Der Rat der Verbandsgemeinde Eich hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Eich (Aufstellungsbeschluss) sowie die Offenlage des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist, den aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Eich zu decken und als Schwerpunktgemeinde nach dem Regionalplan zusätzlich Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen.
Der räumliche Geltungsbereich ist nachfolgend dargestellt (unmaßstäblich):
Gemarkung Eich, Teilbereich in der Flur 9
Der Planentwurf liegt zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Freitag, den 17.01.2025 bis Montag, den 17.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich - Bauabteilung, Dachgeschoss Zimmer 45, Hauptstraße 26, 67575 Eich zur öffentlichen Einsichtnahme und zur Erörterung aus.
Allgemeine Dienststunden:
| montags bis donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
| donnerstags nachmittags | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
und an jedem 1. Donnerstag im Monat bis 19.00 Uhr
Die erforderlichen Unterlagen stehen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich (https://vg-eich.de) unter Bauen & Umwelt, Bauleitpläne im Verfahren, 2.11. Teiländerung FNP zur Einsicht bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen zu dem Planentwurf während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren liegen umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
| a. | Mögliche Immissionen der geplanten Ortsumgehung |
| b. | Mögliche archäologische Verdachtsfläche |
| c. | Mögliche Bodenbelastung im Bereich historischer Gasbohrung und Abgrabungsversuche |
| d. | Festsetzungen zum Klimaschutz und zur CO2 Neutralität |
| e. | Festsetzungen zur Einbindung in das Landschaftsbild |
| f. | Konkretisierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| g. | Zulässigkeit eines Wohngebietes im Wasserschutzgebiet Zone IIIb |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| 1. | Artenschutzrechtliche Voruntersuchung, Institut für Faunistik, Heiligkreuzsteinach, August 2020 mit folgendem Inhalt: | |
| - | Prüfung auf mögliche Feldhamstervorkommen, heimische Brutvogelfauna sowie Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Weichtiere, Insekten sowie Pflanzen. |
| - | Hinweise auf geeignete Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Fazit: Durch das Vorhaben werden keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst |
| 2. | Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler & Leutwein GmbH & Co. KG; Karlsruhe, Oktober 2021 mit folgendem Inhalt: | |
| - | Straßenverkehrslärm Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall |
| - | Hinweise auf geeignete Festsetzungen zur Lärmbewältigung |
| 3. | Geotechnischer Bericht; Rubel & Partner, Wörrstadt; Mai 2020; mit ergänzender Stellungnahme Versickerungseinrichtungen November 2021 mit folgendem Inhalt: | |
| - | Darstellung der durchgeführten Untersuchungen (Erkundung/Probenahme, Umwelttechnik) |
| - | Schichtenaufbau des Baugrunds (Oberboden/Auffüllung, Schluff, Sand/Kies) |
| - | Bodenklassifizierung und Kennwerte |
| - | Hydrologische Verhältnisse/Grundwasser |
| - | Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Baugrund/Erdarbeiten, Wasserhaltung, Leitungsgräben, Verkehrsflächen, Versickerung, Beweissicherung) |
| 4. | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die folgenden Schutzgüter | |
| a. | Mensch (Lärmimmissionen) |
| b. | Pflanzen, Tiere, Biotope, Lebensräume (fast nur Ackerflächen, Vermeidung, Verlust, Ausgleich, Ersatz, Ökokonto) |
| c. | Wasser (Versickerung von Niederschlagswasser) |
| d. | Boden (Verlust freier Bodenfläche) |
| e. | Klima/Luft (Lokalklima, CO2-Reduzierung) |
| f. | Landschaftsbild/Erholung (Lage am wenig attraktiven Ortsrand, ausgeräumte Landschaft) |
| g. | Kulturgüter (nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen) |
| h. | Wechselwirkungen und naturschutzrechtliche Bewertung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz). |