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Amtsblatt VG Wonnegau
Ausgabe 21/2024
Amtlicher Teil - Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Private Haushalte im Sanierungsgebiet können von Städtebauförderung profitieren

Die Stadtsanierung in Osthofen schreitet voran und immer wieder erreichen die Verwaltung Anfragen bezüglich privater Sanierungsvorhaben. Die Förderung von privaten Sanierungsvorhaben im Sanierungsgebiet, das weitestgehend den historischen Ortskern umfasst, sind möglich und ausdrücklich erwünscht, denn sie tragen dazu bei, das Gesamtbild Innenstadt weiter aufzuwerten. Um Fördermittel von Bund, Land und Stadt sowie steuerlich vergünstigte Abschreibungen zu erhalten, ist die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für das jeweilige Gebäude in Abstimmung mit dem Sanierungsberater notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an das Bauamt der Verbandsgemeinde Wonnegau (c.scheuermann@vg-wonnegau.de/ 06242/5004-301). Ob Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet liegt, können Sie unter www.osthofen.de einsehen. Dort finden Sie auch die Gestaltungssatzung, die es im Altstadtkern grundsätzlich zu beachten gilt. Sofern Sie eine durchgreifende Sanierung planen, sollten Sie nicht zu lange zögern, denn das aktuelle Sanierungsprogramm läuft 2026 aus und ein Folgeprogramm muss zunächst erst aufwendig beantragt werden.

Ihr Stadtbürgermeister, Thomas Goller