Der Ortsgemeinderat Eich hat in der Sitzung am 15.05.2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Eich für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt und den Bürgermeistern sowie den Beigeordneten einstimmig Entlastung erteilt.
Die Beschlüsse lauten im Einzelnen wie folgt:
„Der Ortsgemeinderat stellt keine Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 fest und beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gemäß der Dokumentation vom 27.03.2024. Die Ergebnisrechnung schließt demnach mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 61.881,10 € ab. In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 71.378,95 €. Die planmäßige Tilgung im Jahr 2022 beträgt 260.254,65 €. Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.403.943,91 € ab und weist kein negatives Eigenkapital aus. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).“
„Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Eich, Herrn Bernd Hermann und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Horst Widder und Herrn Heinz Reich sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich, Herrn Maximilian Abstein und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Oliver Ernst, Frau Jaqueline Rehn und Frau Heike Reuper wird für die Haushaltsführung im Jahr 2022 Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilt.“
Vorgenannter Jahresabschluss liegt in der Zeit
von Montag, 03.06.2024 bis einschließlich Mittwoch, 12.06.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Zimmer 50, Hauptstraße 26, 67575 Eich, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.