Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung alle Hunde auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen sowie außerorts stets und ausnahmslos nur angeleint geführt werden dürfen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.