Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundbesitzes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Gimbsheim
| Lage: | Kappesgewann Links |
| Nutzungsart: | Ackerland |
| Größe: | 6.375 m² |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundbesitzes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Alzey-Worms - Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau - durch persönliche Vorsprache innerhalb von 10 Tagen ab Erscheinen des Nachrichtenblattes mitzuteilen.
Referat 71
Landwirtschaft und Weinbau
Kreisverwaltung Alzey-Worms