| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:40 Uhr |
- öffentliche Sitzung -
TOP 1: Vorstellung "Teilräumliches Entwicklungskonzept Eicher Rheinbogen" (TREK)
Herr Abstein erläutert, dass seit 2019 von der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Erstellung eines Teilräumlichen Entwicklungskonzeptes (TREK) zum „Eicher Rheinbogen“ zwischen Oppenheim und Worms-Rheindürkheim entwickelt werden soll. Neben der VG Eich sind die Gebietskörperschaften der VG Rhein-Selz und der Stadt Worms betroffen. Mit der Erstellung des TREK sowie der Moderation und Begleitung der Aufgabe wurde 2020 das Planungsbüro agl Hartz • Saad • Wendl aus Saarbrücken in Zusammenarbeit mit der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe (Herren Krämer und Sontheimer) betraut.
Herr Bodo Sontheimer wird über die erarbeiteten Leitprojekte und Ziele des teilräumlichen Entwicklungskonzeptes zum „Eicher Rheinbogen“ heute Abend berichten.
Herr Sontheimer, Referent für Umweltbelange, bedankt sich für die Einladung und stellt die wesentlichen Punkte des Teilräumlichen Entwicklungsprojektes zum Eicher Rheinbogen anhand einer PowerPointPräsentation vor. Dabei erläutert er den Anlass und die Zielrichtung, den kooperativen Planungsansatz, das Projektgebiet und Betrachtungsraum, die Akteure mit Rollenverteilung, verschiedene Raumanalysen, das konkretisierte Leitbild mit teilräumlichen Leitzielen, das Leitbild in seinen Grundzügen mit zentralen Aspekten, die Leitprojekte, die weiteren Maßnahmen aus dem Beteiligungsprozess und als Fazit ein kritisches Resümee des Dialogprozesses sowie weitere Umsetzung und die Ergebnisse des runden Tisches vom 11.04.2022 vor.
Der Vorsitzende bedankt sich für den detaillierten Bericht von Herrn Sontheimer und bittet um Wortbeiträge von den Ratsmitgliedern.
Herr Schallus kommt auf die Rohstoffsicherung zu sprechen, da der Verbandsgemeinderat im Jahr 2019 die vorgeschlagenen Bereiche in der zweiten Teilfortschreibung vom Raumordnungsplan, mit der Begründung einer Überfrachtung mit vielen Vorhaltefunktionen im Altrheinbogen abgelehnt hat, zu sprechen. Diese Funktionen wurden von Herrn Sontheimer in seiner Präsentation erneut vorgestellt und das Ursprungskonzept dargestellt. Dabei wird aufgezeigt, dass bestehende und neue Gebinde wieder beinhaltet sind. Für das Ratsmitglied stellt sich die Frage, wie es zu so einer Gegebenheit kommen kann. Für ihn stellt sich die Frage, ob es die Planer und Behörden nicht interessiert, was im Verbandsgemeinderat Eich beraten und beschlossen wird.
Herr Sontheimer weist darauf hin, dass die Interessen des Verbandsgemeinderates in den Stellungnahmen des Teilfortschreibungsprozesses gewürdigt werden. Es sei jedoch so, dass hinsichtlich der Einstufung dieser Rohstoffsicherungsgebiete sich Veränderungen ergaben, die eine große Tragweite haben. Das Rohstoffsicherungskonzept war ein Konzept, was von allen beteiligten Akteuren in einem sehr breiten Dialogprozess als Regionalentwicklungskonzept nach Eignungs- und Ausschlusskriterien und vielem mehr erstellt wurde.
Dieses Ergebnis könnte am Ende nicht einfach weggewischt werden und was am Ende gelang war, dass die Gebiete in ihrer Bedeutung in der Weise abgestuft wurden, dass eben kein kurz- bis mittelfristiger Rohstoffabbau passiert, oder ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Rohstoffsicherung übrig geblieben ist. Dies bedeute, dass nicht in naher und mittelfristiger Zukunft bzw. langfristiger Perspektive abgebaut wird. Es dürfe auf dieser Fläche nichts passieren, was jemals den Zugriff auf diese Rohstoffe verwehren könnte. Es wurde von Seiten der Planungsgemeinschaft eine Konzeption entwickelt, wie mit den Hinweisen umgegangen wird, um diesen Belangen auch Rechnung tragen zu können. Neue Flächen wurden nicht ausgewiesen, so Herr Sontheimer.
Herr Schallus weist darauf hin, dass in Gimbsheim, linker Hand vom Rhein die Wege nicht komplett verschwunden, sondern nachrangig eingeordnet sind.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge bestehen, verabschiedet der Vorsitzende mit einem Dank Herrn Sontheimer.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe von Bauleistungen
-Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hamm am Rhein-
Hier weist Herr Bürgermeister Abstein auf die ausgehändigte Vorlage, in der auf folgendes hingewiesen wird:
Das Feuerwehrhaus in Hamm am Rhein wird saniert und erweitert. Durch entsprechende Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 14.03.2022 wurde das 1. Ausschreibungspaket mit 6 Gewerken (+1 Gewerk Gerüstbau nachgeschoben) veröffentlicht.
Es bestehen von den Anwesenden keine Wortmeldungen und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes der Firma
a) Gerharz, Bad Kreuznach, den Auftrag für die Rohbauarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 156.192,19 €
b) Fischer, Grünstadt, den Auftrag für die Gerüstbauarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 11.320,62 €
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 3: Annahme von Spenden
Der Vorsitzende erläutert, dass Gemeinden und Gemeindeverbände gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen dürfen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.
Während die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegen; entscheidet der Gemeinderat über die eigentliche Annahme derartiger Leistungen. Ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 9 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kommen vorgenannte gesetzliche Verfahrensbestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall oder die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr die Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Die Verbandsgemeinde Eich hat insgesamt Spenden i.H.v. 15.800,51 € erhalten:
Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben.
Nachdem die Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass gegen die Annahme der Spende keine Bedenken bestehen, ist über deren endgültige Annahme formal zu entscheiden.
Sodann ergeht nachfolgende Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der erhaltenen Geldspenden i.H.v. insgesamt 15.800,51 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
Von Herrn Abstein bestehen folgende Mitteilungen:
| - | Aufgrund eines Zeitungsartikels über eine Kooperation der Abwasserwerke Wöllstein und Wörrstadt mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) wird dabei auf eine erhebliche Gebührensteigerung hingewiesen. Herr Abstein teilt mit, dass seit Januar 2022 mit dem ZAR ein Vollverband gegründet wurde und die VG Eich dem Vollverband beigetreten ist, damit eine gewisse Gebührenstabilität erreicht wird. Die VG Eich war durch den Beitritt in der glücklichen Lage eine Kostensenkung zu erhalten. Am Beispiel einer Familie „Mustermann“ mit einem 4-Personenhaushalt kann gegenüber dem Jahr 2021 für das Jahr 2022 eine Kostenersparnis von rd. 100 € ausgewiesen werden. |
| - | Von Frau Heike Reuper werden die VG Ferienspiele organisiert. Diese sollen in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden und der Vorsitzende bedankt sich in Abwesenheit von Frau Reuper für ihren Einsatz. |
| - | Herr Merkel gibt bekannt, dass er sein Ratsmandat zum 30. Juni d. J. niederlegt und möchte sich mit einem Dank an die Verwaltung und Fraktionen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Nach insgesamt 50 Jahren Kommunalpolitik bei zwei Verbandsgemeinden möchte er für einen jüngeren Nachfolger Platz machen. |
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| Herr Abstein dankt dem Kommunalpolitiker im Namen aller Fraktionen für seine jahrelange und aufopfernde Arbeit in verschiedenen politischen Ämtern und eine entsprechende Verabschiedung wird in der Abschlusssitzung im Dezember erfolgen. |