Auf Grund verschiedener Hebesatzänderungen wurden in den letzten Tagen von der Verbandsgemeinde Eich Änderungsbescheide zu den Steuern und Abgaben für das Jahr 2023 zugestellt.
Wir bitten zu beachten, dass die zur Zeit parallel vom Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zugestellten neuen Grundsteuermessbescheide zum Stichtag 01.01.2025 (Grundsteuerreform) einen separaten Sachverhalt darstellen, der mit den vorgenannten Hebesatzänderungen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
Wir weisen ferner darauf hin, dass auf Grund des hohen Bearbeitungsaufwandes bei den Finanzämtern bezüglich der Bearbeitung von Eigentumsänderungen mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.