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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 6/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Schiedspersonen gesucht

Die Amtszeit der für den Bereich der Verbandsgemeinde Eich zuständigen Schiedspersonen endet im März 2024. Wir suchen für den Bereich der Verbandsgemeinde Eich Schiedspersonen. Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates durch den Direktor des Amtsgerichtes Worms für die Dauer von 5 Jahren und erfolgt unter Berufung zum Ehrenbeamten des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung je Schiedsfall gezahlt.

Nicht zum Schiedsmann ernannt werden darf, wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist oder wer das Amt eines Staatsanwaltes ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist. Des weiteren dürfen zugelassene Rechtsanwälte oder bestellte Notare, Personen, die die Besorgung fremder Rechtsgeschäften geschäftsmäßig ausüben sowie Mitarbeiter dieses Personenkreises das Amt des Schiedsmannes nicht ausüben. Die Schiedsperson soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk (Verbandsgemeinde Eich) seinen Wohnsitz haben.

An der Ausübung des Schiedsamtes interessierte Bürger werden gebeten, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung mit Bewerbungsschreiben (plus Lebenslauf und Lichtbild) bis zum 25.02.2024 zu melden.

Weitere Informationen können unter der Telefon-Nr. 06246/6922 oder 6921 erfragt werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
- Ordnungsabteilung -