Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen und verhindert sind, am Wahltag im Wahllokal persönlich ihre Stimme abzugeben, noch bis einschließlich Freitag, 29. September 2023, 18:00 Uhr, die Gelegenheit haben, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und unterschrieben ist.
Die Wahlbriefe selbst müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag, 29. September 2023, befördert werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15.00 Uhr ausgestellt werden. Der Wahlbrief kann dann am Wahlsonntag noch bis 18.00 Uhr in dem auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlraum abgegeben werden.
Das Gesamtergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich am 01. Oktober 2023 wird unmittelbar nachdem es bei uns eingetroffen ist, auf unserer Internetseite: www.vg-eich.de veröffentlicht, so dass wir Sie herzlich bitten, von tel. oder sonstigen Anfragen diesbezüglich am Wahltag selbst abzusehen.