Wort an Herrn Immo Zillinger vom Ingenierbüro Zillinger, welcher die Ratsmitglieder über die eingegangenen Stellungnahmen informiert. Dieser geht insbesondere auf die vorgebrachten Einwände und Ergänzungen ein, die teilweise in den textlichen Teil aufgenommen wurden.

Fragen von Seiten der Ratsmitglieder bestehen nicht, daher führt der Vorsitzende die Abstimmung herbei.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt:

1.

Den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, lfd. Nr. 1 - 8 (Anlage), wird zugestimmt.

2.

Die Feststellung der oben genannten Planung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, wird unter Beachtung des unter Punkt 1. gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zum Wirksamwerden der 2.9. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eich (Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 GemO, Beantragung der Genehmigung nach § 6 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 2 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Eich "Sonderbauflächen - Photovoltaik" in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim;

1. Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwurf zur 2.10. Teiländerung des FNP

2. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Herren RM Eichner und Becker rücken wegen Befangenheit gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab.

Mit Ratsbeschluss vom 29. Okt. 2024 hat der Verbandsgemeinderat Eich den Aufstellungsbeschluss für die 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplans der VG Eich „Sonderbauflächen Photovoltaik“ in den Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim gefasst.

Seitens des mit der Planung beauftragten Planungsbüros Enviro-Plan GmbH aus Odernheim am Glan wurde bereits ein erster Planvorentwurf erstellt, auf dessen Grundlage das Verfahren fortgeführt werden kann.

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus der nachfolgenden Abbildung

(Gemarkung Mettenheim in der Flur 9, Gemarkung Alsheim in der Flur 6 und 8).

In diesem Zusammenhang übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Schneider vom vorgenannten Planungsbüro, welcher den in der Anlage beigefügten Planvorentwurf (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Faunistischer Ergebnisbericht) vorstellt.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt,

1.

den Planvorentwurf (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Faunistischer Ergebnisbericht) gemäß beigefügter Anlage zur Sitzungsvorlage.

2.

auf der Grundlage des vorgestellten Planentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Herren Eichner und Becker rücken wieder an den Ratstisch.

TOP: 3 2.11. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Eich "Wohnbauflächen Eich";1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Trägerbeteiligung, abschließende Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) 2. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der 2.11. Teiländerung des Flächennutzungsplans

RM Christian Krebs rückt wegen Befangenheit gemäß § 22 GemO vom Ratstisch ab.

Der Verbandsgemeinderat Eich hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Durchführung der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 2.11. Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung erfolgten in der Zeit vom 17.01. bis 17.02.2025.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind einzelne Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten vorgebracht worden. Die Abwägung der Stellungnahmen hat zu keinen Änderungen der Darstellungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs geführt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Um auch hier auf den Sachverhalt näher einzugehen, wird Herrn Schwoerer-Böhning von der MVV Regioplan aus Mannheim das Wort seitens Herrn BM Abstein überlassen.

Dieser erläutert den Ratsmitgliedern die relevanten Stellungnahmen und deren Auswirkungen bzw. Berücksichtigung im Planverfahren anhand der als Anlage beigefügten Präsentation.

Rückfragen seitens der Ratsmitglieder bestehen nicht, sodass folgender Beschluss ergeht:

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt:

1.

Den Beschlussempfehlungen aus der Abwägungstabelle (Synopse) der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.

Die Feststellung der oben genannten Planung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, wird unter Beachtung des unter Punkt 1 gefassten Beschlusses als Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen mit Anregungen abgegeben haben, werden von dem Ergebnis unterrichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zum Wirksamwerden der 2.11. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eich (Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 GemO, Beantragung der Genehmigung nach § 6 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Herr Krebs rückt wieder an den Ratstisch.

TOP: 4 Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über den aktuellen Sachstand zum Förderprogramm Klimaschutz

Um die Ratsmitglieder über den aktuellen Sachstand des Förderprogramms Klimaschutz zu informieren übergibt der Vorsitzende das Wort an den Klimaschutzmanager der VG Eich.

Dieser stellt, im Rahmen einer Präsentation, die bereits erfolgreich realisierten Projekte vor und gewährt einen Blick auf geplante bzw. aktuelle Vorhaben.

TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Bauleistungen -Sanierung Fassade und Dach, Mensagebäude Grund- und Realschule Eich-

BM Abstein erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Das Turnhallen- bzw. Mensagebäude der Grundschule Eich und Realschule Plus bedarf einer Fassaden- und Dachsanierung. 2022 wurde festgestellt, dass sich die Faserzementplatten an der Fassade gelöst haben. Diese wurden sofort durch konstruktive Maßnahmen gesichert. Nach einer Analyse durch den Architekten (Bauteilöffnungen 2024) wurde festgestellt, dass die Konstruktion hinter den Platten nicht dem heutigen Stand der Regeln der Technik entspricht und erneuert werden muss. Die Platten werden bei einer Sanierung wiederverwendet. In den letzten Jahren häufen sich zudem Wassereintritte durch das Flachdach des Gebäudes. Hier musste immer wieder repariert werden. Dieser Sachverhalt wurde ebenfalls mit Hilfe von Bauteilöffnungen analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass die Dachkonstruktion ebenfalls im größeren Umfang saniert werden muss. Das Dach muss bis auf die Tragkonstruktion erneuert werden. Alle umzusetzenden Maßnahmenpunkte wurden durch den Architekten in einem Bericht zusammengefasst und in einer Kostenschätzung mit 489.700 € bepreist. In den Kosten sind die Architektenkosten und Kosten für den Tragwerksplaner enthalten. Die durch den Architekten erstellten Leistungsverzeichnisse in den Gewerken Gerüstbauarbeiten, Metallbau- und Verglasungsarbeiten, sowie Fassadenarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Das Gewerk Dachabdichtungsarbeiten wurde nach VOB/A durch die Vergabestelle der Verbandsgemeinde öffentlich ausgeschrieben.

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes

a)

die Fa. Breivogel GmbH, Bad Kreuznach, zur Bruttoangebotssumme von 150.310,28 €,

b)

die Fa. Hecht, Mainz, zur Bruttoangebotssumme von 27.818,44 €,

c)

die Fa. UP Bauelemente, Pirmasens, zur Bruttoangebotssumme von 22.050,70 € und

d)

die Fa. Marzell, Volxheim, zur Bruttoangebotssumme von 178.268,72 €

zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung diverser Microsoft-Lizenzen

BM Abstein erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Zum 31.05.2025 laufen diverse Microsoft-Lizenzen der Verbandsgemeinde Eich aus.

Eine neue Lizenzierung ist zwingend notwendig um weiterhin sicherzustellen, Zugang zu aktuellen Softwareversionen während der Vertragslaufzeit zu erhalten. Diese Aktualität der genutzten Software ist insbesondere aus sicherheitstechnischer Sicht unbedingt notwendig.

Die Lizenzierung muss lückenlos bestehen, da andernfalls das Recht auf den Einsatz der jeweils aktuellsten Software erlischt. Die jetzt anstehende Verlängerung wirkt 3 Jahre (d.h. vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028).

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt die Beschaffung der o. g. Microsoft Lizenzen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 24.048,49 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 7 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer neuen Homepage sowie des Redaktionssystems eGovener

BM Abstein geht hier zunächst auf die vorliegende Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt ein:

Die Verbandsgemeinde Eich betreibt seit dem Jahre 2016 ihre Homepage über das System iKiss der Firma Advantic Systemhaus GmbH. Mittlerweile ist die Seite nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik und erfüllt auch die Voraussetzungen einer barrierefreien Homepage nicht, sodass eine umfassende Überarbeitung erfolgen muss.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben in den letzten Jahren bereits diverse Anpassungen an der Webseite stattgefunden. U.a. ist zur Umsetzung des E-Government-Gesetztes (eGovG) eine entsprechende Schnittstelle zum Portalverbund Bund-Länder-Kommunen (TSA-Schnittstelle) erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt, die Beschaffung des CMS Ionas 4 sowie des eGOVeners zu einem einmaligen Gesamtbetrag i. H. v. 28.881,30 €. Die jährlichen Kosten für Wartung und Support betragen für das CMS Ionas 4, 4.626,72 €, und für das Redaktionssystem eGOVener 6.525,96 €.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

TOP: 8 Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der laufenden Kosten (Marketing und Wegemanagement sowie regelmäßige Erneuerung der Zertifizierung) für die "Hiwweltour"

BM Abstein erläutert die vorliegende Beschlussvorlage und teilt mit, dass RM und zugleich Ortsbürgermeister der OG Alsheim, Andreas Schimmel an der Abstimmung nicht teilnehmen und sodann vom Ratstisch abrücken wird.

Die Ortsgemeinde Alsheim hat mit Datum vom 03.04.2025 einen Antrag zur Übernahme der laufenden Kosten (Marketing und Wegemanagement sowie regelmäßige Erneuerung der Zertifizierung) für die „Hiwweltour“ durch die Verbandsgemeinde Eich gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt und enthält die notwendigen Informationen und die Höhe der beantragten Kostenübernahme.

Die notwendigen Haushaltsmittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2026 (Beginn der Maßnahme) eingeplant werden.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag der Ortsgemeinde Alsheim zur Kostenübernahme der laufenden Kosten (Marketing und Wegemanagement sowie regelmäßige Erneuerung der Zertifizierung) für die "Hiwweltour" ab dem Jahre 2026 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

TOP: 9 Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die Verträge der Verbandsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten der Verbandsgemeinde Eich

BM Abstein teilt mit, dass gemäß § 33 Abs. 2 GemO der Verbandsgemeinderat jährlich vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Verbandsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Verbandsgemeinde zu unterrichten ist, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Bediensteten oder im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.

Zu den Verträgen zählen insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht-, Werk- und Dienstverträge.

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder, dass gemäß § 33 Abs. 2 GemO keine Verträge abgeschlossen wurden.

TOP: 10 Beratung und Beschlussfassung über die Richtline zur Ehrung und Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um die Verbandsgemeinde Eich verdient gemacht haben

Der Vorsitzende teilt mit, dass es bisher in der Verbandsgemeinde Eich keine einheitliche und festgeschriebene Regelung zur Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um die Verbandsgemeinde Eich verdient gemacht haben gibt. Um künftig entsprechende Ehrungen in einheitlicher und gleichlautender Weise zu gewährleisten, bedarf es einer entsprechenden Richtlinie.

Als Grundlage für die Beratung wurden verschiedene vergleichbare Richtlinien ausgewertet. Ein Großteil der Gebietskörperschaften greift für das Ehrungsformat auf nach Wertigkeit gestaffelte „Ehrennadeln“ zurück. Der Vorteil der Auszeichnung in Form einer Nadel wird darin gesehen, dass diese ein sichtbares Zeichen der Anerkennung darstellt und durch die Geehrten zu beliebigen Anlässen getragen werden kann. Die im Entwurf beigefügte Richtlinie orientiert sich an den Regelungen des Landkreises Alzey-Worms.

Für besonders herausragendes Engagement ist zudem ein sich von der Ehrennadel abhebendes Ehrungsformat vorgesehen. So wird vorgeschlagen, eine Ehrenmedaille zu verleihen und nachgeordnet die dreigliedrige Abstufung der Ehrennadel (vergoldet / versilbert / bronzefarben) zu regeln.

Der Ältestenrat hat dem Entwurf der Richtlinie für die Ehrung und Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um die Verbandsgemeinde Eich verdient gemacht haben, in seiner Sitzung am 20.02.2025 zugestimmt. Die Verwaltung wurde gebeten, die Angelegenheit dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mittel für die Beschaffung entsprechender Ehrennadeln und Medaillen sind im Haushaltsplan 2025 nicht vorgesehen. Eine entsprechende Mittelbereitstellung wäre im Haushaltsjahr 2026 erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgelegten Richtlinie zur Ehrung und Auszeichnung von Persönlichkeiten, die sich um die Verbandsgemeinde Eich verdient gemacht haben, zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Bzgl. des nachfolgenden TOP´s übergibt BM Abstein den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Herrn Rahner.

TOP: 11 Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Bürgermeisters über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte nach § 119 Landesbeamtengesetz RLP und der §§ 7 und 8 derNebentätigkeitsverordnung (NebVO RLP) für das Jahr 2024

Herr Rahner erläutert, dass nach den Vorschriften des § 119 des Landesbeamtengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LBG) und der §§ 7 und 8 der Verordnung über die Nebentätigkeiten (NebVO RLP) der Bürgermeister den Rat der Verbandsgemeinde über die wahrgenommenen Nebentätigkeiten und die hieraus erzielten Einkünfte zum 01. April eines jeden Kalenderjahres zu unterrichten hat.

Mit der als Anlage beigefügten Aufstellung über „Mitgliedschaften und Vergütungen“ erfüllt der Bürgermeister seine Verpflichtung für das Kalenderjahr 2024. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 31.03.2011 entschieden, dass Bürgermeister eine von privaten Unternehmen mit kommunaler Beteiligung gezahlte Vergütung für Beiratstätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen haben. Dieser Verpflichtung ist der Bürgermeister für das Kalenderjahr 2024 nachgekommen.

Mit der Veröffentlichung der Aufstellung „Mitgliedschaften und Vergütungen“ kommt der Bürgermeister seiner bestehenden Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntgabe von Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien, Organen sowie sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, Vereinigungen und Vereinen nach. Eine Aufstellung der Funktionen und der zufließenden Vergütungen, Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen wird auf der Internet-Seite der Verbandsgemeinde in geeigneter Form öffentlich bekannt gegeben.

Nachdem der 1. Beigeordnete Herr Rahner die Ratsmitglieder entsprechend informiert hat, übernimmt BM Abstein wieder den Vorsitz.