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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 51/2025
Ortsgemeinde Alsheim
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Bebauungsplan „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ – Teilbereich Alsheim, der Ortsgemeinde Alsheim, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

- Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alsheim hat am 14.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ – Teilbereich Alsheim beschlossen.

Durch den Bau der PV-Freiflächenanlage, die gemeinsam mit der Teilfläche in Mettenheim errichtet werden soll, möchte die Ortsgemeinde Alsheim gemeinsam mit der Ortsgemeinde Mettenheim und der Verbandsgemeinde Eich den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben und damit unabhängiger von Energieimporten werden und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die geplante PV-Freiflächenanlage soll vollständig im nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. c EEG förderfähigen 500-m Korridor an Schienenwegen errichtet werden. Das Plangebiet umfasst etwa 20,7 ha und steht im engen Zusammenhang mit der etwa 15,7 ha großen, geplanten Anlage südlich angrenzend in der Gemeinde Mettenheim.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Alsheim (Gemeinde Alsheim, Verbandsgemeinde Eich) auf den Fluren 6 und 8.

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In der Flur 6 werden die folgenden Flurstücksnummern überplant:

50/3, 51/1, 51/2, 52, 53, 55, 56, 57, 64 (teilweise, Wirtschaftsweg) und 65 (teilweise, Wirtschaftsweg).

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In der Flur 8 werden die folgenden Flurstücksnummern überplant:

16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 26, 27 und 28 (teilweise, Wirtschaftsweg).

Angrenzend an das Plangebiet befinden sich folgende Flurstücke (alle Wirtschaftswege und innerhalb der Gemarkung Alsheim):

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Norden: Flurstück Nrn. 58, 59/1 (beide Flur 6), 65 (Flur 6, teilweise innerhalb), 71 (Flur 6) und 30 (Flur 8)

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Osten: Flurstück Nrn. 25/2 (Flur 8), 28 (Flur 8, teilweise innerhalb), 29 (Flur 8)

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Süden (Gemarkung Mettenheim): Flurstück Nrn. 48 (Flur 9), 49 (Flur 9) und 78 (Flur 9); alle Solarpark Alsheim/Mettenheim – Teilbereich Mettenheim

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Westen: Flurstück Nrn. 54 (Flur 6), 64 (Flur 6, teilweise innerhalb), 66 (Flur 6); dahinter Bahntrasse.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches sowie die Lage der Flurstücke ist dem Bebauungsplan zu entnehmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Lage des Geltungsbereiches im räumlichen Zusammenhang.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Solarpark Alsheim/Mettenheim“ – Teilfläche Alsheim, Ortsgemeinde Alsheim (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Der Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 22.04.2025 bis zum 22.05.2025 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Nach Sichtung der eingegangenen Äußerungen und Änderung/Anpassung des Planentwurfes mit Anpassung des Geltungsbereichs hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.12.2025 beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anhängen wird in der Zeit vom

19. Dezember 2025 bis einschließlich 20. Januar 2026

im Rathaus der Verbandsgemeinde Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, während der üblichen Öffnungszeiten:

Montag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und

von 14:00 Uhr bis 18:00/19:00 Uhr

Freitag:

von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. per Post oder zur Niederschrift im Rathaus) abgegeben werden.

Die Planunterlagen (Entwurf) sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der Offenlage zudem auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich unter https://www.vg-eich.de/Verwaltung-Politik/Bürgerservice/Bauen-Umwelt/eingestellt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Folgende Unterlagen und Arten mit umweltbezogenen Informationen liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplans
  • Begründung des Bebauungsplans
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan
  • Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen
  • Faunistisches Fachgutachten
  • Internes Maßnahmenkonzept für die Feldlerche
  • Biotoptypenkarten – Bestand und Planung
  • Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, Schutzgebiete/-objekte.

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Bestandssituation
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
  • Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
  • Darlegung geprüfter Alternativen
  • Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • GDKE Direktion Landesarchäologie vom 05.05.2025 und 27.08.2025 (zu archäologischer Verdachtsfläche, unbekannten Fundstellen, Kleindenkmäler)
  • LBM Worms vom 08.05.2025 (zu Blendwirkungen, Entwässerung)
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 13.05.2025 (zu Blendwirkungen)
  • SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 16.05.2025 (zu Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz)
  • DB AG – DB Immobilien vom 19.05.2025 (zu Blendwirkungen, Staubentwicklung, Schallausbreitung, elektromagnetische Emissionen, Entwässerung)
  • NABU Worms-Wonnegau vom 21.05.2025 (zu Standortalternativen, Gewässerfauna und Vogelschutz, Landschaftsschutz, landschaftsgebundene Erholung)
  • Landwirtschaftskammer RLP vom 22.05.2025 (zu Flächeninanspruchnahme, Bodenschutz, Wasserversorgung, Entwässerung, Ausgleichsmaßnahmen)
  • LGB RLP vom 15.05.2025 (zu Boden und Baugrund)
  • BürgerIn 1 vom 16.06.2025 (zu Standortalternativen, Gewässerfauna und Vogelschutz, landschaftsgebundene Erholung, Landschaftsschutz, Bodenschutz, Artenschutz und Biodiversität, Lokalklima)

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

67575 Eich, 08. Dezember 2025

Verbandsgemeindeverwaltung Eich

für die Ortsgemeinde Alsheim

Maximilian Abstein

Bürgermeister