Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gem. den Satzungen über die Straßenreinigung in den Ortsgemeinden die Anlieger dazu verpflichtet sind, die Straße an ihrem Anwesen bei evtl. Verschmutzungen bzw. Grünwuchs unverzüglich zu reinigen.
Zudem ist darauf zu achten, dass Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen entsprechend dem Lichtraumprofil zurückgeschnitten werden, welches über Geh- und Radwegen 2,50 m und über Fahrbahnen 4,50 m beträgt. Dies gilt sowohl für Gemeindestraßen als auch für Wirtschaftswege.
Auch zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenlaternen können zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit führen.
Bitte achten Sie auf eine regelmäßige Reinigung und den entsprechenden Rückschnitt.