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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 44/2025
Ortsgemeinde Alsheim
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Terminsbestimmung

Amtsgericht Worms

Vollstreckung Immobiliar

Az.: 16 K 30/24

Worms, 29.09.2025

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Alsheim

lfd. Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

m2

Blatt

1

Alsheim

Flur 1, Flurstück 17/2

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Ziegelhüttenweg 22

271

4834

2

Alsheim

Flur 1, Flurstück 19

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche Ziegelhüttenweg 22

942

4834

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Laut Gutachten handelt es sich um ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück.

Verkehrswert:

24.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):

Laut Gutachten handelt es sich um ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück.

Verkehrswert:

276.000,00 €

Weitere Informationen unter versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Kunz, Rechtspflegerin
Beglaubigt: (Kirsch), Justizinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (Dienstsiegel)