§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung regelt, dass dringliche Sitzungen im Sinne des § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses abweichend von Abs. 1 (Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich) in einer Tageszeitung bekannt gemacht werden, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Nachrichtenblatt nicht mehr möglich ist.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 bestimmt, dass diese Satzungen in der Wormser Zeitung öffentlich bekannt gemacht werden.