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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 6/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Niederschrift über die 25. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich

am 06. November 2023, im Sitzungssaal

der Verbandsgemeindeverwaltung Eich

(auszugsweise)

TOP: 1 Beratung und Beschlussfassung zur Festsetzung der Maßnahmen und Fördermittelaufteilung KIPKI

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt allen rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften Fördermittel i. H. v. 250 Mio. € für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Für die VG Eich sind 391.079 € vorgesehen (Förderhöhe gemäß Einwohnerzahl). Anhand einer „Positiv-Liste“ müssen die Kommunen Maßnahmen, die mit den Fördergeldern verwirklicht werden sollen, festlegen und bis zum 31.01.2024 auf der Online-Plattform Energieförderung RLP hinterlegen bzw. beantragen.

Ziel ist es hiermit die THG-Emission signifikant zu senken. Die Verwaltung hat diesbezüglich Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet, die bereits in einer Bürgermeisterdienstversammlung vorgestellt wurden. Seitens den anwesenden Gemeindevertretern wurde das Maßnahmenpaket positiv bewertet.

Die Fördermittel sollen wie in der Anlage dargelegt aufgeteilt werden.

76% der Mittel sollen für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Diese untergliedern sich in

1.

Ein Bürgerförderprogramm (energetische Sanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität).

2.

Jede Ortsgemeinde soll 20.000 € für klimaschützende Maßnahmen erhalten.

3.

Die Konzeptionierung eines virtuellen Kraftwerks (intelligente Vernetzung von dezentralen Stromerzeugungsanlagen und Verbrauchern).

Der Förderschwerpunkt wurde hierbei auf die Bürgerförderung gelegt, da laut Klimaschutzkonzept der VG Eich die privaten Haushalte mit 46% und 34 % Verkehr der Gesamtemission das größte Wirkungspotential haben und primär die Menschen in der VG Anreize zur Einsparung erhalten sowie hierdurch ebenso zum „Mitmachen“ angehalten werden sollen.

24% werden für Klimawandelanpassungsmaßnahmen in Form eines Bürgerförderprogramms (Dachbegrünung, Regen- und Grauwassernutzung, Entsiegelung von Flächen) genutzt.

Die mit der Maßnahme verbundenen Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2024 unter den Produktkonten 06/51150.41442010 und 54190010 für den Zeitraum 2024 bis 2026 eingeplant. Die Förderquote beträgt 100%.

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Förderantragsstellung der KIPKI-Maßnahmen samt der Fördermittelaufteilung wie aufgezeigt zu empfehlen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, die KIPKI-Maßnahmen samt der Fördermittelaufteilung wie aufgezeigt zu stellen. Die Maßnahmen werden entsprechend und fristgerecht auf der KIPKI-Online-Plattform (Energieförderung RLP) hinterlegt bzw. beantragt.

Es bestehen keine Wortbeiträge und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung bzgl. Förderantragsstellung zur Konzeptionierung der Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung der gesamten Gebietskörperschaft. Die Planung wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie momentan stark gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse.

Nach derzeitigem Stand liegt seitens der Bundesregierung ein Gesetzentwurf vor, wonach Länder und Kommunen bis spätestens 2028 verpflichtend eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet vorlegen müssen. Die Länder werden diese Verpflichtung i. d. R. an die Kommunen weiterreichen.

Die Anträge auf Fördermittel (Grundlage sind 2 Richtpreisangebote zu je 95.000€, 7€/Einwohner) müssen bis Ende des Jahres beim Fördermittelgeber ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) eingereicht werden, da bei Anträgen die bis 31.12.2023 beantragt werden, die Förderquote 90% (Finanzschwache Kommunen 100%) beträgt. Ein Antrag kann für mehrere Ortsgemeinden zusammengestellt werden, sofern sie nicht aus finanzstarken und finanzschwachen Kommunen bestehen. Für die VG Eich wird es demnach 2 Anträge geben (Hamm-finanzschwach; Alsheim, Gimbsheim, Mettenheim, Eich gebündelt). Die Bewilligungszeit bei der ZUG dauert mehrere Monate.

Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, wird die kommunale Wärmeplanung ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um eine Konzepterstellung.

Die förderfähigen Maßnahmen beinhalten den Einsatz fachkundiger externe Dienstleister für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen sowie die Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer

Bestandsanalyse

Gebäudewärmebedarfe

Wärmeversorgungsinfrastruktur

Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands

Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken (Wärmeverluste)

Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme

Erneuerbare Wärmequellen.

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Zuschüssen beträgt:

Konzepterstellung 90% (100%) der Kosten

Endredaktion und Druck des Plans: maximal 5.000 Euro

Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung: maximal 10.000 Euro

begleitende Öffentlichkeitsarbeit: in der Regel bis zu 5.000 Euro

Ein zeitnaher Beginn wird für 2024 angestrebt.

Die mit der Maßnahme verbundenen Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan 2024 unter den Produktkonten 06/51150.41441010 und 56250010 für den Zeitraum 2024 bis 2025 eingeplant.

In der Sitzung am 23.10.2023 hat der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Förderantragsstellung für die Konzepterstellung eines Kommunalen Wärmeplans für alle Ortsgemeinden zu empfehlen.

Im Anschluss ergeht nachfolgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, Förderanträge für die Konzepterstellung eines Kommunalen Wärmeplans für alle Ortsgemeinden zu stellen. Die Antragsstellung wird entsprechend und fristgerecht über die easy-online-Plattform hinterlegt bzw. beantragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 3 Sanierung Turnhallenboden der Schulsporthalle in Eich

Der Vorsitzende führt aus, dass im Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Eich Haushaltsmittel in Höhe von 44.600,00 € für die Ausbesserung des Hallenbodens der Schulsporthalle in Eich eingestellt sind.

Der Hallenboden der Schulsporthalle in Eich ist durch die hohe schulische und außerschulische Nutzung in den vergangenen Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden, sodass die Bodenmarkierungen kaum noch zu erkennen sind und sich der Hallenboden allgemein in einem schlechten Zustand befindet.

Die Verbandsgemeinde Eich hat für die Ausbesserung des Hallenbodens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die abgegebenen Angebote liegen bei einer Bruttopreisspanne zwischen 33.915,00 € und 41.947,50 €.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Ausbesserung des Hallenbodens an die Firma FEIGEL Dienstleistungen in Hahnheim in Höhe von 33.915,00 € zu erteilen.

Zur Finanzierung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Eich Haushaltsmittel in Höhe von 44.600,00 € unter dem Produktkonto 06/21500.52310000 für die Ausbesserung des Hallenbodens der Schulsporthalle in Eich eingestellt.

Nachdem die Verständnisfragen beantwortet wurden, führt Bürgermeister Abstein folgenden Beschluss herbei:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Ausbesserung des Hallenbodens an die Firma FEIGEL Dienstleistungen in Hahnheim zum Angebotspreis in Höhe von 33.915,00 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP: 4 Sanierung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Mettenheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt Herr Abstein mit, dass das Feuerwehrgerätehaus in Mettenheim aufgrund thermischer Bedingungen erhebliche Mängel an der Außenfassade aufweist.

Im Zuge der Erstellung einer Kostenschätzung, für die notwendige Sanierung, wurde durch die Verbandsgemeinde Eich ein Architekturbüro beauftragt, das vor Ort die Mängel ebenfalls bestätigen konnte.

Durch das Architekturbüro wurde für die Sanierungsmaßnahme getrennte Angebote für die Rohbauarbeiten und für die Maler- und Verputzerarbeiten eingeholt.

Die abgegebenen Angebote für die Rohbauarbeiten liegen bei einer Bruttopreisspanne zwischen 15.010,93 € und 15.360,52 € und die Angebote für die Maler- und Verputzerarbeiten liegen bei einer Bruttopreisspanne zwischen 22.678,42 € und 25.847,04 €.

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag für die Rohbauarbeiten an die Firma Bauwurm in Worms, mit dem Angebotspreis in Höhe von 15.010,93 € und den Auftrag für die Maler- und Verputzerarbeiten an die Firma Daniel Nürnberger in Guntersblum, mit dem Angebotspreis in Höhe von 22.678,42 € zu erteilen, sodass Gesamtkosten in Höhe von 37.689,35 € für die Verbandsgemeinde Eich anfallen würden.

Für die Finanzierung sind im Haushaltsplan 2023 der Verbandsgemeinde Eich Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € unter dem Produktkonto 06/12610.52310000 für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses eingestellt.

Von Ratsmitglied Weißbach wird nachgefragt, ob bei den Rohbauarbeiten auch Dämmungsarbeiten vorgenommen werden. Hierzu erläutert Herr Widder, dass der Hof höher liegt als das Gebäude und durch den Niveauunterschied Wasser in die Außenwand des Gebäudes gelangen konnte. Nunmehr soll durch eine erste Maßnahme mit einer Sperrhilfe das Gebäude trockengelegt werden. In einer weiteren Maßnahme werde ein Anstrich folgen.

Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Rohbauarbeiten an die Firma Bauwurm mit einem Angebotspreis in Höhe von 15.010,93 € und den Auftrag für die Maler- und Verputzerarbeiten an die Firma Daniel Nürnberger mit einem Angebotspreis in Höhe von 22.678,42 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig