Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Nachrichtenblattes,
hiermit möchten wir Sie mit den aktuellen Richtlinien zu Veröffentlichungen vertraut machen.
Fotos/Grafiken
| 1. | Die Urheberrechte müssen eindeutig geklärt sein und immer angegeben werden. |
| 2. | Zu jedem Text kann maximal 1 Foto veröffentlicht werden (keine Collagen!) |
| 3. | Das Foto darf nicht in einer Word-Datei eingebunden sein, sondern muss im.jpg-Format vorliegen. |
| 4. | Aus Qualitätsgründen werden nur scharfe Digitalfotos mit einer Mindestgröße von mindestens 850 Pixel abgedruckt. Das entspricht einer Bildauflösung von mindestens 240 dpi. |
| 5. | Es werden nur aussagekräftige Fotos mit direktem inhaltlichem Bezug zum Text veröffentlicht. |
| 6. | Ein Vereinslogo wird gerne abgedruckt und muss dazu dem Verlag in guter Auflösung vorliegen. |
Fotos und Grafiken, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung.
Plakate/Flyer
| 1. | Veranstaltungsankündigungen in Form eines Plakates werden maximal 3 x und nur zeitnah zum Termin veröffentlicht. Dabei müssen die Urheberrechte bezüglich verwendeter Fotos/Grafiken eindeutig geklärt sein und angegeben werden. |
| 2. | Das Plakat sollte aussagekräftig mit allen wichtigen Informationen gestaltet sein. Zusätzliche Texte mit annähernd selbem Inhalt werden nicht mehr veröffentlicht. |
| 3. | Das Plakat sollte als pdf-Datei im CMS-System des Verlages hochgeladen oder eingestellt werden bzw. per E-Mail an nachrichtenblatt@vg-eich.de gesendet werden. |
Texte
| 1. | Texte können nur im Word-Format angenommen werden. PDF-Texte werden nicht veröffentlicht. |
| 2. | Anzeigen (Glückwünsche, Traueranzeigen, Nachrufe) sind kostenpflichtig. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Gabriele Münk, Mobil: 0151 62831561 oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse: g.muenk@wittich-foehren.de |
| 3. | Briefe, Gedichte, Spielpläne oder Ergebnistabellen werden nicht veröffentlicht. |
| 4. | Es ist nicht möglich, gleichlautende Texte von Vereinen unter mehreren Rubriken oder unter mehreren Ortsgemeinden zu veröffentlichen. |
| 5. | Ein Text darf insgesamt maximal 1500 Zeichen enthalten. Verzichten Sie auf unnötige Formatierungen (wie z.B. Großbuchstaben oder den Fettdruck ganzer Absätze). |
| 6. | Bitte senden Sie Ihren Text in der Endfassung, spätere Korrekturen sind nur in Ausnahmen möglich. |
Redaktionsschluss für eingehende Texte und Artikel ist montags, 11 Uhr (bitte beachten Sie mögliche Vorverlegungstermine). Später eingehende können nicht mehr berücksichtigt werden.