am 08. Juli 2024, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich
| Beginn: 19:00 Uhr | Ende: 20:10 Uhr |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wendet sich der Vorsitzende mit einer Begrüßungsrede an die anwesenden Ratsmitglieder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste,
liebe alte, aber natürlich auch liebe neue Ratsmitglieder,
herzlich Willkommen zu unserer konstituierenden Sitzung, hier in unserem Sitzungssaal der Verbandgemeindeverwaltung Eich.
Allen gewählten Ratsmitgliedern herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich ehrenamtlich für das Allgemeinwohl einzubringen.
Kommunalwahl 2024. Zeitenwende in unserer Verbandgemeinde. Die Wahl und die angetretenen Parteien und Wählervereinigungen haben zu erheblichen Veränderungen in unserem Rat geführt. Viele Ratsmitglieder sind im neuen Rat nicht mehr vertreten, die dem VG-Rat in den letzten Jahren oder sogar Jahrzehnten ein Gesicht gegeben haben. Dafür hat sich unser Rat jedoch ein gutes Stück verjüngt.
Herzlichen Dank an die wiedergewählten Ratsmitglieder für die immer gute, offene und faire Zusammenarbeit hier im Rat. In den letzten Jahren herrschte immer ein konstruktives Klima wodurch die Arbeit mit Ihnen, aus meiner Sicht, sehr freundlich war.
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder und Beigeordnete werden, wie es bei uns guter Brauch ist, an unserer Weihnachtssitzung im Dezember noch einmal speziell verabschiedet und geehrt. Aber an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank
Meine Damen und Herren, wie bei jeder Wahl gibt es von Natur aus Gewinner und Verlierer. Den Gewinnern der Wahl gratuliere ich zu deren Wahlerfolg - den Verlieren möchte ich mein Mitgefühl ausdrücken. Eigentlich dürfte es nur Gewinner geben, wenn wir die Gute und harmonische Arbeit betrachten, die wir in den letzten Jahren zusammen geleistet haben.
Sie erlauben mir noch einmal, in der gebotenen Kürze, auf die Kommunalwahl einzugehen. Vereinfacht ausgedrückt, gab es eine Verliererin und zwei-ein-halb Gewinnerinnen, wenn man in der Betrachtung berücksichtigt, dass die FDP, die GLA und die Offene Liste nicht mehr angetreten sind.
Stärkste Fraktion wird erstmal in der Geschichte der Verbandsgemeinde nicht mehr die SPD, sondern die FWG. Diese zwei Veränderungen konnte man bereits bei der letzten Kommunalwahl erahnen.
Und meine Damen und Herren, eine Kommunalwahl steht auch immer für eine Veränderung, für manche ein Ende, aber auch für viele ein Anfang.
Deswegen habe ich die große Freude 11 neue Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder hier im Rat begrüßen und willkommen heißen zu dürfen. 11 von 28 neue Gesichter im Rat, steht für eins, Erneuerung und im Idealfall für frischen Wind.
Lassen Sie uns gemeinsam den Blick in die Zukunft richten, in der unsere Aufgabe darin bestehen wird, immer wieder gute Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu finden und gemeinsam die Leitplanken der Entwicklung unserer Verbandsgemeinde festzulegen.
Für die kommende Legislaturperiode 2024 – 2029 wünsche ich mir, dass wir an die positive und faire Zusammenarbeit der letzten Jahre anschließen.
Auch wenn die neuen Beigeordneten nicht mehr dieselben wie die Alten seinen werden, lassen Sie uns gemeinsam, zusammen mit dem Rat die kommenden Herausforderungen annehmen und gemeinsam bewältigen und meistern.
Zu guter Letzt, möchte ich den Parteien hier im Rat versichern, dass ich persönlich weiterhin einen unkomplizierten, vertrauensvollen und kollegialen Umgang mit Ihnen pflegen möchte. Sie können sich auf mich verlassen, ich werde weiterhin konsensorientiert agieren und das Wohl unserer gesamten Verbandsgemeinde Eich im Blick haben. Das ist mein Angebot, das ich Ihnen mache.
Liebe Ratsmitglieder, lassen Sie uns zusammen in den nächsten Jahren das machen, wofür wir alle gewählt wurden.
Gemeinsam eine gute Politik Vor-Ort, für unsere Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns durch unsere Entscheidungen dafür sorgen, dass die Verbandsgemeinde Eich ein gutes Zuhause für alle Bürgerinnen und Bürger bleibt und uns für zukunftsweisende Themen öffnen, damit es noch lange so bleibt.
Herzlichen Dank und auf eine gute Zusammenarbeit.
TOP: 1 Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nach § 30 Abs. 2 GemO die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Verbandsgemeinde Eich zu verpflichten sind.
Sodann werden die folgend genannten und gewählten Ratsmitglieder namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf gewissenshafte Erfüllung ihrer Pflichten unter Hinweis auf die Schweigepflicht nach § 20 GemO, der Treuepflicht nach § 21 GemO und dem Grundsatz der freien Mandatsausübung nach § 30 Abs. 1 GemO durch den Bürgermeister verpflichtet.
| Widder, Horst, Eich | Klös, Matthias, Gimbsheim |
| Ernst, Oliver, Hamm am Rhein | Muth, Klaus, Alsheim |
| Reuper, Heike, Eich | Weißbach, Dirk, Mettenheim |
| Obentheuer, Uwe, Eich | Eichner, Wilfried, Mettenheim |
| Orth Ursula, Hamm am Rhein | Christ, Wolfgang, Gimbsheim |
| Zier, Stefan, Hamm am Rhein | Krebs, Christian, Eich |
| Fröhlich, Jennifer, Hamm am Rhein | Muth, Elisabeth, Alsheim |
| Hoffmann, Daniel, Alsheim | Heller, Lutz, Gimbsheim |
| Kolig, Robert, Alsheim | Barth, Hans-Werner, Hamm am Rhein |
| Dr. Menger, Katharina, Eich | Dr. Mahlerwein, Gunter, Gimbsheim |
| Thomas, Patrick, Mettenheim | Hermann, Bernd, Eich |
| Becker, Amadeus, Mettenheim | Ritter, Stefan, Gimbsheim |
| Rehn, Jaqueline, Hamm am Rhein | Schöfer, Ralf, Alsheim |
TOP: 2 Neufassung der Hauptsatzung
Herr Abstein erläutert, dass nach § 25 der Gemeindeordnung (GemO) die Verbandsgemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen hat, in der die nach der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates.
Dem Verbandsgemeinderat wurde der Entwurf zur Neufassung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Satzungsentwurf entspricht im Wesentlichen der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 13.08.2019, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.02.2021. Unter Zugrundelegung der Muster-Hauptsatzung des Gemeinde- und Städtebundes wurden insbesondere redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Wortbeiträge bestehen hierzu keine und der Vorsitzende bittet um Beschlussfassung.
Die Hauptsatzung wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Abstein nahm an der Abstimmung nicht teil.
TOP: 3 Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Erste/r Beigeordnete/r
b) weitere Beigeordnete
Die derzeitige Hauptsatzung der Verbandsgemeinde sieht gemäß § 6 drei ehrenamtliche Beigeordnete vor. Gewählt werden können nur vom Verbandsgemeinderat vorgeschlagene Kandidaten bzw. Kandidatinnen, so Herr Abstein. Weiter erläutert er hierzu die gesetzlichen Bestimmungen. Die Beigeordneten werden gemäß § 40 der Gemeindeordnung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Für das Wahlverfahren muss zunächst ein Wahlvorstand gebildet werden, bestehend aus dem Bürgermeister und zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Dies sind die Herren Horst Widder und Christian Krebs, welche mit Zustimmung des Rates durch Bürgermeister Abstein bestimmt werden.
Nunmehr wird vom Vorsitzenden zur Wahl der/des 1. Beigeordneten um Vorschläge von den Fraktionen gebeten.
Herr Klös, FWG-Fraktion, schlägt Herr Thomas Rahner, TEAM-Demokratie, vor. Herr Rahner bringe langjährige kommunalpolitische Erfahrung mit, ist noch bis Ende August 2024 Kreisbeigeordneter und hat in der letzten Wahlperiode als Beigeordneter in der Ortsgemeinde Gimbsheim gewirkt. Zur Ausübung des Amtes als 1. Beigeordneter ist Herr Rahner bestens geeignet, so Herr Klös.
Auf Nachfrage von Herrn Abstein werden keine weiteren Empfehlungen von den Fraktionen abgegeben. Ebenso wird vom Vorsitzenden beim vorgeschlagenen Kandidaten nachgefragt, ob er sich der Wahl stellen wird, was von Herrn Rahner bestätigt wird.
Bei der im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgten Wahl werden 26 Stimmen abgegeben, die alle gültig sind. Auf Herrn Thomas Rahner entfallen 26 Stimmen. Somit ist er als 1. Beigeordneter gewählt.
Herr Rahner bedankt sich für den extremen Vertrauensbeweis. Er wird das Amt mit Stolz annehmen sowie mit viel Engagement in den kommenden 5 Jahren ausführen.
Die Ernennungsurkunde wird vom Bürgermeister, Herrn Abstein, vorgelesen. Er ernennt Herrn Thomas Rahner per Handschlag zum 1. Beigeordneten. Gleichzeitig wird Herr Rahner vom Vorsitzenden vereidigt und in das Amt eingeführt.
Sodann bittet Herr Abstein um Vorschläge für das Amt der/des 2. Beigeordneten.
Seitens der Fraktion TEAM-Demokratie, Herr Bernd Hermann, wird zur Wahl des 2. Beigeordneten Herr Daniel Hoffmann vorgeschlagen. Herr Hoffmann ist als Ratsmitglied und CDU-Fraktionssprecher in seiner sachlichen und ruhigen Art aus der bisherigen Wahlperiode bekannt.
Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht.
Bei der ebenfalls geheimen Abstimmung mit 26 gültigen Stimmen wird Herr Daniel Hoffmann mit 19 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen gewählt.
Herr Daniel Hoffmann nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen. Er möchte in den kommenden 5 Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Fraktionen aufbauen und somit das ihm gegebene Vertrauen zurückgeben.
Anschließend wird Herr Daniel Hoffmann von Herrn Abstein per Handschlag zum 2. 2. Beigeordneten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.
Bevor ein Wahlvorschlag für das Amt des/der 3. Beigeordneten erfolgt, wird der verspätet eintreffende Herr Andreas Schimmel als Ratsmitglied mit Handschlag verpflichtet. Somit sind 27 Ratsmitglieder anwesend.
Von der CDU-Fraktion, Frau Dr. Katharina Menger, wird Herr Matthias Klös zur Wahl des 3. Beigeordneten vorgeschlagen. Dies wird von ihr damit begründet, dass er als Ortsbürgermeister der wunderschönen Altrheingemeinde Gimbsheim tätig ist. Außerdem bringt er langjährige Erfahrung in der Ratsarbeit mit. Ebenso ist er ein vertrauensvoller Kommunikator und von daher für dieses Amt geeignet.
Auf Nachfrage von Herrn Abstein, ob der Vorgeschlagene für die Wahl zur Verfügung stehe, wird von Herrn Klös bejaht. Es werden keine weiteren Vorschläge von den Fraktionen unterbreitet.
Bei der ebenfalls geheimen Abstimmung entfallen von den 27 abgegebenen Stimmen 20 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen auf Matthias Klös. Herr Klös nimmt die Wahl an.
Sodann verliest Herr Bürgermeister Abstein die Ernennungsurkunde und ernennt Herrn Matthias Klös per Handschlag zum 3. Beigeordneten. Die Vereidigung und Amtseinführung erfolgten ebenso.
Herr Klös bedankt sich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und wird wie Herr Rahner die kommenden kommunalpolitischen Jahre mit Herzblut und Engagement angehen.
Die Ernennungsurkunden und kleine Präsente wurden den neuen Beigeordneten mit Glückwünschen ausgehändigt. Den bisherigen Beigeordneten Herrn Oliver Ernst, Frau Jaqueline Rehn und Frau Heike Reuper dankt der Vorsitzende für die geleistete Arbeit in ihrem Amt als Beigeordnete und überreicht ebenfalls ein Präsent.
Sodann wird die Ratssitzung vom Vorsitzenden um 19.55 Uhr unterbrochen, um ein Pressebild mit den neu gewählten Beigeordneten und ihm zu fertigen.
TOP: 4 Wahl der Ausschussmitglieder
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die in den Verbandsgemeinderat gewählten Fraktionen / Ratsmitglieder hinsichtlich der Zusammensetzung der Ausschüsse der Verbandsgemeinde Eich entsprechende Vorschläge einbringen, die jeweils zu einem Wahlvorschlag zusammengeführt werden.
Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag findet die Wahl in der Form statt, dass hierüber per Akklamation abgestimmt wird.
Die auf dem Wahlvorschlag benannten Personen sind insgesamt gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates diesem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmt (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GemO).
Zu beachten ist das Ruhen des Stimmrechts des Vorsitzenden gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr.1 GemO.
Die Liste -Besetzung der Ausschüsse im Verbandsgemeinderat Eich- wurde den Ratsmitgliedern bereits mit Einladung ausgehändigt.
Änderungswünsche von Seiten der Ratsmitglieder bestehen nicht und Herr Abstein bittet um Abstimmung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahlvorschläge als gemeinsamen Wahlvorschlag |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen (§ 40 Abs. 5 GemO) |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat wählt die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse gem. den beigefügten Wahlvorschlägen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 5 Wahl der Mitglieder in Verbänden und sonstigen Vertretungskörperschaften
a) Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich in der Verbandsversammlung im "Zweckverband Wasserversorgung für das Seebachgebiet Osthofen"
b) Personalvorschläge zur Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich im Werksauschuss des "Zweckverbandes Wasserversorgung für das Seebachgebiet Osthofen"
c) Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich im "Abwasserbeirat des Entsorgungsbetriebs der Stadt Worms"
d) Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich in der "Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Alzey-Worms"
e) Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich im Aufsichtsrat der "Beteiligungsgesellschaft Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE)"
f) Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich in der Verbandsversammlung des "Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen" ZARg) Personalvorschläge zur Wahl der Vertreter der Verbandsgemeinde Eich im Werksausschuss des "Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)"
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Besetzung der verschiedenen Gremien ebenfalls den Ratsmitgliedern ausgehändigt wurde und bittet um Zustimmung für eine offene Abstimmung der Wahl. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates stimmen dem zu.
Herr Abstein gibt nochmals die vorgeschlagenen Personenvorschläge für die einzelnen Verbänden und sonstigen Vertretungskörperschaften bekannt. Dabei weist er darauf hin, dass für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen“ (ZAR) eine kurzfristige Änderung von Seiten der SPD-Fraktion ergeben hat. Vorgeschlagen wurde Herr Uwe Obentheuer und nunmehr soll Herr Oliver Ernst als Vertreter fungieren.
Die anwesenden Ratsmitglieder bringen keine weiteren Änderungswünsche ein und somit bittet der Vorsitzende um Beschlussfassung.
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen (§ 40 Abs. 5 GemO) |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat wählt die Mitglieder der einzelnen Verbände und sonstigen Vertretungskörperschaften gemäß den jeweiligen Wahlvorschlägen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung über den Vertrag der Verbandsgemeinde Eich mit dem Schwimmverein Freibad Gimbsheim e. V., (Ergänzungsvertrag zum Pachtvertrag vom 30.03.2001)
Der Schwimmverein Freibad Gimbsheim e. V. (SFG) betreibt seit Jahren erfolgreich das ehemalige Freibad der Verbandsgemeinde Eich in Gimbsheim. Mit Übergang des Schwimmbadbetriebs auf den SFG wurden mit Vertrag vom 30.03.2001 zwei Grundstücke gegenüber dem Schwimmbad Gimbsheim an den SFG zur Nutzung als Parkflächen verpachtet.
Der SFG beabsichtigt nun, zur Unterstützung des wirtschaftlichen Betriebs des Freibads auf zwei Parkfeldern eine Photovoltaikanlage, nach derzeitigem Planungsstand mit einer Leistung von 179 kWp, zu installieren. Die Module sollen als Carport errichtet werden, sodass hier künftig ein Parken im Schatten möglich ist und die Aufheizung der Parkflächen reduziert wird. Die Befestigung erfolgt mit Schraubenfundamenten im Boden.
Die Anlage ist so dimensioniert, dass der Tagesstrombedarf des Schwimmbads abgedeckt ist und ein Teil für den Nachtbedarf gespeichert werden kann. Eine Erweiterung der Speicherkapazität soll, je nach finanzieller Möglichkeit des SFG, in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Überschüssiger Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Hierfür soll die OG Gimbsheim eine entsprechende finanzielle Vergütung erhalten (analog § 6 Absatz 1 EEG).
Ein Bauvorbescheid wurde vorangehend erteilt; der Bauantrag befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Ortsgemeinde Gimbsheim hat bereits ihre Zustimmung zu einer Kabelquerung und Erschließung der Anlage durch die angrenzende öffentliche Straße ausgesprochen.
Perspektivisch soll zudem der Parkplatz in den nächsten Jahren umzäunt und die Zu- und Abfahrt über eine Schrankenanlage geregelt werden. Dies soll zum einen dem Schutz der PV-Anlage vor Vandalismus dienen, zum anderen Ärger mit Zahlungsunwilligen reduzieren.
Vor Umsetzung der genannten Maßnahmen ist eine Ergänzung des bestehenden Pachtvertrages erforderlich.
Der Haupt-, Finanz- und Werksausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.06.2024 folgenden einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Verbandsgemeinderat gefasst:
„Der Haupt-, Finanz- und Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat dem Vorhaben des Schwimmvereins Freibad Gimbsheim e. V. zur Errichtung einer PV-Anlage, einer Schrankenanlage sowie einer Umzäunung zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den vorliegenden Ergänzungsvertrag zum bestehenden Pachtvertrag vom 30.03.2001 abzuschließen.“
Die mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Pächters (SFG).
Wortbeiträge bestehen nicht und Herr Abstein bittet um Abstimmung des nachfolgenden Beschlusses.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorhaben des Schwimmvereins Freibad Gimbsheim e. V. zur Errichtung einer PV-Anlage, einer Schrankenanlage sowie einer Umzäunung zu und ermächtigt die Verwaltung, den vorliegenden Ergänzungsvertrag zum bestehenden Pachtvertrag vom 30.03.2001 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 7 Nachrüstung der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) - Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe
Herr Abstein erläutert nachfolgenden Sachverhalt.
Die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), deren Aufgaben sich über die Koordination und Dokumentation bei Einsätzen in der Verbandsgemeinde Eich erstrecken, befindet sich seit ca. 15 Jahren im Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Eich und wurde im ehemaligen Funkraum von 1999 eingerichtet.
Die damaligen Komponenten wie zum Beispiel Möbel oder IT wurden aus dem Funkraum übernommen.
Aufgrund des technischen Fortschritts im Bereich der Alarmierung, müssen neue Komponenten für die Alarmierung zwingend eingebaut und angepasst werden.
Diese müssen ebenfalls den aktuellen Vorgaben der Arbeitsmedizin und des Arbeitsschutzes entsprechen.
Durch die Freiwillige Feuerwehr Eich wurde ein entsprechendes Angebot für die Migration der FEZ bei der Firma Selectric Nachrichten-Systeme GmbH in Münster zu einem Angebotspreis in Höhe von 52.656,50 Euro (Brutto) eingeholt.
Aufgrund des bestehenden Landesrahmenvertrags zwischen der Firma Selectric Nachrichten-Systeme GmbH und der Landesregierung Rheinland-Pfalz kann im Bereich der Funktechnik nur technische Ausrüstungskomponente der Firma Selectric Nachrichten-Systeme GmbH verwendet werden, sodass für die obige Migration der FEZ keine weiteren Angebote erforderlich sind.
Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Migration der FEZ an die Firma Selectric Nachrichten-Systeme GmbH in Münster zum Angebotspreis i.H.v. 52.656,50 Euro zu erteilen.
Für die Maßnahme 12610-0027 „FEZ: Nachrüstung Alarmierungskomponenten“ stehen im Haushalt 2024 unter dem Produktkonto 06/12610.09100027 (78571027) Mittel i.H.v. 60.000 € zur Verfügung.
Auf Nachfrage bestehen keine weiteren Erläuterungen und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Migration der FEZ an die Firma Selectric Nachrichten-Systeme GmbH in Münster zum Angebotspreis i.H.v. 52.656,50 Euro zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig