Bauleitplanung der Ortsgemeinde Alsheim;
Bebauungsplanverfahren „Seniorenresidenz Kleine Weide“
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Alsheim hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren „Seniorenresidenz Kleine Weide“ neu gefasst. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Städtebauliches Ziel ist in einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO, eine Seniorenresidenz (Wohneinrichtung für Senioren) sowie ein Wohnhaus mit Altenwohnungen und Tagespflege zu schaffen. Nach Möglichkeit sollen noch Räumlichkeiten für eine Arztpraxis entwickelt werden.
Mit dem ersten Planentwurf werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Zimmer 45 während der folgenden allgemeinen Dienststunden
| montags bis donnerstags | von 8.30 bis 12 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
| donnerstags nachmittags | von 14 bis 18 Uhr |
| und an jedem 1. Donnerstag im Monat bis 19 Uhr | |
durchgeführt. Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen für eine Erörterung der Planung zur Verfügung. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist an gleicher Stelle zur Niederschrift abgegeben oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per mail an: poststelle@vg-eich.de). Postalisch an: Verbandsgemeinde Eich, Natürliche Grundlagen und Bauen, Hauptstraße 26, 67575 Eich.
Die Unterlagen stehen auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich (www.vg-eich.de) unter Verwaltung und Politik, Bauen und Umwelt, Bauleitpläne im Verfahren, Bebauungsplan „Seniorenresidenz Kleine Weide“ zur Einsicht bzw. zum Download bereit. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Planausschnitt ersichtlich.
Planausschnitt „Seniorenresidenz Kleine Weide“
Geltungsbereich: (Flur 19 Flurstücke 66/3, 67/1, 67/2, 92 tlw.)
unmaßstäblich