Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 43/2024
Ortsgemeinde Alsheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmungsverfügung Alsheim (Ortsteil Hangen-Wahlheim)

Widmung von Erschließungsanlagen in der Ortsgemeinde Alsheim (Ortsteil Hangen-Wahlheim) für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Gem. § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S 273), zuletzt geändert am 07.12.2022 (GVBl. S 413) und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Alsheim vom 14.10.2024 werden hiermit die Erschließungsanlagen gem. nachfolgender Aufstellung als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke:

Fl. 17 Nr. 317/1, Nr. 317/2, Nr. 316 (Teilfläche bis Haus-Nr. 11), Nr. 319 (Teilfläche bis Haus-Nr. 16)

Die einzelnen Flurstücke erhalten durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße gem. § 3 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG). Der genaue Verlauf kann auch aus dem beiliegenden Plan, der Bestandteil der Widmungsverfügung ist, entnommen werden.

Träger der Straßenbaulast ist die Ortsgemeinde Alsheim.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Widmung der Gemeindestraßen besteht gem. §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung binnen einer Frist von einem Monat vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet der Rechtsbehelf des Widerspruchs.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Frist wird auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey eingereicht wird.

67575 Eich, 17. Oktober 2024
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
für die Ortsgemeinde Alsheim
Maximilian Abstein
Bürgermeister