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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 25/2025
Ortsgemeinde Eich
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Vollzug des Baugesetzbuches:

Amtliche Bekanntmachung über die Genehmigung des Bebauungsplans „Ibersheimer Straße“ der Ortsgemeinde Eich

Der vom Gemeinderat Eich am 09.04.2025 beschlossene Bebauungsplan „Ibersheimer Straße“ wurde gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms in Alzey mit Bescheid vom 22.05.2025 (Aktenzeichen: 6-51172-04/2022-BBP) genehmigt.

Hiermit wird die Genehmigung des Bebauungsplans „Ibersheimer Straße“ der Ortsgemeinde Eich ortsüblich bekannt gemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan, einschließlich Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Natürliche Grundlagen und Bauen, Hauptstraße 26, 67575 Eich während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen in das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingestellt. Einsehbar sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Eich (www.vg-eich.de) unter der Rubrik ► Verwaltung & Politik ► Bauen und Umwelt ►Bebauungspläne der VG Eich im Geoportal.

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Eich geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ebenfalls wird auf die Bestimmungen des § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz – GemO – hingewiesen.

Die Lage des Geltungsbereiches der Planung ist aus beistehender Informationsskizze ersichtlich:

67575 Eich, 10. Juni 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
für die Ortsgemeinde Eich
Maximilian Abstein
Bürgermeister