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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 51/2025
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung

2.12. Teiländerung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Energiespeicher“ in der Ortsgemeinde Alsheim;

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Eich hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanverfahrens „Batteriespeicherpark Alsheim“ in der Ortsgemeinde Alsheim beschlossen. Der Flächennutzungsplan soll parallel zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan geändert werden.

Ziel und Zweck der Planung

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Energiespeicher. Der geplante Batteriespeicherpark in Alsheim dient der Stabilisierung des regionalen Stromnetzes, indem überschüssige Energiemengen gespeichert und bedarfsgerecht wieder bereitgestellt werden. Er verbessert dadurch die Versorgungssicherheit und unterstützt die Integration und effiziente Nutzung erneuerbarer Energien in der Region.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Batteriespeicherpark Alsheim“ in der Gemeinde Alsheim, Flur 14 Nr. 36/2 mit einer Größe von ca. 1 ha.

Nachfolgend ein Lageplan des Geltungsbereichs der FNP Änderung (unmaßstäblich):

67575 Eich, 11. Dezember 2025

Verbandsgemeindeverwaltung Eich

Maximilian Abstein
Bürgermeister