Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Eich zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in den nächsten Tagen durch die Post verschickt.
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchten oder können, haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über folgende Wege zu bestellen:
Des Weiteren besteht im Rahmen der Briefwahl ab dem 10. Februar die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe in der Verbandsgemeindeverwaltung. Hierzu steht eine Wahlkabine bereit.
Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten ist voraussichtlich ab dem 10. Februar möglich. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel erst ab dem 7. Februar an die Verbandsgemeinde ausgeliefert werden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr.
In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) können die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 23. Februar 2023, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 02. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, werden gebeten, sich beim Wahlamt bis spätestens 07. Februar 2025 von ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis zu überzeugen oder sich telefonisch (06246 / 6915) mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.