I.
Am Sonntag, dem 01. Oktober 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich und am Sonntag, dem 15. Oktober 2023, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Verbandsgemeinde Eich nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 25. August 2023, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich erhalten.