Der Ortsgemeinderat Alsheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 14.10.2024 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird unter Punkt III. wie folgt neu gefasst:
Die Grabherstellungsarbeiten werden von einem gewerblichen Unternehmer durchgeführt. Dem Gebührenpflichtigen werden die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.