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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 39/2023
Ortsgemeinde Alsheim
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Niederschrift (auszugsweise) über die 36. Sitzung des Ortsgemeinderates Alsheim

Sitzungsdatum: 04.09.2023

Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkt: 1

Betreff: Neubau 5-gruppige KiTa Alsheim: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Auftragsvergabe von Bauleistungen / Tischlerarbeiten für Garderobenanlage

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Alsheim baut die neue 5-gruppige Kita auf dem Sportplatzgelände. Momentan befindet sich das Bauvorhaben am Ende der Ausführung der Estricharbeiten und es werden bereits Arbeiten an der Außenanlage durchgeführt. Die Garderoben und Sitzbänke sind weitere feste Einbaumöbel, welche durch einen Tischler ausgeführt werden sollen. Für die Vergabe dieser Leistung wurden mehrere Vergleichsangebote eingeholt. Die Auftragssumme befindet sich unterhalb der Wertgrenze für eine öffentliche Ausschreibung. Die Auftragssumme ist im Kostenrahmen beim Gewerk Tischlerarbeiten mit abgedeckt und enthalten.

Es wurden drei Angebote abgegeben

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes der Firma Schreinerei Walter, Guntersblum, den Auftrag für die Herstellung und den Einbau der Garderoben und Sitzbänke zur Bruttoangebotssumme von 33.153,40 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnungspunkt: 2

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten: Beratung und Beschlussfassung bzgl. der Förderantragsstellung

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Hamm und Mettenheim, Gimbsheim haben jeweils das lngenieurbüro UEB -Umwelt und Energieberatungen-, Saulheim, mit der Planung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung beauftragt. ln den folgenden Abstimmungen haben sich alle Ortsgemeinden für die nachhaltigere und zeitgemäße adaptive („intelligente") Lichtsteuerung ausgesprochen. D.h. die Beleuchtungsintensität und Dauer wird zwecks weiterer Einsparungen nach tatsächlichem Bedarf (Sensoren etc.) gesteuert. Das erfolgt im Einklang mit den VerkehrssicherungspfIichten. Die adaptive Umrüstung wird standardisiert mit 40% vom Bund und mit 20% seitens des

Landes gefördert.

Geplante Gesamtmittel OG Alsheim (ohne Nebenkosten, zzgl. 15%: 185.950,00 €

Eigenmittel: 74.380,00 €

Landesmittel (20%): 37.190,00 €

Bundesmittel (40%): 74.380,00 €

Die dargelegte Förderung umfasst somit die Mindestförderung (60%). Zurzeit werden Stellungnahmen von der Kommunalaufsicht eingeholt, die klären ob eine Einstufung als,,finanzschwache Kommune" vorzunehmen ist. Mit dieser Einstufung besteht die Möglichkeit zusätzliche 15% Bundesmittel zu erhalten. Die Förderanträge werden für diesen Fall dann nochmals angepasst. Um keine Zeit zu verlieren (Antragstellung 2023) sollen die Beschlüsse mit min. 60% Förderung dennoch gefasst werden. Auch mit der Förderquote von 60% trägt die Umstellung durch sehr kurze Amortisationszeiten zur zukünftigen Haushaltsentlastung bei. Über das Ergebnis werden die Gemeinden informiert, weitere Beschlüsse sind sodann im Rahmen der Umsetzung/ Ausschreibung 2024 zu fassen.

Die in den Förderanträgen hinterlegten Kosten beziehen sich nur auf die nach Bundesförderung förderfähigen Kosten. Dazu zählen die Demontage und Entsorgung der alten Leuchten sowie die Beschaffung und Installation der neuen Leuchten und

Steuertechnik. Das lngenieurbüro UEB hat die Förderanträge für den Bund wie beigefügt erarbeitet und mit der VG-Verwaltung abgestimmt. Die Anträge für die Landesförderung sollen im Nachgang entsprechend gestellt werden. Das ist zurzeit allerdings noch nicht möglich, da das Land auf rein digitale Antragsverfahren umstellt, dieses Portal jedoch noch nicht zur Verfügung steht.

Die Unterzeichnung der Antragsdokumente soll nach den jeweiligen Ratsbeschlüssen gemeinsam durch die Ortsbürgermeister erfolgen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, die Förderanträge für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entsprechend zu stellen und bei positiver Bescheidung die Maßnahme im Jahr 2024 zu umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Tagesordnungspunkt: 3

Betreff: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich: Zustimmung gem. §67 Abs.2 Satz2 GemO

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat Eich hat am 17.07.2023 den oben genannten Teilflächennutzungsplan Windenergie abschließend angenommen und das Verfahren damit abgeschlossen. Gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Der lnhalt des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist allen Ortsgemeinden durch die Beteiligungsverfahren bekannt; durch den Beschluss vom 17.07.2023 wurde die Planung abschließend festgestellt. ln der Anlage erhalten Sie die Planunterlagen zur Kenntnis

Die Ratsmitglieder Klaus Muth, Ernst-Wilhelm Becker und Reinhard Seidel rücken wegen Befangenheit vom Ratstisch ab und waren bei der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Alsheim stimmt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO der endgültigen Entscheidung durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 17.07.2023 über den sachlichen Teilflächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eich zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die ausgeschlossenen Ratsmitglieder nehmen wieder an den Beratungen teil.

Tagesordnungspunkt: 6

Betreff: Antrag W-GfA-Fraktion: Unterstützung einer Ehrenamtsgruppe für Erhalt, Pflege und Instandsetzung von

Objekten der Gemeinde

Sachverhalt:

Die Wählergruppe Gemeinsam für Alsheim W-GfA) hat eine Ehrenamtsgruppe ins Leben gerufen, die Pflege und Wartung von Objekten in der Gemeinde übernehmen möchte. Selbstverständlich in vorheriger Absprache mit der Gemeinde sollen

ehrenamtliche Arbeiten in der Gemarkung übernommen werden - entsprechend dem Vorbild anderer lnitiativen in der Umgebung, die sich auf diese Weise zur Entlastung der Kommune einsetzen. Die Gemeinde müsste die notwendige versicherungstechnische Abwicklung der Ehrenamtlichen übernehmen sowie die Bereitstellung von Werkzeugen und Geräte des Bauhofs ermöglichen, die für Instandsetzungsarbeiten notwendig wären – alles immer in Absprache mit der Gemeinde bzw. den Mitarbeitern des Bauhofs.

Weitestgehend sollte sich die Gruppe über Spenden finanzieren.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt grundsätzlich der Unterstützung der Ehrenamtsgruppe zu, allerdings besteht noch Klärungsbedarf mit der Unfallkasse und Berufsgenossenschaft. In Hinsicht auf die Unterstützung mit Werkzeug des Bauhofes können nur Werkzeuge herausgegeben werden, die eine Sicherheitsbelehrung nicht erforderlich machen.

Da keine weiteren Anfragen vorliegen, verabschiedet der Vorsitzende die Gäste mit einem Dank für ihre Teilnahme, und schließt die Sitzung um 20:30 Uhr.

Robert Kolig, Bürgermeister
Sandra Hanke, Schriftführerin