der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen beschlossenen vorläufigen laufenden Entgeltsätze zur Erhebung von Vorausleistung für 2025
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende vorläufigen laufende Entgeltsätze als Grundlage zur Erhebung von Vorausleistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2025 beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)
| Entgeltart | Entgeltsatz | Entgeltsatz | Einheit |
| Wirtschaftsjahr | 2025 | 2024 |
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| Laufende Entgelte | |||
| Schmutzwassermengengebühr | 3,06 | 2,97 | €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | 0,48 | 0,46 | €/m² |
| Weinbauzusatzgebühr Basiswert | 3,72 | 3,72 | €/VE |
| Weinbauzusatzgebühr Teilnahme am Bringsystem | 1,86 | 1,86 | €/VE |
| Weinbauzusatzgebühr Nichtteilnahme am Bringsystem | 7,44 | 7,44 | €/VE |
| Fäkalschlammgebühr | 48,13 | 48,13 | €/m³ |
| Abwasserabgabe für Kleineinleiter | 17,90 | 17,90 | €/Einw. |
| Wiederkehrender Straßenoberflächenentwässerungs- | |||
| beitrag der Ortsgemeinden | 0,70 | 0,67 | €/m² |
| (Vorausleistung; Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Nachkalkulation) | |||
Weiterhin hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 27. November 2024 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende Einmaligen Beiträge und Verwaltungsgebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2025 endgültig beschlossen:
(zum Vergleich ist der Vorjahressatz ausgewiesen)
| Entgeltart | Entgeltsatz | Entgeltsatz | Einheit |
| Wirtschaftsjahr | 2025 | 2024 |
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| Einmalige Beiträge | |||
| Einmalbeitrag Schmutzwasser | 8,78 | 8,78 | €/m² |
| Einmalbeitrag Niederschlagswasser | 28,57 | 28,57 | €/m² |
| Investitionskostenanteil Gemeindestraßen | 21,12 | 21,12 | €/m² |
| Verwaltungsgebühren | |||
| Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer | 80,00 | 80,00 | € |
| Einleitgenehmigung beim Erstanschluss | |||
| Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer | 320,00 | 320,00 | € |
Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss
Auf Grund der im Wirtschaftsjahr 2023 erstmals praktizierten Festsetzung der vorläufigen Entgeltsätzen für die laufenden Entgelte zur Erhebung von Vorausleistungen und der dabei gewonnen positiven Erkenntnis im Hinblick auf die optimierte und flexible Handhabung bei der Festsetzung der endgültigen Entgeltsätze am Ende des Wirtschaftsjahres, soll die Praxis zukünftig beibehalten werden.
Insbesondere durch die krisen- und konjunkturbedingten Unsicherheiten in fast allen Aufwandsbereichen (Kapitalmarkt- und Tarifentwicklung, im Energiesektor sowie der Baupreise), kann eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für das jeweilige Wirtschaftsjahr nur bedingt vorgenommen werden.
Die aktuell geplanten Kostensteigerungen haben zu Folge, dass die bisherigen laufenden Entgeltsätze für die Erhebung der Vorausleistungen im Bereich der Schmutzwassermengen- und Niederschlagswassergebühren moderat angepasst werden müssen. Die Erhöhung ist vorläufig.
Im Wirtschaftsjahr 2025 wird die Preisentwicklung kontinuierlich beobachtet, um durch eine aktuelle Kalkulation die endgültige Entgeltshöhe in der zweiten Jahreshälfte festzusetzen. Die danach durch die Verbandsversammlung beschlossenen endgültigen Entgeltssätze bilden dann die Grundlage für die Endabrechnung für das Abrechnungsjahr 2025. Die endgültigen Entgeltssätze werden nach Beschlussfassung ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
Im Bereich der Einmaligen Beiträge und der Verwaltungsgebühren wurden die Entgeltsätze endgültig für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen, da in diesem Bereich unterjährige Abrechnungen erfolgen.
55232 Alzey, 28. November 2024
Zweckverband Abwasserentsorgung
Rheinhessen