Beginn: 19:00 Uhr / Ende: 20:20 Uhr
TOP: 1
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich;
Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Vorsitzende weist auf die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (Mitwirkungsverbot) hin, die den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates ausführlich mit Schreiben vom 17. April 2023 übermittelt wurden. Auf Nachfrage, ob ein Mitwirkungsverbot besteht, kann festgehalten werden, dass bei 6 ein Ausschließungsgrund nach § 22 GemO besteht und die nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen.
Dies sind Frau Silke Kappes und die Herren Matthias Klös, Klaus Muth, Dirk Weißbach, Walter Schallus und Horst Menger. Die genannten Ratsmitglieder verließen den Ratstisch und nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Sodann geht Herr Abstein auf die Sitzungsvorlage ein, in der folgendes dargelegt ist.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 den Beschluss für die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Eich gefasst. In der Sitzung am 14.03.2022, mit Vorberatung in der Haupt-, Finanz- und Werkausschusssitzung vom 14.02.2022, wurde ein Kriterienkatalog zur Ausweisung von Konzentrationszonen für den sachlichen Teilflächennutzungsplan beschlossen.
Mit dem festgelegten Kriterienkatalog wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Auf die Sitzungsvorlage 06/19-24/178 sowie deren Niederschrift wird verwiesen. Infolge dessen lagen die Planungsunterlagen in der Zeit vom 13.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.05.2022 schriftlich um Stellungnahme gebeten.
Durch das Planungsbüro Jestaedt + Partner und die Verwaltung wurden sämtliche Anregungen und Stellungnahmen zusammengestellt und mit Empfehlungen und Hinweisen zur Abwägung und Entscheidung versehen (Synopse).
Auf Grundlage des Plan-Vorentwurfes und der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung haben sich geringfügige Änderungen ergeben, welche mit der ausgehändigten Entwurfsplanung bekanntgeben wurden. Das Planungsbüro Jestaedt + Partner stehen für die Beratungen zur Verfügung.
Mit Offenlagebeschluss kann das förmliche Bauleitplanverfahren fortgeführt werden.
Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2023 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Auf Nachfrage bestehen keine Wortbeiträge, so dass Herr Abstein um Abstimmung bittet.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt:
| 1. | Den Abwägungsvorschlägen des beauftragten Planungsbüros hinsichtlich der eingegangenen Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. |
| 2. | Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Flächennutzungsplans inkl. Planbegründung und Umweltbericht durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung der Betroffenen.
Die zuvor ausgeschlossenen Ratsmitglieder rücken wieder an den Ratstisch.
TOP: 2
Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Eich gemäß § 53 Abs. 6 GemO und Festlegung eines Wahltermins
Herr Abstein übergibt den Vorsitz an den 1. Beigeordneten, Herrn Ernst.
Herr Ernst erläutert, dass die Amtszeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich mit Ablauf des 31. Januar 2024 endet.
Nach § 53 Abs. 5 der GemO findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Freiwerden der Stelle statt.
Gemäß § 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) wird der neue Bürgermeister / die neue Bürgermeisterin von den Bürgern der Verbandsgemeinde Eich in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt (Urwahl). Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen.
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Die Stellenausschreibung ist ein notwendiger Akt zur Vorbereitung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin und unabhängig von der wahlrechtlich notwendigen Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerbern. Zuständig für die Stellenausschreibung ist der Verbandsgemeinderat.
Der Verbandsgemeinderat entscheidet über den Inhalt der Stellenausschreibung, wobei er in Bezug auf die Wählbarkeitsvoraussetzungen an die gesetzlichen Vorgaben des § 53 Abs. 3 GemO gebunden ist. Darüber hinaus können keine weiteren persönlichen Voraussetzungen (wie z.B. „Bewerben können sich Personen mit erster oder zweiter juristischer Staatsprüfung“ oder „Bewerben können sich Personen mit der Laufbahnbefähigung für das dritte Einstiegsamt“) gefordert werden. Allgemeine Hinweise, wie z.B. „Bewerben können sich dynamische und engagierte Persönlichkeiten“ sind dagegen zulässig.
Ein Entwurf des möglichen Ausschreibungstextes wurde den Ratsmitgliedern mit dieser Beratungsvorlage vorgelegt.
Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt den Wortlaut des § 53 Abs. 3 GemO in die Stellenausschreibung aufzunehmen. Der Verbandsgemeinderat hat ferner über den Zeitpunkt der Stellenausschreibung und darüber wo sie zu erfolgen hat, zu entscheiden.
Die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich wird empfohlen. Eine zusätzliche Ausschreibung in der Allgemeinen Zeitung kann zur Erzielung einer gewissen „Streuwirkung“ erfolgen, ist allerdings nicht zwingend notwendig, zumal damit Kosten in Höhe von ca. 3.000 € verbunden sind.
Als möglicher Wahltermin schlägt die Verwaltung Sonntag, den 01. Oktober 2023 vor, eine evtl. erforderliche Stichwahl würde dann am 15. Oktober 2023 stattfinden.
Der Ältestenrat empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der vorgeschlagenen Ausschreibung in Form und Inhalt zuzustimmen. Er ist außerdem damit einverstanden, dass die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich ausreichend ist.
Als Termin für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, der 01. Oktober 2023 und für eine evtl. Stichwahl der 15. Oktober 2023 vorgeschlagen.
Der Landrat des Landkreises Alzey-Worms wird gebeten, den vorgeschlagenen Wahltermin festzusetzen.
Weiterer Erläuterungsbedarf besteht von den Anwesenden hierzu nicht und Herr Ernst bittet um folgende Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Ausschreibung in Form und Inhalt zu. Er ist außerdem damit einverstanden, dass die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich veröffentlicht werden soll.
Als Termin für die Bürgermeisterwahl wird Sonntag, der 01. Oktober 2023 und für eine evtl. Stichwahl der 15. Oktober 2023 vorgeschlagen.
Der Landrat des Landkreises Alzey-Worms wird gebeten, den vorgeschlagenen Wahltermin festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Nach Beschlussfassung übernimmt Herr Bürgermeister Abstein wieder den Vorsitz.
TOP: 3
Beitritt zum kommunalen Klimaschutzpakt
Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 03. April 2023 den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) per Beschluss beizutreten und die im Sachverhalt dargestellten Maßnahmen zu benennen. Der Beitritt ist freiwillig und kostenfrei, der Pakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen.
Die CDU-Fraktion, vertreten durch Herrn Hoffmann, wird den Antrag unterstützen. Dies wird damit begründet, dass die Thematik Klimaschutz alle Bürgerinnen und Bürger betrifft und gerade die jüngeren Generationen hier was tun müssen. Für ihn ist es eine Herzensangelegenheit und der Beitritt zum kommunalen Klimaschutzpakt sollte ernst genommen werden. Bereits im Jahre 2019 habe die CDU-Fraktion den Antrag zur Einrichtung einer Stelle eines Klimaschutzmanagers gestellt, damit frühzeitig das Thema Klimaschutz angestoßen wird.
Herr Klös teilt mit, dass die Ortsgemeinde Gimbsheim ebenfalls beitreten wird und die in Aussicht gestellten Fördermittel sich auch mit dem Thema Zukunft Check Dorf ergänzen. Auch habe sich der Landkreis beteiligt und dadurch werden sich Synergien ergeben.
Sodann ergeht folgende Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) per Beschluss beizutreten und die im o.g. Sachverhalt dargestellten Maßnahmen zu benennen. Der Beitritt ist freiwillig und kostenfrei, der Pakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 5
Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe von Bauleistungen
-Erweiterung Grundschule Alsheim, Umgestaltung der Freiflächen Schulhof-
Nach Vorstellung des finalen Entwurfes über die Umgestaltung des Schulhofs im Schulträgerausschuss empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat dem Planungskonzept zuzustimmen und die Verwaltung mit der Ausschreibung zu beauftragen. Aus Zeitgründen (die Maßnahme muss dieses Jahr fertiggestellt werden) wurde das öffentliche Ausschreibungsverfahren nach VOB/A ohne Beschluss des Kostenrahmens und der Freigabe der Ausschreibungstexte im Verbandsgemeinderat eingeleitet. Die Kostenschätzung für die Umgestaltung der Freiflächen des Schulhofs, welche mit den Ausschreibungsunterlagen der Verwaltung vorgelegt wurden, belief sich auf 396.732,26€ brutto, was einen Überschreitungsrahmen (+30%) von rund 515.750€ brutto bedeutet. Die Submissionsergebnisse wurden nach § 16 VOB/A durch das Planungsbüro FFS auf rechnerische und fachtechnische Richtigkeit geprüft und daraufhin ein Vergabevorschlag ausgearbeitet.
Insgesamt wurden sieben Angebote abgegeben. Alle abgegeben Angebote gingen in die Wertung ein. Es ergab sich eine Preisspanne von 419.197,88€ (+5,7%) bis 533.093,46€ (+34,4%) brutto.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Flörchinger Garten- und Landschaftsbau GmbH, Guntersblum eingereicht. Der Vergabevorschlag seitens FFS sieht vor die Fa. Flörchinger Garten- und Landschaftsbau GmbH zu beauftragen, da alle Unterlagen komplett sind, die Kriterien des Preises, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.
Die Mittel für diese Maßnahme stehen auf den Produktkonten 06/21110.78593012 und 06/21110.78593002 zur Verfügung.
Auf Nachfrage bestehen keine Wortmeldungen und Herr Abstein bittet um nachfolgende Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt, nach Darlegung des Sachverhaltes, der Firma Flörchinger Garten- und Landschaftsbau GmbH, Guntersblum, den Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 419.197,88€ zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 6
Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe von Bauleistungen
-Erweiterung Grundschule Alsheim, Laubengang und Schulhof-
Im VG-Rat am 13.02.23 wurden die Ausschreibungsunterlagen für den Laubengang freigegeben und der finanzielle Rahmen beschlossen. Laut Kostenberechnung ergab sich eine Gesamtsumme von 326.768,11€ mit einem max. Überschreitungsrahmen von 30% = 425.000€.
Es wurde aus vergaberechtlichen Gründen pro Gewerk ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen und Kostenberechnungen wurden erstellt durch den Architekten Erbeldinger. Es wurde öffentlich gemäß VOB/ A durch die Vergabestelle ausgeschrieben und die Angebote vom Planerbüro ausgewertet.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt, nach Darlegung des Sachverhaltes,
| a) | der Firma Metall-& Stahlbau Schmickler GmbH & Co. KG, den Auftrag für die Stahlbauarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 141.182,31€ und |
| b) | der Firma Holzbau Lehmann GmbH, den Auftrag für die Dachbauarbeiten zur Bruttoangebotssumme von 155.600,10€, |
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 7
Umsetzungsmanagement für das teilräumliche Entwicklungskonzept "Eicher Rheinbogen" (TREK)
Der Vorsitzende verweist auf die ausgehändigte Vorlage und erläutert, dass im raumordnerischen Entscheid der SGD Süd zum Reserveraum für Extremhochwasser (RRE) von 2014 die Erstellung eines teilräumlichen Entwicklungskonzeptes (TREK) durch die Regionalplanung als Auflage formuliert war. Ziel dieses Konzeptes war es, mit den betroffenen Akteuren eine gemeinsame Basis für die zukünftige Entwicklung des Raumes in Form eines Leitbildes mit teilräumlichen Leitzielen zu entwickeln und daraus konkrete Leitprojekte und Maßnahmen abzuleiten. Anfang 2022 wurde die Erarbeitung des TREK nach einjähriger Projektlaufzeit abgeschlossen.
Die zeitnahe Umsetzung des TREK war Wunsch der Projektbeteiligten, weshalb eine Etablierung eines Regionalmanagements notwendig ist, um dem Anspruch nach Kontinuität des Gesamtprozesses gerecht zu werden.
Das Regionalmanagement soll für diese Projektumsetzungsphase für die übergemeindliche Koordinierung der Maßnahmen und für die erforderlichen projektbezogenen Abstimmungen mit den regionalen Akteuren sowie den fachlich berührten Institutionen zuständig sein.
Angesichts des oben skizzierten Aufgabenbereiches des Regionalmanagements wird die Einrichtung einer auf 2 Jahre befristeten Halbtagsstelle für erforderlich gehalten
Für das Haushaltsjahr 2023 stehen keine Mittel bereit. Diese müssen als außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden. Die Mittel für die Folgejahre werden entsprechend in den Haushaltsplänen der Jahre 2024 und 2025 veranschlagt.
Der Haupt- Finanz- und Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2023 den mehrheitlichen Empfehlungsbeschluss gefasst, der Einrichtung einer Stelle für das Regionalmanagement zur Umsetzung des TREK mit der erläuterten Kostenbeteiligung nicht zuzustimmen.
Hierzu entsteht ein Meinungsaustausch über das Für und Wieder und dem Hinweis vom Vorsitzenden auf die Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Eich, die nicht unerheblich ist. Auch muss beachtet werden, wer nach Beendigung des Aufgabengebietes bei der Planungsgemeinschaft, die angefangenen Projekte weiter bearbeitet. Nach eingehenden Beratungen wird nachfolgender Beschluss gefasst.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einrichtung einer Stelle für das Regionalmanagement zur Umsetzung des TREK mit der erläuterten Kostenbeteiligung zu und beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2023 in Höhe von 3.125,00 €. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2024 und 2025 sind bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 14, Enthaltungen: 5
Entspricht: mehrheitlich
TOP: 9
Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Eich
Herr Bürgermeister Abstein unterrichtet die Ratsmitglieder gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der Prüfung und teilt folgenden Sachverhalt mit:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Alzey-Worms hat im Zeitraum 06.10.2022 bis 11.10.2022 eine unvermutete überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung bei der Verbandsgemeindekasse vorgenommen.
Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
Die Dienstanweisung für Zahlstellen musste aufgrund einer Erhöhung des Wechselgeldvorschusses bei einer Ortsgemeinde aktualisiert werden.
Der Nachweis vorhandener Briefmarken in den Barkassen der Ortsgemeinden soll nach einheitlichem Muster erfolgen und diese wie Bargeld geführt werden.
Die Dienstanweisung wurde entsprechend aktualisiert und seit dem 01.01.2023 werden Briefmarken in den Barkassen der Ortsgemeinden nach einheitlichem Muster nachgewiesen und wie Bargeld geführt.
Mit Schreiben vom 31.03.2023 hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt die Prüfung für abgeschlossen erklärt.
TOP: 10
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Herr Abstein gibt die Beschaffung von Satellitentelefonen für die Verbandsgemeinde Eich bekannt.
In Folge des anhaltenden Angriffskriegs in der Ukraine wurden die Kommunen angehalten, entsprechende Konzepte für den evtl. Eintritt einer Gasmangellage oder eines Stromausfalls vorzubereiten. Die Verbandsgemeindeverwaltung Eich hat in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den freiwilligen Feuerwehren ein Konzept erstellt, das abschließend noch in den Alarm- und Einsatzplan eingepflegt werden muss.
Ferner wurde in einer Bürgermeister-Dienstbesprechung der Kreisverwaltung Alzey-Worms am 06. Februar 2023 Einigkeit erzielt, dass eine gemeinsame Beschaffung von erforderlichen Satellitentelefonen über den Landkreis erfolgen soll, die zur Sicherstellung der Kommunikation im Krisenfall kreisweit dient. Jede Kommune soll mindestens zwei Satellitentelefone beschaffen und zwar für die Feuerwehr /FEZ Eich und für die Verwaltung.
Da eine kurzfristige gemeinsame Anschaffung geboten war, wurden zwei Satellitentelefone vom Typ Inmarsat BGAN Explorer Mobil, Krisenkommunikation Basispaket i.H.v 8.206,24 €, zzgl. jährliche laufende Kosten für die Nutzung des Satellitennetzes i.H.v. 1.640,0 € beschafft
Die Eilentscheidung vom 13. März 2023 wurde bekanntgegeben.