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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 43/2024
Ortsgemeinde Alsheim
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2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Alsheim vom 16.07.2012

Der Ortsgemeinderat Alsheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 14.10.2024 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Artikel I

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung wird unter Punkt III. wie folgt neu gefasst:

III. Ausheben und Schließen der Gräber

Die Grabherstellungsarbeiten werden von einem gewerblichen Unternehmer durchgeführt. Dem Gebührenpflichtigen werden die hierfür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

67577 Alsheim, den 15.10.2024
Ortsgemeindeverwaltung Alsheim
gez.:
(Andreas Schimmel)
Ortsbürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).