1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Zimmer 50, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Der Entwurf kann auch über die Internetseite der Verbandsgemeinde Eich aufgerufen werden (vg-eich.de/Verwaltung-Politik/Bürgerservice/Formulare-Downloadbereich).
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Eich haben die Möglichkeit, im Zeitraum vom 17. Februar 2025 bis 3. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Sachgebiet Finanzen, Hauptstraße 26, 67575 Eich, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird hierzu vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.