Sitzungsdatum: 10.07.2023
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt: 1
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
| a) | Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses gem. §112 (7) i.V.m. § 113 GemO |
| b) | Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 114 (1) GemO und Entlastung des Ortsbürgermeisters der VG Eich und der Beigeordneten gem. § 114 (1) S.2 GemO |
Sachverhalt:
Die Prüfung des von der Verwaltung vorgelegten Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Ortsgemeinde Alsheim hat am 15.05.2023 stattgefunden. Näheres hierzu ist aus der Sitzungsniederschrift ersichtlich. Der Ortsgemeinderat ist durch den Vorsitzenden des RPA, Herrn Nicholas Erben, über die Rechnungsprüfung sowie über das Ergebnis derselben zu unterrichten. Anschließend hat der Ortsgemeinderat unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des RPA über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Weiterhin entscheidet er in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der im Vertretungsfall mit der Amtsführung beauftragten Beigeordneten, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich und der im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten. Die Gemeinden sind gemäß § 18 GemHVO verpflichtet, den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Nach Abs. 2 vorgenannter Norm ist der Haushalt in der Rechnung ausgeglichen, wenn
| 1. | die Ergebnisrechnung, mindestens ausgeglichen ist und |
| 2. | in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und |
| 3. | in der Bilanz kein negatives Eigenkapital ausgewiesen ist. |
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 381.567,83 € ab. In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -184.962,64 €. Somit können die planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten i. H. v. 43.988,03 € nicht gedeckt werden. In der Bilanz zum 31.12.2020 ist unter AKTIVA, Posten 5, kein negatives Eigenkapital ausgewiesen. Die Voraussetzungen nach o. a. Ziffer 1 und 2 sind somit nicht erfüllt, der Haushaltsausgleich für das Rechnungsjahr 2020 konnte nicht erreicht werden. Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 können der Dokumentation entnommen werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Rechnungsprüfungsausschusses an und fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
1. „Der Ortsgemeinderat stellt keine Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 fest und beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gemäß der Dokumentation vom 13.03.2023. Die Ergebnisrechnung schließt demnach mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 381.567,83 € ab. In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -184.962,64 €. Die planmäßige Tilgung im Jahr 2020 beträgt 43.988,03 €. Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme i.H.v. 7.754.887,61 € ab und weist kein negatives Eigenkapital aus. Über und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. „Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Alsheim, Herrn Robert Kolig und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten Frau Monika Schulz, Herrn Thomas Pullmann und Herrn Stefan Weber, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich, Herrn Maximilian Abstein und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Oliver Ernst, Frau Jaqueline Rehn und Frau Heike Reuper wird für die Haushaltsführung im Jahr 2020 Entlastung gemäß § 1 14 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilt."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 2
Betreff: Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung der OG Alsheim an der Verlängerung des „RheinTerassenWegs“ mit Kostenbeteiligung
Sachverhalt:
Der Landkreis Mainz-Bingen beabsichtigt den Streckenwanderweg „RheinTerassenWeg“ in Kooperation mit den Städten und Gemeinden zu verlängern um den Abschnitt von Mainz nach Bingen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sind dies rd. 60 KM für den Hauptweg inkl. aller Zuwege. Der Fernwanderweg wird hierdurch erweitert um insgesamt 3 Etappen unter Einhaltung der Zielgruppenansprache und infrastrukturellen Ausstattung. Die Übernahme der Konzeptions- und Planungskosten für diesen neuen nördlichen Abschnitt wurden finanziert vom Landkreis Mainz-Bingen.
Die Finanzierung der Infrastrukturkosten gilt es bezugnehmend auf die Erstausstattung sowie auch der späteren Unterhaltung und Pflege der wegweisenden Beschilderung, Infotafeln und Möblierung entlang des RheinTerrassenWegs (Haupt- inkl. aller Zuwege und ggf. Themenwege) von den projektbeteiligten Kommunen sicherzustellen. Es ist ein zentrales Anliegen der projektbeteiligten Kommunen, den einmal installierten hohen Qualitätsstandard des RheinTerrassenWegs vor allem darüber hinaus über die Erstinstallation hinaus weiterhin beizubehalten sowie das touristisch attraktive Fernwanderprodukt überregional zu vermarkten.
Aufschlüsselung der Kosten für den Rheinterrassenweg Abschnitt OG Alsheim:
Einmalige Kosten:
Wegweisende Beschilderung Nettokosten: 1.274,00 Euro (26 Pfeilwegweiser zu 624,00 Euro sowie 650,00 Euro für den Austausch der alten Beschilderung) Austausch der beiden Infotafeln Nettokosten: 1.000,00 Euro. Gesamtnettokosten: 2.274,00 Euro zzgl. MwSt. 19% 432,06 Euro Gesamtkosten brutto: 2.706,06 Euro (entfallen einmalig auf die Ortsgemeinde Alsheim)
Jährliche Folgekosten:
Wegemanagement Nettokosten: 1.014,00 Euro (130,00 Euro netto / KM-Anteil) Marketing-Nettokosten: 828,00 Euro (120,00 Euro netto/ KM-Anteil) Gesamtnettokosten: 1.842,00 Euro zzgl. MwSt. 349,98 Euro Gesamtkosten brutto: 2.191,98 Euro (werden jährlich von der Verbandsgemeinde Eich übernommen)
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Teilnahme der Ortsgemeinde Alsheim an der Verlängerung des Rheinterassenwegs mit Kostenbeteiligung und ermächtigt den Ortsbürgermeister Robert Kolig die diesbezügliche kommunale Absichtserklärung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Da keine weiteren Anfragen vorliegen, verabschiedet der Vorsitzende die Gäste mit einem Dank für ihre Teilnahme, und schließt die Sitzung um 20:07 Uhr.
Bürgermeister | Schriftführerin |
(Robert Kolig) | (Sandra Hanke) |