Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass noch immer aufgrund der Afrikanischen Schweinepest zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der VG Eich u.a. alle Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie außerorts stets und ausnahmslos nur angeleint geführt werden dürfen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.