Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 7/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Eich über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Verbandsgemeinderates

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Verbandsgemeinderats in Eich sind 28 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Verbandsgemeinderats dürfen höchstens 56 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 80 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Verbandsgemeinderats Eich sind bei dem Verbandsgemeindewahlleiter

Hauptstr. 26, Zimmer 24, 67575 Eich einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18:00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen veröffentlicht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

67575 Eich, 15.02.2024
gez. Maximilian Abstein
Bürgermeister, zugleich als Verbandsgemeindewahlleiter