Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 28. November 2023 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende endgültigen Entgeltsätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2023 beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahresansatz ausgewiesen)
| I. Laufende Entgelte |
| 2023 | 2022 |
| 1. Schmutzwassermengengebühr je m³ |
| 2,94 € | 2,70 € |
| 2. Weinbauzusatzgebühr Basiswert – Weinbau je Verrechnungseinheit |
| 3,72 € | 3,72 € |
| a) bei Teilnahme am Bringsystem |
| 1,86 € | 1,86 € |
| b) bei Nichtteilnahme am Bringsystem |
| 7,44 € | 7,44 € |
| 3. Niederschlagswassergebühr je m² tatsächlich bebauter, befestigter und angeschlossener Fläche |
| 0,45 € | 0,42 € |
| 4. Fäkalschlammgebühr je m³ |
| 48,13 € | 48,13 € |
| 5. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Einwohner |
| 17,90 € | 17,90 € |
| 6. Kostenerstattung der Ortsgemeinden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag Vorausleistung je m² (Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Nachkalkulation) |
| 0,65 € | 0,60 € |
| II. Einmalige Beiträge |
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| 1. Einmalbeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse |
| 8,75 € | 8,75 € |
| 2. Einmalbeitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Grundstücksfläche |
| 28,57 € | 28,57 € |
| 3. Investitionskostenanteil Gemeinde- straßen je m² |
| 21,12 € | 21,12 € |
| III. Verwaltungsgebühr |
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| 1. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Erstanschluss |
| 80,00 € | 80,00 € |
| 2. Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss |
| 320,00 € | 320,00€ |
Durch die krisenbedingten Unsicherheiten im Energiesektor, die sich auf alle Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten aber auch auf die Tarifentwicklung bei den Löhnen und Gehälter zu Beginn des Jahres ausgewirkt haben, konnten die zu erwartenden Kostensteigerungen für das Jahr 2023 nur geschätzt und die damit verbundene Entgeltsätze nur vorläufig kalkuliert werden.
Nach Überprüfung der geplanten Ansätze am Ende des Wirtschaftsjahres konnte die Prognose jedoch bestätigt werden. Somit wurden die von der Verbandsversammlung zunächst als vorläufig beschlossenen Entgelte nunmehr durch Beschluss des Gremiums bestätigt.