Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung alle Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen sowie außerorts stets und ausnahmslos nur angeleint geführt werden dürfen.
Halter und Führer sind verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen (insbesondere durch Kot) sofort zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.