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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 40/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift über die 23. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 17. Juli 2023, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Eich (auszugsweise)

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

19:55 Uhr

TOP: 1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage und Trägerbeteiligung, abschließende Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Verbandsgemeinde Eich

Vom Vorsitzenden wird auf die Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung (Mitwirkungsverbot) hingewiesen. Nach Überprüfung, ob ein Ausschließungsgrund nach § 22 GemO vorliegt, dürfen 6 Ratsmitglieder nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Dies sind die Herren Dr. Reiner Krebs, Matthias Klös, Klaus Muth, Dirk Weißbach, Wilfried Eichner und Horst Menger. Die genannten Ratsmitglieder rücken vom Ratstisch ab und nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Der im Verfahren befindliche Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich wurde in der Zeit vom 12.05.2023 bis 12.06.2023 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.04.2023 schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Im Anschluss erläutert Herr Jestaedt die Ergebnisse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB. Seitens der Kreisverwaltung Alzey-Worms wurde angeregt, dass der Vollständigkeit halber Flächen zur kurz- und mittelfristigen Rohstoffsicherung als harte Ausschlusskriterien mit aufgenommen werden sollten. Das Ergebnis wird hierdurch jedoch nicht beeinflusst.

Danach fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Vorranggebiete für den kurz- und mittelfristigen Rohstoffabbau und die Vorranggebiete für genehmigte Rohstoffabbauflächen gemäß dem Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe werden als Ausschlusskriterien im Rahmen der Restriktionsanalyse ergänzt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anschließend geht Herr Jestaedt auf die weiteren Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ein. Er stellt hierbei die Abwägungsvorschläge ausführlich vor.

Mit einem Dank für die Erläuterungen von Herrn Jestaedt, stellt der Vorsitzende fest, dass keine Fragen von Seiten der Ratsmitglieder bestehen und die Beschlussfassung herbeigeführt wird. Es ergehen folgende Beschlüsse:

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt:

1.

Den Abwägungsvorschlägen des beauftragten Planungsbüros Jestaedt + Partner hinsichtlich der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

2.

Die Feststellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Verbandsgemeinde Eich mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nebst Anlagen wird beschlossen.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte zum Wirksamwerden des Teilflächennutzungsplanes Windenergie der Verbandsgemeinde Eich (Zustimmung der Ortsgemeinden, Beantragung der Genehmigung nach § 6 BauGB und ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die betroffenen Ratsmitglieder rücken wieder an den Ratstisch und nehmen an den weiteren Beratungen teil.

TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung über die Folgenutzung Betriebsgelände Exxon Mobil - Grundsatzentscheidung

Herr Abstein verweist auf die ausgehändigte Vorlage und teilt mit, dass die EWR AG Worms seit einigen Wochen in Verhandlungen mit der Exxon Mobil, Hannover wegen dem Ankauf des ehemaligen Betriebsgeländes in Eich, Flur 20 Nr. 25/1 bis 36/2, steht. Das Unternehmen plant auf den v. g. Flächen einen Energiepark mit Solarthermie, Erdsondenfeld, Photovoltaikanlage zu errichten. Den Ratsmitgliedern wurde eine kurze Projektbeschreibung der EWR AG ausgehändigt, in der die Ziele und Planungsabsichten der Energiegesellschaft beschrieben sind.

Im aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eich ist das Gelände städtebaulich mit der Nutzung „Flächen für Versorgungsanlagen - Erdöllager“ überplant. Für eine Folgenutzung mit regenerativen Energien muss der Flächennutzungsplan angepasst werden.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der VG Eich (unmaßstäblich):

Damit die laufenden Verkaufs-Verhandlungen zum Abschluss gebracht werden können, bittet die EWR AG um Zustimmung, den Flächennutzungsplan planerisch anzupassen. Dem Unternehmen ist bewusst, dass nach einer Grundsatzentscheidung sich ein Bauleitplanverfahren anschließt. Über einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag garantiert die EWR AG eine Kostenübernahme.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 mehrheitlich den Beschluss gefasst, dem Verbandsgemeinderat eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Betriebsgeländes Exxon Mobil in der Gemarkung Eich zu empfehlen. Das Bauleitplanverfahren kann mit dem Erwerb der Flächen durch die EWR AG Worms und dem planerischen Ziel „regenerative Energien“ beginnen.

Verständnisfragen werden beantwortet und der Vorsitzende bittet um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Betriebsgeländes Exxon Mobil in der Gemarkung Eich durchzuführen. Das Bauleitplanverfahren kann mit dem Erwerb der Flächen durch die EWR AG Worms und dem planerischen Ziel „regenerative Energien“ beginnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)

Herr Abstein erläutert, dass mit Gründung des Zweckverbandes die Verbandsversammlung des ZAR aus 44 Vertretern der Verbandsmitglieder bestand. Die Anzahl wurde mit der Gründung festgelegt und sollte eine größere Kontrollfunktion bei der anfänglichen Entwicklung des Zweckverbandes ermöglichen. Nach Eintritt der Verbandsgemeinde Eich in den Zweckverband mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Anzahl der Vertreter auf 51 aufgestockt. Aktuell ist die Größe der Verbandsversammlung nicht mehr zeitgemäß. Dies spiegelt sich auch im Vergleich mit anderen Verbänden, Anstalten und Gesellschaften im Ver- und Entsorgungsbereich wieder. Dort vertritt ein gewählter Vertreter zwischen 3.000 und 8.400 Einwohner, während im ZAR die Quote bei 1.960 Einwohner/ Verbandsvertreter liegt.

Aus diesem Grund soll die Anzahl der Verbandsvertreter von 51 auf 26 reduziert werden. Dies entspricht einer Quote von rund 3.850 Einwohner/Verbandsvertreter. Bei der Sitzverteilung auf die einzelnen Mitglieder wird nach Einwohnerzahl (35 %), nach der Abwassermenge (35 %) und nach der Kanallänge (30 %) gewichtet. Die bedeutet, dass sich die Anzahl der Verbandsmitglieder wie folgt verteilt:

Stadt Alzey

Verbandsgemeinde Alzey-Land

Verbandsgemeinde Eich

Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Durch die Reduzierung der Stimmenanzahl bleiben die relativen Mehrheitsverhältnisse der Mitglieder untereinander weiterhin gewahrt.

Voraussetzung für die veränderte Anzahl der Verbandsvertreter ist die Änderung der Verbandsordnung. Die Änderung soll unmittelbar nach der nächsten Kommunalwahl mit Wirkung 01. Juli 2024 in Kraft treten.

Nach dem Beschluss in den Verbandsgemeinderäten der Verbandsmitglieder und in der Verbandsversammlung des ZAR wird die 2. Änderung der Verbandsordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Genehmigung vorgelegt.

Im Anschluss ergeht folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) in der vorgelegten Fassung. Die Vertreter in der Verbandsversammlung erhalten gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 die Weisung das Beschlussergebnis im Verbandsgemeinderat auch in der Verbandsversammlung zu vertreten. Die 2. Änderung soll nach der nächsten Kommunalwahl im Frühjahr 2024 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 4 Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft (mbH)

Herr Bürgermeister Abstein teilt mit, dass die Ortsgemeinde Gimbsheim in ihrem erarbeiteten Leitbild Gimbsheim 2030 als langfristiges Ziel eine Konzentration auf die innerörtliche Entwicklung innerhalb der Ortsgemeinde Gimbsheim festgelegt hat. Das Leitbild trifft unter anderem die freiwillige Selbstverpflichtung keine weiteren Neubaugebiete auszuweisen. Dies entspricht auch dem Ziel des Landes Rheinland-Pfalz, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben. Ziel des Bundes ist es u. a. bis zum Jahr 2030 den Flächenverbrauch auf unter 30 ha/Tag in Deutschland zu verringern, bis 2050 strebt die Bundesrepublik das Flächenverbrauchsziel „netto null“ an. Um diese gemeinsamen Ansprüche von Bund, Land und Kommune zu erfüllen, gleichzeitig aber weiterhin eine aktive örtliche Entwicklung positiv und proaktiv zu gestalten, besteht die Notwendigkeit Angebote, außerhalb der Ausweisung von Neubaugebieten zu erarbeiten.

Um dieses Angebot zu konkretisieren und sachbezogen zu realisieren sowie die Gemeinde Gimbsheim zukünftig auch als attraktive und lebenswerte Ortsgemeinde zu gestalten, mit dem Ziel entsprechenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, ist die Gründung einer Wohnbau GmbH beabsichtigt.

Ein noch zu erarbeitender Gesellschaftervertrag soll als Organ der Gesellschaft die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung vorsehen. Das Stammkapital der Gesellschaft soll 150.000 € betragen, wonach sich die Beteiligung der Gesellschafter mit je 50.0000 € paritätisch aufteilt. Durch die paritätische Einbringung des Stammkapitals bleibt eine kommunale Mehrheit gewährleistet. Ziel der GmbH ist es, unter der Mehrheit kommunaler Anteilseigner Immobilien zu erwerben und eine anschließende Sanierung bzw. Neuerrichtung der Gebäude vorzunehmen.

Die im Raum stehende Beteiligung der Ortsgemeinde Gimbsheim ist bereits im genehmigten Haushaltsplan des Jahres 2023 vorgesehen. Die Beteiligung der BVE kann aus liquiden Mitteln erfolgen und belastet somit nicht den Haushalt der Verbandsgemeinde Eich. Weitere Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte werden durch die Gründung der GmbH nicht erwartet. In der Beteiligungsgesellschaft entstehen planmäßig Gewinne, die auf Ebene der Gesellschaft der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen. Insofern ist es Ziel, dass die möglichen Ausschüttungen der GmbH zu relevanten Zuflüssen an die Ortsgemeinde bzw. an die Beteiligungsgesellschaft BVE führen.

Der Haupt- Finanz- und Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 einstimmig empfohlen, der Beteiligung durch die Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) an der zu gründenden Wohnungsbaugesellschaft Gimbsheim mbh (WoBau) zuzustimmen. Das hierfür seitens der Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) notwendige Stammkapital wird mit einem Anteil von 50.000 € beschlossen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates der Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) wird vorausgesetzt.

Von Seiten der CDU-Fraktion wird das Konzept als überzeugend angesehen. Ebenso werde in den anderen Ortsgemeinden neidvoll auf die Ortsgemeinde Gimbsheim geschaut. Herr Hoffmann geht davon aus, dass bei erfolgreicher Arbeit künftig weitere Gemeinden in der Gesellschaft Berücksichtigung finden werden. Die CDU-Fraktion stehe dem Sachverhalt positiv gegenüber und wird von daher einmütig zustimmen.

Die FDP-Fraktion wird ebenfalls bei Beschlussfassung zustimmen, so der Fraktionssprecher Dr. Krebs.

Weitere Wortbeiträge bestehen nicht. Der Vorsitzende bittet um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beteiligung durch die Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) an der zu gründenden Wohnungsbaugesellschaft Gimbsheim mbh (WoBau) zu. Das hierfür seitens der Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) notwendige Stammkapital wird mit einem Anteil von 50.000 € beschlossen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates der Beteiligungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Eich mbH (BVE) wird vorausgesetzt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 5 Annahme von Spenden

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Oliver Ernst, 1. Beigeordneter, den Vorsitz, da Bürgermeister Abstein selbst eine Geldspende getätigt hat.

Die Gemeinden und Gemeindeverbände dürfen gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoring Leistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.

Die Verbandsgemeinde Eich hat Spenden i.H.v. 1.275,00 € erhalten:

Diese wurde der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben.

Da keine Wortbeiträge vorliegen, bittet Herr Ernst um Abstimmung.

„Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt die Annahme der erhaltenen Spenden in Höhe von 1.275,00 €.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Herr Abstein übernimmt wieder den Vorsitz und leitet zu Tagesordnungspunkt 6 über.

TOP: 6 Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule "Am Sonnenberg" Alsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots der Verbandsgemeinde Eich

In der Sitzung vom 13.02.2023 hat der Verbandsgemeinderat einstimmig die Übernahme der Trägerschaft der Betreuenden Grundschule „ Am Sonnenberg“ in Alsheim an die Verbandsgemeinde Eich zum Schuljahr 2023/2024 beschlossen.

Zur Festlegung verbindlicher Regelungen für das Betreuungsangebot ist der Erlass einer Satzung über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule „Am Sonnenberg“ Alsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots erforderlich.

Der Satzungsentwurf wurde den Ratsmitgliedern ausgehändigt.

Für die nachmittägliche Schülerbetreuung in der Grundschule Am Sonnenberg Alsheim sind im Haushalt 2023 bisher keine Mittel eingestellt, insoweit wären entsprechende Aufwendungen als außerplanmäßig zu beschließen. Teilweise können diese außerplanmäßigen Aufwendungen über Elternbeiträge und eine beantragte Landeszuwendung gedeckt werden.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 fallen hierfür voraussichtlich folgende Aufwendungen und Erträge an:

- 06/21110.52430000 5.500 €/Jahr Aufwand für Schülerbetreuung

- 06/21110.43500000 1.600 €/Jahr Elternbeiträge

- 06/21110.41442000 1.500 €/Jahr Landeszuwendung (beantragt)

Anteilig entfällt jeweils ein Drittel der vorgenannten Beträge auf das Haushaltsjahr 2023. Die anteiligen Aufwendungen und Erträge ab dem 01.01.2024 sind entsprechend im Haushalt 2024 zu planen.

Möglicherweise könnte auch eine volle Deckung der Aufwendungen über nicht benötigte Mittel aus der ebenfalls beantragten Landeszuwendung für die qualifizierte Hausaufgabenbetreuung erreicht werden, die ist jedoch abhängig davon, welcher Festbetrag hierfür letztlich genehmigt werden wird.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, der vorgelegten Satzung über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule „Am Sonnenberg“ Alsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots der Verbandsgemeinde Eich zuzustimmen.

Auf Nachfrage bestehen keine Wortbeiträge und somit wird vom Vorsitzenden die Beschlussfassung herbeigeführt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgelegten Satzung über die Benutzung der Betreuungseinrichtung der Betreuenden Grundschule „Am Sonnenberg“ Alsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots der Verbandsgemeinde Eich zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 7 Antrag der CDU-Fraktion;Beitritt der Verbandsgemeinde Eich zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 21. April 2023 den Antrag „Beitritt der Verbandsgemeinde Eich zur Initiative Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zur Aufnahme in einer Verbandsgemeinderatssitzung gestellt, so Herr Abstein. Weitere Erläuterungen erfolgen von Herrn Hoffmann.

Herr Hoffmann weist darauf hin, dass den einzelnen Kommunen mehr Entscheidungsspielraum gegeben wird, gerade in Bezug auf Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit im innenörtlichen Bereich. Dabei gehe es auch um das Thema Lärmbelästigung, was natürlich auch kontrolliert werden muss. Hinzu komme, dass die Ortskerne hierdurch aufgewertet werden und die Lebensqualität sowie Nachhaltigkeit erweitert wird. Es ist folgerichtig, dass sich die gesamte Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mit diesem Antrag voll dazu bekennen.

Die Anfrage von Herrn Rahner, ob ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird, wird von Herrn Hoffmann verneint. Ebenso wird die von Frau Reich gestellte Frage zu den Gemeinde-, Landes- und Kreisstraßen im innerörtlichen Bereich, ausführlich von der Verwaltungsspitze und dem Fraktionsvorsitzenden beantwortet.

Sodann bittet Herr Abstein um Beschlussfassung.

Die Verbandsgemeinde Eich tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.

Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1, Ja-Stimmen: 21 - Entspricht: mehrheitlich