der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen beschlossenen vorläufigen laufenden Entgeltsätze zur Erhebung von Vorausleistung und über die endgültigen Einmaligen Beiträge sowie der Verwaltungsgebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 26 November 2025 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende vorläufigen laufende Entgeltsätze als Grundlage zur Erhebung von Vorausleistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2026 beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)
| Entgeltart | Entgeltsatz | Entgeltsatz | Einheit |
| Wirtschaftsjahr | 2026 | 2025 |
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| Laufende Entgelte | |||
| Schmutzwassermengengebühr | 3,18 | 3,06 | €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | 0,51 | 0,48 | €/m² |
| Weinbauzusatzgebühr Basiswert | 3,72 | 3,72 | €/VE |
| Weinbauzusatzgebühr Teilnahme am Bringsystem | 1,86 | 1,86 | €/VE |
| Weinbauzusatzgebühr Nichtteilnahme am Bringsystem | 7,44 | 7,44 | €/VE |
| Fäkalschlammgebühr | 48,13 | 48,13 | €/m³ |
| Abwasserabgabe für Kleineinleiter | 17,90 | 17,90 | €/Einw. |
| Wiederkehrender Straßenoberflächenentwässerungs- beitrag der Ortsgemeinden |
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| (Vorausleistung; Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Nachkalkulation) | 0,68 | 0,70 | €/m² |
Weiterhin hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen in ihrer Sitzung am 26. November 2025 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende Einmaligen Beiträge und Verwaltungsgebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2026 endgültig beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)
| Entgeltart | Entgeltsatz | Entgeltsatz | Einheit |
| Wirtschaftsjahr | 2026 | 2025 |
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| Einmalige Beiträge | |||
| Einmalbeitrag Schmutzwasser | 8,75 | 8,75 | €/m² |
| Einmalbeitrag Niederschlagswasser | 28,57 | 28,57 | €/m² |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen | 21,12 | 21,12 | €/m² |
| Verwaltungsgebühren | |||
| Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Erstanschluss | 80,00 | 80,00 | € |
| Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss | 320,00 | 320,00 | € |
Um flexibel auf Veränderungen sowohl im Aufwandsaufkommen als auch im Verbrauchsverhalten reagieren zu können werden die laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 zunächst als vorläufige Entgelte zur Erhebung von Vorausleistungen beschlossen.
Insbesondere durch die krisen- und konjunkturbedingten Unsicherheiten in fast allen Aufwandsbereichen (Kapitalmarkt- und Tarifentwicklung, im Energiesektor sowie der Baupreise), können realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für das jeweilige Wirtschaftsjahr nur bedingt vorgenommen werden. Weiterhin beeinflusst das Verbrauchsverhalten der Bürgerinnen und Bürger die Umsatzerlöse und zeigt meteorogisch bedingt erhebliche Schwankungen auf.
Im Wirtschaftsjahr 2026 wird die Preisentwicklung und das Verbrauchsverhalten kontinuierlich beobachtet, um durch eine aktuelle Kalkulation die endgültige Gebührenhöhe in der zweiten Jahreshälfte endgültig festzusetzen. Die danach durch die Verbandsversammlung beschlossenen endgültigen Entgeltssätze bilden dann die Grundlage für die Endabrechnung für das Abrechnungsjahr 2026. Die endgültigen Entgeltssätze werden nach Beschlussfassung ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
Die aktuell geplanten Kostensteigerungen haben zu Folge, dass die bisherigen laufenden Entgeltsätze für die Erhebung der Vorausleistungen im Bereich der Schmutzwassermengen- und Niederschlagswassergebühren angepasst werden müssen. Die Erhöhung ist zunächst vorläufig.
Im Bereich der Einmaligen Beiträge und der Verwaltungsgebühren wurden die Entgeltsätze endgültig für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen, da in diesem Bereich unterjährige Abrechnungen erfolgen.